Ana Poli aus Griechenland wagte den beruflichen Neustart in Deutschland. Hier konnte sie zuerst nur als Pflegehilfskraft arbeiten. Seit der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ist sie in ihrem erlernten Beruf in einer Uniklinik tätig.
Meine Geschichte
„Anerkennung bedeutet für mich den Beruf ausüben zu können, den ich gelernt habe. Jetzt erhalte ich das gleiche Gehalt und die gleiche Behandlung wie meine Kollegen.“
Selbst ist die Frau. Das dachte sich Ana Poli, als sie 2013 in Griechenland arbeitslos wurde. Sie ging zum Goethe-Institut und lernte Deutsch. Sie erreichte das Sprachniveau A2 und wagte den Neustart: Ana Poli bewarb sich spontan von Griechenland aus um eine Stelle in der Pflege in Deutschland. Dazu beauftragte sie die Personalvermittlung Randstad. Mit Erfolg: Die Firma ermöglichte ihr, weiteren Sprachunterricht zu nehmen. Vor allem aber vermittelte sie Ana Poli eine Stelle im Universitätsklinikum Bonn.
Ganz so einfach war der Neustart in Deutschland dann aber doch nicht. Ana Poli ging davon aus, sie würde das gleiche Gehalt und die gleichen Möglichkeiten zur Weiterbildung wie deutsche Pflegekräfte erhalten. Denn schließlich wechselte sie ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union. Doch dann kam die erste Enttäuschung. Ana Poli konnte nur als Pflegehilfskraft arbeiten, weil ihr die Anerkennung ihres Berufsabschlusses fehlte. In Griechenland war sie nach ihrem 4-jährigen Studium auf dem höchsten Niveau in der Pflege beschäftigt. In Deutschland aber sah die Arbeitssituation für Ana Poli ganz anders aus: „Ich musste immer mit meinem Mentor oder einem anderen Kollegen zusammenarbeiten. Ohne die Anerkennung durfte ich Patienten nicht alleine betreuen.“
Das wollte Ana Poli ändern. Deshalb startete sie mit Unterstützung der Firma Randstad das Anerkennungsverfahren. Die Firma ließ ihre Zeugnisse übersetzen und schickte sie mit allen notwendigen Dokumenten an das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie in Düsseldorf. Dort erfolgte eine automatische Anerkennung gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Das örtliche Gesundheitsamt prüfte anschließend die mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse von Ana Poli. Denn diese sind notwendig für die Berufszulassung. „Meine Deutschkenntnisse waren noch nicht gut genug. Es hat 8 Monate gedauert, bis ich mich sicher genug für die Sprachprüfung gefühlt habe.“
Doch damit nicht genug: Ana Poli musste auch ihre persönliche Eignung nachweisen. Dafür musste sie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) bei der Ärztekammer in Griechenland beantragen. Damit bestätigt die griechische Behörde, dass Ana Poli ihren Beruf in Griechenland ausüben darf und kein Strafverfahren gegen sie läuft. Schließlich bescheinigte ein ärztliches Attest, dass Ana Poli auch gesundheitlich für den Einsatz als Pflegefachkraft geeignet ist. Jetzt konnte das Gesundheitsamt in Siegburg die Berufsurkunde ausstellen. Ana Poli erinnert sich an ihren Weg zur Anerkennung: „Der Papierkram war gar nicht die größte Herausforderung für mich, sondern das Unbekannte. Man ist in einem fremden Land und man weiß einfach nicht, wie die Leute denken.“
Aber ihre offene Art half Ana Poli, alle Hürden zu meistern. „Hier in Deutschland macht man in meinem Beruf alles, von der Vorbereitung der Medikamente bis zur Körperpflege.“ In Griechenland war sie mehr für Aufgaben der Verwaltung zuständig. Sie findet ihre jetzige Tätigkeit aber nicht schlechter: „Es ist einfach anders.“ Auch ihr Mann hat inzwischen die Anerkennung erhalten. Mit ihm will sie nun „ein bisschen mehr wie ein normales Ehepaar leben“. Sie wollen mehr reisen und mit deutschen Freunden ausgehen. „Durch die Anerkennung haben wir jetzt einfach mehr Lebensqualität“, freut sich Ana Poli.
Das Gespräch mit Ana Poli wurde im Juli 2015 geführt. Für Ana Poli war die Personalvermittlung Randstad eine wertvolle Unterstützung. Das Anerkennungsverfahren ist aber selbstverständlich auch ohne einen solchen Bevollmächtigten durchführbar. Erfolg und Dauer des Verfahrens hängen nicht davon ab.
Ana Poli hat die Anerkennung für den Beruf „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ erhalten. Dieser wird durch den neuen Beruf „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ abgelöst. Bis Ende 2024 gilt eine Übergangsfrist. Danach ist die Anerkennung nur noch für den Referenzberuf „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ möglich.
Mein Verfahren in Kürze
- In Griechenland macht Ana Poli ein 4-jähriges Studium und sammelt Berufserfahrung in der Pflege.
- 2013 wird Ana Poli arbeitslos und plant den beruflichen Neustart in Deutschland. Sie lernt Deutsch am Goethe-Institut.
- Über eine Personalvermittlung erhält Ana Poli eine Stelle als Pflegehilfskraft im Universitätsklinikum Bonn.
- Mit Unterstützung der Personalvermittlung startet sie das Anerkennungsverfahren. Für die Sprachprüfung beim Gesundheitsamt lernt sie weiter Deutsch.
- Seit der Anerkennung arbeitet Ana Poli in ihrem erlernten Beruf und freut sich über eine größere Lebensqualität.
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