Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wie lasse ich meinen Schulabschluss in Deutschland anerkennen?
- Wie kann ich in Deutschland einen Schulabschluss machen?
Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen
Sie können Ihren Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Für die Anerkennung sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Dort können Sie einen Antrag stellen. Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft die Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss. Wenn Ihr Schulabschluss gleichwertig ist, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit. Die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle finden Sie in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Zeugnisanerkennungsstellen übernehmen nur die Anerkennung von Schulabschlüssen. Die Anerkennung von Schulzeugnissen für einzelne Jahre ist nicht möglich.
Sie möchten in Deutschland ein Hochschulstudium beginnen? Dann informieren Sie sich über die notwendigen Voraussetzungen direkt auf der Internetseite „Studieren in Deutschland“ oder bei der von Ihnen gewählten Hochschule. Die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses können Sie für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz verwenden.
Schulabschluss in Deutschland machen
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Die Dauer der Schulpflicht bestimmen die Bundesländer. In den meisten Bundesländern beginnt die Schulpflicht im Alter von 6 Jahren. Der Schulbesuch dauert insgesamt mindestens 9 Jahre. Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).
Wenn Sie oder Ihre Kinder noch schulpflichtig sind, müssen Sie in Deutschland zur Schule gehen. Dort können Sie einen Schulabschluss machen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung einer Schule gemeinsam mit der zuständigen Schulbehörde. Für die Einstufung müssen Sie meistens an einem Probeunterricht teilnehmen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit der zuständigen Schulbehörde auf. Diese finden Sie über die Internetseite des Deutschen Bildungsservers.
Wenn Sie nicht mehr schulpflichtig sind, können Sie freiwillig einen Schulabschluss machen. Sie können zur Schule gehen oder Kurse besuchen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite „Schulabschluss nachholen“ der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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