Apotheker/in oder Fachapotheker/in
Für die Arbeit als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine pharmazeutische Tätigkeit ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Apotheke niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Apotheker/in“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche pharmazeutische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachapothekerin oder Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachapotheker/in“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
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