Was ist berufliche Anerkennung?
Für die berufliche Anerkennung wird in einem Verfahren geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Für die berufliche Anerkennung wird in einem Verfahren geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die berufliche hilft Ihnen als Arbeitgeber, die Qualifikation ausländischer besser einzuschätzen. Denn eine ausländische wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im geprüft und das Ergebnis in einem mitgeteilt. Bei müssen zudem weitere Voraussetzungen für die erfüllt sein.
Jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte erworben hat, kann die beantragen. Mit ihr erhalten ausländische Fachkräfte die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt. Damit bietet die Anerkennung auch Arbeitgebern ein offizielles und rechtssicheres Verfahren.
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z. B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z. B. Chemikerin oder Mathematiker. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, erfahren Fachkräfte im Anerkennungs-Finder.
Für ausländische ist die notwendig, wenn sie in Deutschland in einem arbeiten wollen. Für ist die Anerkennung zur nicht vorgeschrieben. Die Anerkennung kann aber Vorteile haben. Denn mit dem in deutscher Sprache können Sie als Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.
Darüber hinaus kann die der ausländischen oder die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für die Einreise aus einem Drittstaat erforderlich sein.
Im prüft die die der ausländischen . Dazu vergleicht sie die Ausbildung mit der eines deutschen . Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- bzw. Fortbildungsordnung keine bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Bei werden weitere Voraussetzungen für die geprüft. Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.
Die Wahl des passenden Referenzberufs ist oft schwierig. Hilfe bieten die Beratungsstellen und der Anerkennungs-Finder. Hier lassen sich Informationen zu Berufen, zum Verfahren sowie die zuständige Stelle und eine Beratungsstelle finden.
Wer einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte, sollte sich vorher beraten lassen. Die Beratung bietet alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren. Hier erfahren Antragstellende vorab, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.
Fachkräfte müssen die Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen. Welche Dokumente für den Antrag notwendig sind, verrät der Anerkennungs-Finder.
Die zuständige Stelle bestätigt den Erhalt des Antrags und teilt mit, ob Dokumente nachgereicht werden müssen. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.
Die zuständige Stelle teilt das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid mit. Das Ergebnis lautet „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung? Dann ist je nach Beruf vielleicht eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung möglich.
, die ihre ausländische anerkennen lassen wollen, müssen dies bei der beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, lässt sich mit dem ermitteln. Das dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Arbeitgeber können mit dem das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus verkürzen und mit der zuständigen Ausländerbehörde zugleich die Einwanderungsfragen klären.
Für das sind bestimmte Dokumente notwendig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung dokumentieren. Auch darüber gibt der Auskunft. Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine oder eine durchgeführt werden.
Wenn Antragstellende aus unverschuldeten Gründen wie z.B. Flucht nicht alle notwendigen Dokumente vorlegen können, kann die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse (QA) vorschlagen. Dies ist für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe möglich.
Bei der QA sollen die Antragstellenden ihre beruflichen Fähigkeiten praktisch nachweisen – z.B. in einem Fachgespräch, mit einer Arbeitsprobe oder bei einer Probearbeit im Betrieb. Fachexperten beurteilen die beruflichen Fähigkeiten der Antragstellenden. Bei Erfolg bescheinigt die zuständige Stelle die volle oder teilweise Anerkennung.
Das Ergebnis des teilt die in einem mit und kann wie folgt lauten:
Die ausländische wird anerkannt, wenn die zuständige Stelle beim Vergleich mit dem deutschen keine und somit die Gleichwertigkeit feststellt.
Werden bei der wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf den Beruf an:
Bei wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. In der Regel können die Antragstellenden eine machen, um die auszugleichen. Danach können sie einen stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Bei legt die zuständige Stelle eine fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Möglich sind ein , die oder die . Nach erfolgreichem Abschluss wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Danach werden die weiteren Voraussetzungen für die geprüft.
Die ausländische Berufsqualifikation wird nicht anerkannt, wenn sich die zum deutschen nicht ausgleichen lassen.
Für bestimmte aus gelten vereinfachte Regelungen zur Anerkennung. Für die folgenden Berufe gibt es die gemäß der : Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachperson, Hebamme, Architekt. Für die folgenden Berufe kann auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ der beantragt werden: Apothekerin, Bergführer, Immobilienmaklerin, Pflegefachperson, Physiotherapeutin.
Ihr Europa: Europäischer Berufsausweis
Die Kosten für die Anerkennung sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Neben den Gebühren für das Verfahren fallen häufig weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen, eine , oder an. Finanzielle Unterstützung für Antragstellende bieten die Bundesagentur für Arbeit, der Anerkennungszuschuss des Bundes und Förderprogramme in den Bundesländern.
Die ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, das die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführt. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Das Ergebnis teilt die ZAB in einer offiziellen Bescheinigung mit. Diese beschreibt Art und Dauer der Hochschulausbildung und nennt die Entsprechung im deutschen Bildungssystem wie z.B. Bachelor oder Master. Damit können Sie als Arbeitgeber den Hochschulabschluss einer ausländischen Fachkraft besser einordnen.
Wie ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, lässt sich in der Datenbank anabin der ZAB feststellen. Wenn sich dort kein Eintrag finden lässt, können ausländische Fachkräfte eine Zeugnisbewertung bei der ZAB digital beantragen. Der ausländische Abschluss sollte allerdings mindestens Bachelor-Niveau haben. Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für mit akademischer Ausbildung in wie zum Beispiel Biologe, Physikerin oder Sprachwissenschaftler.
Für die sind verschiedene Dokumente notwendig. Wenn diese vollständig vorliegen, dauert die Zeugnisbewertung maximal drei Monate. Die Zeugnisbewertung kostet 208 Euro, eine Ersatzbescheinigung 104 Euro. Bei Stornierung fallen bis zu 50 Prozent der Kosten an. Das sind 20 Euro bis maximal 104 Euro. Das digitale Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der ZAB erhältlich.
Wichtig: Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht das für notwendige Anerkennungsverfahren.
anabin: Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Die ausländischer ist keineswegs nur eine Pflicht. Sie eröffnet auch Möglichkeiten für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Weitere Informationen für Unternehmen, Unterstützung sowie Antworten auf Ihre Fragen zur Anerkennung bietet das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).
Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)
Das BQ-Portal bietet Unternehmen eine umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform, um ausländische besser bewerten und einschätzen zu können, denen als ein bundesrechtlich geregelter zugrunde liegt.
BQ-Portal – Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Auf dem Portal „Make it in Germany“ können sich Unternehmen über die Möglichkeiten zur Rekrutierung, Einreise und Integration ausländischer informieren. Hier finden Sie neben einem Leitfaden für Arbeitgeber auch wichtige Formulare für die Einwanderung von Fachkräften.
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.