Wege zur Qualifizierung
Wenn im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt werden, lassen sich diese in der Regel mit Hilfe von Qualifizierungen ausgleichen.
Wenn im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt werden, lassen sich diese in der Regel mit Hilfe von Qualifizierungen ausgleichen.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Qualifizierungen für die werden in 2 Gruppen unterteilt:
Für die sind in vielen (fachsprachliche) Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau vorgeschrieben. Aber auch wenn Deutschkenntnisse nicht vorgeschrieben sind, bringen sie Vorteile bei der Jobsuche und im Berufsalltag. Informationen zu Deutschkursen finden Sie auf der Seite „Deutsch lernen“ in diesem Portal.
Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Bei nicht reglementierten Berufen werden in einem Bescheid die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben. Mit einer Anpassungsqualifizierung kann die volle Gleichwertigkeit erreicht werden.
Anerkennungsinteressierte sollten die Qualifizierungsberatung nutzen, damit die Qualifizierung zur Anerkennung führt. Arbeitsamt oder Jobcenter, das Förderprogramm IQ und weitere Anbieter beraten kostenlos. Auf der Grundlage aller Informationen zu Person, Berufsqualifikation und wesentlichen Unterschieden werden Qualifizierungswege aufgezeigt. Auch sollten die Kosten der Qualifizierung besprochen werden. Eine finanzielle Förderung muss in der Regel vor Beginn der Qualifizierung genehmigt werden.
Ein Bildungsanbieter oder ein Betrieb führt die Qualifizierung durch und betreut die Teilnehmenden. Die Inhalte der Qualifizierung und die Dokumentation der Ergebnisse sollten zuvor mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Die Beratung steht den Teilnehmenden während der Qualifizierung für Rückfragen zur Verfügung. Angehörige von Drittstaaten können für eine Qualifizierung auf Grundlage des §16d AufenthG (früher §17a) einreisen. Erforderlich sind unter anderem mindestens hinreichende Deutschkenntnisse, in der Regel auf Niveau A2.
Bei reglementierten Berufen wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt, wenn die Antragstellenden die Ausgleichsmaßnahme (Kenntnis- oder Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang) erfolgreich abschließen. Danach werden die Kriterien für die Berufszulassung geprüft. Bei nicht reglementierten Berufen – z. B. dualen Ausbildungsberufen – können die Anerkennungsinteressierten nach erfolgreicher Qualifizierung einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
In einem arbeiten die Antragstellenden unter Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen im . Die praktische Arbeit kann durch eine theoretische Zusatzausbildung ergänzt werden. Der Anpassungslehrgang bezieht sich nur auf die .
Beispiele aus der Praxis
Die Physiotherapeutin Andelina Budimir konnte durch einen 6-monatigen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf die im genannten ausgleichen. Im Anpassungslehrgang wurden praktische Einsätze im klinischen Bereich durch klinisch-praktischen Unterricht und Workshops unterstützt. Die Erzieherin Shih-Yen Bayer holte ihre fehlenden Praxisstunden in einem Kindergarten in Bremen nach.
Diese Art der Qualifizierung ist für Personen mit einem Abschluss aus einem oft die Alternative zum . In der müssen die Antragstellenden nachweisen, dass sie über die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der wesentlichen Kernfächer der . Es handelt sich jedoch nicht um eine vollständige Abschlussprüfung. Zusätzlich kann ein weiteres Fach bzw. ein Querschnittsbereich geprüft werden, in dem festgestellt wurden. Entsprechende Vorbereitungskurse bereiten auf die Teilnahme an der Prüfung vor.
Beispiel aus der Praxis
Die Apothekerin Lama Al Khouja aus Syrien absolvierte zur Vorbereitung auf die eine Online-Qualifizierung. Im Anschluss meisterte sie erfolgreich die Kenntnisprüfung und die .
Alternativ zu einem können Antragstellende mit Abschluss aus auch eine Eignungsprüfung ablegen. Die beurteilt die Fähigkeit, einen auszuüben. Sie dient als Nachweis, dass die ausgeglichen wurden. Entsprechende Vorbereitungskurse bereiten inhaltlich auf die Eignungsprüfung vor.
Für wird keine bestimmte von der vorgeschrieben. Die können z. B. durch fachtheoretische Maßnahmen oder eine Qualifizierung im Betrieb ausgeglichen werden. Weil die wesentlichen Unterschiede oft sehr individuell sind, gilt dies auch für die Qualifizierungen. Deshalb können diese häufig nicht in Gruppen, sondern nur als Einzelmaßnahmen angeboten werden.
Beispiele aus der Praxis
Für seine als Elektroniker für Automatisierungstechnik besuchte Samad Hamuch aus Spanien eine . Dabei wurden ihm Wissen und Fähigkeiten vermittelt, die nicht Teil seiner Ausbildung waren. Der Elektroniker Eric Appiah aus Ghana glich die durch mehrere Lehrlingsunterweisungen aus. In dieser Zeit wurde er von seinem Qualifizierungsberater begleitet und gecoacht.
Auch Anerkennungsinteressierte mit negativem oder schlechten Aussichten auf eine Anerkennung können an Qualifizierungen teilnehmen. So werden unabhängig von einem z. B. Coachings zur Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Wer in einem keine Anerkennung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt an einer Abschlussprüfung teilnehmen und so einen deutschen Gesellenbrief erwerben. Für eine solche werden besondere Vorbereitungskurse angeboten. Geregelt wird die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 37 Handwerksordnung (HwO).
Beispiel aus der Praxis
Der irakische Psychologe Salam Omer Mussttaf Al-Gailani nutzte die Zeit bis zum Erhalt seiner für eine virtuelle Brückenmaßnahme. Diese kombinierte Selbstlernphasen, Tutorien und mehrere Präsenzveranstaltungen.
Über die Datenbank KURSNET lassen sich die Qualifizierungsangebote des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und weitere Qualifizierungen finden. Das Förderprogramm IQ bietet zudem eine interaktive Landkarte an, mit der Teilprojekte zur Qualifizierung gesucht werden können. Weitere Kursangebote und allgemeine können in der Datenbank InfoWeb Weiterbildung (IWWB) recherchiert werden. Auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) bieten Qualifizierungen an. Hier kann die weiterhelfen. Praktische Qualifizierungen lassen sich gegebenenfalls auch beim Arbeitgeber bzw. im Betrieb durchführen.
Das Pilotprojekt „UBAconnect“ bringt Unternehmen und Fachkräfte für eine Anpassungsqualifizierung zusammen: Mit Hilfe von UBAconnect können Unternehmen geeignete Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen finden. Sie beschäftigen die Fachkraft befristet für die Dauer der und übernehmen Teile der Qualifizierung. Dabei vermitteln sie berufspraktische Erfahrungen z.B. im Bedienen spezieller Maschinen und stellen die Fachkraft für externe Schulungen frei. So unterstützen sie die Fachkraft auf dem Weg zur vollen und können langfristig neue Mitarbeitende gewinnen. Interessierte Unternehmen können sich auf der Projektseite von „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informieren und kostenlos registrieren.
Bei der Auswahl einer Qualifizierung ist genau zu prüfen, ob sich mit ihr die ausgleichen lassen. Für die Finanzierung einer Qualifizierung ist weiterhin wichtig, ob entsprechende Kurse und ihre Anbieter förderfähig sind. So werden z. B. über SGB II und SGB III nur Qualifizierungen und Anbieter mit einer Zulassung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gefördert.
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Handlungsanleitungen für die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die sich an Arbeitsvermittler und Integrationsfachkräfte richten. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ veröffentlicht über die Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung regelmäßig Publikationen zu verschiedenen Aspekten der , so auch zu Qualifizierungen und zur Qualifizierungsberatung.
IQ Publikationen zum Thema Berufliche Anerkennung
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