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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Ihr Beruf: Übersetzer/in (öffentlich bestellt/ermächtigt)

Aufgaben und Tätigkeiten

Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen schriftlich aus der Ausgangssprache in die sogenannte Zielsprache und umgekehrt. Sie überwinden damit Sprachbarrieren. Übersetzerinnen und Übersetzer können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Gericht öffentlich bestellt oder ermächtigt werden.

Arbeitsorte

Übersetzerinnen und Übersetzer, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind, arbeiten z. B.

  • für Gerichte
  • für Behörden
  • für Notare

Die Berufsprofile basieren auf Informationen von berufenet der Bundesagentur für Arbeit und dem BIBB.