Ärztin/Arzt oder Fachärztin/Facharzt
Für die Arbeit als Ärztin oder Arzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine ärztliche Tätigkeit in einer Klinik ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Ärztin/Arzt“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche medizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachärztin/Facharzt“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Ärztin oder Arzt.
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