Finanzielle Förderung
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Auch für Qualifizierungen gibt es finanzielle Förderung.
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Auch für Qualifizierungen gibt es finanzielle Förderung.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die Kosten sind für viele Anerkennungsinteressierte eine große Hürde. Und sie fallen je nach Beruf sehr unterschiedlich aus: Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Häufig kommen neben den Gebühren für das Verfahren Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Qualifizierungen hinzu. Finanzielle Unterstützung können Personen erhalten, die in Deutschland leben, arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Anerkennungsinteressierte müssen die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Nur dann können die Kosten übernommen werden. Wer keine finanzielle Förderung erhält, kann die Kosten für ein Anerkennungsverfahren oder eine Qualifizierung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
In der Regel werden die direkten Kosten für das Anerkennungsverfahren finanziell gefördert. Dazu gehören z. B. die Gebühren für das Anerkennungsverfahren sowie die Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. In einigen Fällen werden auch Fahrtkosten oder die Gebühren für die Beschaffung von Dokumenten erstattet.
Manche Förderprogramme übernehmen auch die Kosten für Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede wie Ausgleichsmaßnahmen und Anpassungsqualifizierungen. Auch Qualifikationsanalysen, Deutschkurse, Fortbildungen oder Lernmaterialien können finanziell gefördert werden.
Anerkennungsinteressierte sollten sich bei den Anbietern über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung in ihrem konkreten Fall informieren. Auch die Beratungsstellen zur Anerkennung und die zuständigen Stellen für das Anerkennungsverfahren beraten zur finanziellen Förderung.
Finanzielle Unterstützung für die Anerkennung bieten z. B. die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Anerkennungszuschuss des Bundes sowie die Bundesländer durch spezielle Förderprogramme an. In manchen Fällen übernehmen auch die Arbeitgeber die Kosten für das Anerkennungsverfahren.
Wer in Deutschland arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, kann finanziell durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unterstützt werden. Die Förderung erfolgt nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II und III. Danach können die Kosten für die Anerkennung aus dem Vermittlungsbudget und mögliche Qualifizierungen mit Bildungsgutscheinen finanziert werden. Allerdings müssen die Qualifizierung und ihr Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
Wer erwerbstätig ist und über ein begrenztes Einkommen verfügt, kann den Anerkennungszuschuss des Bundes beantragen. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie auf der Seite zum Anerkennungszuschuss in diesem Portal.
Das Hamburger Stipendienprogramm fördert direkte und indirekte Kosten der Anerkennung, die z.B. durch Einkommensausfall oder für Kurse und Übersetzungen anfallen.
Das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bietet kostenlose Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren an. Auch die Teilnahme an den Sprachkursen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anbietet, ist in vielen Fällen kostenlos. Informationen zu allgemeinen Deutschkursen, Integrationskursen und Berufssprachkursen finden Sie auf der Seite „Deutsch lernen“ in diesem Portal.
Wer sich beruflich fortbilden möchte, kann das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen. Gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin gefördert. Voraussetzung für eine förderfähige Aufstiegsfortbildung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung. In manchen Fällen genügen aber auch entsprechende Berufserfahrung oder ein Hochschulabschluss.