Einwanderung wird erleichtert
Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung tritt ab November 2023 schrittweise in Kraft. Was ändert sich und ab wann? Das Wichtigste im Überblick.
Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung tritt ab November 2023 schrittweise in Kraft. Was ändert sich und ab wann? Das Wichtigste im Überblick.
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ schafft neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert auch die Möglichkeiten, für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen einzureisen. Wichtig bleibt weiterhin: Wer einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben will, braucht die Anerkennung. In anderen Berufen ist sie hilfreich. Denn sie bringt viele Vorteile für eine langfristige berufliche Integration und Zukunft in Deutschland.
Die neuen Regelungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft:
Weitere Informationen, vor allem zu den jeweiligen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt bietet das Fachkräfte-Portal „Make it in Germany“.
Wichtige Informationen zur Zuständigkeit und Details zum Anerkennungsverfahren für die deutschen Referenzberufe bietet der Anerkennungs-Finder von „Anerkennung in Deutschland“.
Sie recherchieren zum Thema und haben Fragen zur künftigen Bedeutung der Berufsanerkennung? Den Kontakt für Presseanfragen finden Sie auf unserer Presse-Seite.
Weitere Informationen
Make it in Germany: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
Make it in Germany: Blaue Karte EU
Deutschland wird ein modernes Einwanderungsland - PM Bundesregierung 23.06.2023
BIBB-PM: „Anerkennung bleibt wichtig für die Fachkräftesicherung“
BIBB Discussion Paper: Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, BGBl. 2023 I Nr. 233 vom 31.08.2023
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, BGBl. 2023 I Nr. 217 vom 18.08.2023
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