Fachapotheker/in
Haben Sie sich im Ausland spezialisiert und eine Qualifikation als Fachapothekerin oder Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung müssen Sie bereits die Approbation als Apothekerin oder Apotheker haben.
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