Zahnärztin/Zahnarzt
Für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Zahnärztin/Zahnarzt“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche zahnmedizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt.
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.