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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
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Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

Haben Sie sich im Ausland spezialisiert und eine Qualifikation als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt erworben?  Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen.

Bitte beachten Sie: Um Ihre Fachbezeichnung anerkennen zu lassen, müssen Sie bereits die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt haben.

Für welchen Beruf interessieren Sie sich?