Anerkennung & Einwanderung
Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen ein Visum für die Einreise. In bestimmten Fällen kann auch die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich sein.
Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen ein Visum für die Einreise. In bestimmten Fällen kann auch die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich sein.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
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Wenn Sie eine Fachkraft aus einem beschäftigen möchten, muss diese in der Regel vor der Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Nach der Einreise muss die Fachkraft das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.
Nur Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum einreisen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen. Sie können aber nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn der beantragte dies erlaubt.
Alternativ zum Visum können Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen die Blaue Karte EU beantragen.
Für die Einreise aus einem Drittstaat ist in bestimmten Fällen die der ausländischen erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Wann ist die Anerkennung für die Einreise notwendig?
Beschleunigtes Verfahren: Das und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Mit dem können Sie die Verfahren zusammenfassen und den gesamten Prozess verkürzen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Anerkennung und Beschäftigung
Welches Visum passt für Ihre Fachkraft? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreise erfüllt sein? Antworten gibt der Quick-Check auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“.
Sie wollen eine ausländische Fachkraft in einem wie z.B. Elektroniker oder Kauffrau für Büromanagement beschäftigen? Dann kann die Fachkraft unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formale Anerkennung der ausländischen einreisen. Dies gilt z.B. für Personen mit mindestens zwei Jahren praktischer Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf. Erforderlich hierbei sind u.a. ein konkretes Jobangebot, ein bestimmtes Mindestgehalt sowie ein qualifizierter Berufsabschluss oder ein Hochschulabschluss. Ob ein solcher Abschluss vorliegt, prüft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
In folgenden Fällen ist die der ausländischen Berufsqualifikation jedoch erforderlich:
IT-Spezialisten können auch ohne Berufs- oder Hochschulabschluss von Ihnen beschäftigt werden und einreisen, wenn sie die notwendige Berufserfahrung und ein entsprechendes Jobangebot haben. Sie brauchen keine formale Anerkennung, wenn sie in einem beschäftigt werden.
Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen können ohne berufliche für die Arbeit nach Deutschland kommen. Sie benötigen für das Visum nur eine entsprechende Fahrerlaubnis und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland.
Westbalkanregelung: Mit einem Jobangebot können auch Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien für eine Beschäftigung einreisen. Sie brauchen dazu keine formale Anerkennung der Berufsqualifikation, wenn sie in einem beschäftigt werden.
Ob ein im konkreten Fall notwendig ist, erfahren Sie mit unserem Anerkennungs-Finder. Darüber hinaus kann die Anerkennung Vorteile haben - auch für Sie als Arbeitgeber!
Personen aus können auch für eine Maßnahme einreisen, die zur Anerkennung der Berufsqualifikation führen soll: Wer bereits den über eine teilweise Anerkennung erhalten hat, kann z.B. für eine oder eine nach Deutschland kommen. Auch die Einreise für eine ist möglich: In diesem Fall hat die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse vorgeschlagen, weil notwendige Unterlagen für die Anerkennung aus nicht selbst zu vertretenden Gründen fehlen. Mit der Anerkennungspartnerschaft kann das Anerkennungsverfahren komplett in Deutschland stattfinden.
Sie suchen nach einer Beratung zur Berufsanerkennung, Auslandsrekrutierung oder Integration? Die Datenbank des Portals „Make it in Germany“ hilft Ihnen, die passende Anlaufstelle in Ihrer Region zu finden.
Mit der Anerkennungspartnerschaft können Personen aus auch ohne vorherige Anerkennung einreisen und das in Deutschland durchführen.
Voraussetzungen und Vorgehen:
Das Ziel der ist, nach spätestens drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die volle Anerkennung zu erreichen. Die Beschäftigung erfolgt in nicht reglementierten Berufen sofort als . Wenn der Beruf ist, sind bestimmte Tätigkeiten allerdings noch nicht oder nur unter Aufsicht erlaubt.
Sie möchten eine Fachkraft aus einem beschäftigen und dazu eine Anerkennungspartnerschaft abschließen? Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie auf der Seite von „Make it in Germany“.
Make it in Germany: Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
Weitere Informationen für Unternehmen, Unterstützung sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Anerkennung bietet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA). Initiiert vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird UBA mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)
Auf dem Portal „Make it in Germany“ können sich Unternehmen über die Möglichkeiten zur Rekrutierung, Einreise und Integration ausländischer informieren. Hier finden Sie neben Broschüren und Grafiken auch wichtige Formulare für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
Beim BQ-Portal erhalten Unternehmen Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und , die in Deutschland zum Bereich der gehören. Ländersteckbriefe geben einen Überblick über ausgewählte Länder. Sie finden dort Informationen zu Wirtschaft und Gesellschaft, den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.