Psychotherapeut/in oder Fachpsychotherapeut/in
Für die Arbeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Psychotherapeut/in“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche Spezialisierung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
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