Landesagentur für Zuwanderung
Neue Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg
Neue Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg
Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 01.04.2025
Seit dem 1. April 2025 können Unternehmen in Baden-Württemberg bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen.
Mit der neuen Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) bietet Baden-Württemberg eine zentrale und spezialisierte Anlaufstelle für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten. Im Fokus steht dabei eine digitalisierte Bearbeitung des Antrags, verbunden mit der Beschleunigung der beruflichen Anerkennung für die ausländischen Fachkräfte. Flankiert wird der gesamte Prozess durch ein umfassendes Beratungsangebot in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung. Mit ihrer zentralen und landesweiten Zuständigkeit nutzt die LZF Synergieeffekte und bietet eine kundenorientierte Beratung aus einer Hand.
Umfangreiches Beratungsangebot für Arbeitgeber
Seit dem 24. März 2025 ist unter www.lzf-bw.de ein umfassendes Informationsangebot zum beschleunigten Fachkräfteverfahren abrufbar. Ab dem 1. April 2025 können über den Online-Antragsservice auf der Homepage Anträge gestellt werden. Zusätzlich bietet eine Telefon-Hotline vorerst Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr persönliche Auskünfte an. In der Beratung werden nicht nur allgemeine Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren geklärt; vielmehr begleitet die LZF die Arbeitgeber über die gesamte Dauer des aufenthaltsrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Verfahrens, sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Art und Weise vorliegen und beteiligt alle weiteren Akteure im Verfahren, wie die zuständige Anerkennungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit. Durch diese enge Begleitung des gesamten Prozesses sollen Reibungsverluste sowohl beim Einreise- als auch beim Berufsanerkennungsverfahren verringert werden. Die Unterlagen werden über die LZF-Internetseite digital eingereicht und die Kommunikation mit den Antragstellenden erfolgt dann aus einer Hand. So sollen ausländische Fachkräfte möglichst schnell ihre Arbeit in einem Unternehmen in Baden-Württemberg aufnehmen können.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Als Alternative zum regulären Visumverfahren hilft das beschleunigte Fachkräfteverfahren, den Einreiseprozess zeitlich zu verkürzen, indem Arbeitgeber für eine Fachkraft aus einem Drittstaat die Vorabzustimmung zur Visumserteilung und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Fachkraft und Unternehmen müssen sich also bereits miteinander auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben und die Fachkraft muss sich noch in einem Drittstaat befinden. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten verkürzte gesetzliche Bearbeitungsfristen.
Hintergrundinformationen zur LZF
Die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) ist an zwei Standorten angesiedelt. Beschleunigte Fachkräfteverfahren im Bereich der Gesundheitsberufe werden im Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Dort befindet sich auch die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe. Verfahren in allen übrigen Berufsgruppen werden im Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet. Die LZF ist eine Ergänzung zu den bestehenden unteren Ausländerbehörden, die parallel ebenfalls weiterhin für die Durchführung beschleunigter Fachkräfteverfahren zuständig bleiben. Arbeitgeber haben somit zukünftig die Wahl, ob sie sich zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die LZF als auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Stelle oder weiterhin an die Ausländerbehörde vor Ort wenden möchten.
Weitere Informationen
Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 01.04.2025
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.