Gesetze der Bundesländer
Im föderalen Deutschland werden viele Berufe nicht vom Bund, sondern von den Bundesländern geregelt. Das umfasst auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Im föderalen Deutschland werden viele Berufe nicht vom Bund, sondern von den Bundesländern geregelt. Das umfasst auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
In Deutschland erstreckt sich die Gesetzgebungskompetenz der 16 Bundesländer auch auf die Regelung von vielen Berufen und damit auch auf deren Anerkennung. So liegen rund 30 reglementierte Berufe und zahlreiche nicht reglementierte Berufe in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder.
Die Bundesländer regeln die berufliche Anerkennung durch eigene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) oder durch entsprechende Regelungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen. Letztere sind speziell auf den jeweiligen Beruf zugeschnitten und enthalten detailliertere Regelungen. Wie auf Bundesebene gilt auch hier das Prinzip der Subsidiarität: Das jeweilige BQFG des Bundeslandes gilt immer (nur) dann, wenn die Anerkennung nicht in den berufsrechtlichen Fachgesetzen geregelt ist.
Reglementierte Berufe, die in Deutschland von den Bundesländern geregelt werden, sind z. B. Lehrerin, Erzieher, Sozialpädagogin, Ingenieur oder Architektin. Auch die Weiterbildung in den akademischen Heilberufen wird von den Bundesländern geregelt und reglementiert. So sind die Weiterbildungsbezeichnungen von Fachärzten, Fachapothekern, Fachtierärzten oder Fachzahnärzten durch die jeweilige Weiterbildungsordnung des Bundeslandes rechtlich geschützt.
Nicht reglementierte Berufe, die von den Bundesländern geregelt werden, sind z. B. staatlich geprüfte Technikerin, staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent, staatlich geprüfte Wirtschafterin sowie weitere berufsfachschulische oder fachschulische Aus- und Weiterbildungsabschlüsse.
Weitere Informationen darüber, welche Berufe landesrechtlich geregelt und welche reglementiert sind, bietet der Profi-Filter.
KMK: Berufsfachschulische Ausbildungen
KMK: Fachschulische Weiterbildungen
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