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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Esther Wamala-Bollig, Gesundheits- und Krankenpflegerin

Die An­er­ken­nung hat mir wie­der ein er­füll­tes Be­rufs­le­ben er­mög­licht.

Esther Wamala-Bollig kam 2011 mit ihrer Familie aus Uganda nach Deutschland. Seit der Anerkennung ihrer Ausbildung arbeitet sie als Pflegekraft an einer Uniklinik.

Mein Tipp
Nicht al­les al­lei­ne ma­chen! Es gibt viel Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung zum An­er­ken­nungs­ver­fah­ren.
Steckbrief
Name
Esther Wamala-Bollig
Alter
30
Referenzberuf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Herkunftsland Abschluss
Uganda
tätig als
Gesundheits- und Krankenpflegerin

Meine Geschichte

„Anerkennung bedeutet für mich große Freude und mehr berufliche Sicherheit.“

2011 kam Esther Wamala-Bollig mit ihrer Familie aus Uganda nach Deutschland. Was sie nicht wusste: Mit ihrer ausländischen Ausbildung als Krankenschwester und Hebamme durfte sie hier nicht in ihrem Beruf arbeiten. Esther Wamala-Bollig war enttäuscht: „Denn schließlich hatte ich eine Arbeitserlaubnis und am Goethe-Institut in Uganda schon etwas Deutsch gelernt.“ In Deutschland machte sie zunächst einen Integrationskurs. Gleichzeitig bewarb sie sich. Doch sie erhielt nur Absagen. Das einzige Angebot für die damals 27-Jährige war ein 6-monatiges Vollzeit-Praktikum auf einer Mutter-Kind-Station. „Dort durfte ich nur einfache Aufgaben erledigen. Aber ich dachte, so lerne ich wenigstens das deutsche Gesundheitswesen kennen.“

In der Beratung beim Berliner Verein „Miteinander Weltweit“ und dem IQ Netzwerk erfuhr Esther Wamala-Bollig von der Möglichkeit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses. Noch vor dem Ende ihres Praktikums reichte sie die notwendigen Dokumente beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) ein. Doch leider waren die Dokumente nicht vollständig: Es fehlte das B2-Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Bereits im Dezember 2012 hatte Esther Wamala-Bollig den Integrationskurs auf B1-Niveau mit der Bestnote abgeschlossen. Damit hatte sie gezeigt, dass sie sich bereits gut auf Deutsch verständigen konnte. Jetzt belegte sie einen Sprachkurs am Goethe-Institut Berlin. „Nach einem Test zur Einstufung wurde mir sofort ein Vorab-Bescheid über das Bestehen der B2-Prüfung ausgestellt. Diesen Bescheid habe ich dann zum LAGeSo geschickt.“

Danach folgte die letzte Hürde zur Anerkennung: Sie musste ihre persönliche Eignung nachweisen und brauchte ein Certificate of Good Conduct. Das ist eine Art internationales Führungszeugnis. Dieses sollte sie auf Wunsch des LAGeSo bei Interpol beantragen. Esther Wamala-Bollig erinnert sich: „Dieses Dokument zu bekommen, war eine echte Herausforderung. Denn das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte sich für nicht zuständig. Und die Polizei wollte keine Fingerabdrücke nehmen, weil nichts gegen mich vorlag. Ein freundlicher Polizeibeamter hat mir dann doch geholfen, Fingerabdrücke zu nehmen. Diese schickte ich dann zu den Behörden nach Kampala. Das Dokument musste ich allerdings persönlich bei Interpol in Uganda abholen.“

Seit dem Anerkennungsgesetz vom April 2012 ist es möglich, den Antrag auf Anerkennung vom Ausland aus zu stellen. Doch als Esther Wamala-Bollig 2011 nach Deutschland kam, gab es diese Möglichkeit noch nicht. Das hätte ihr möglicherweise viel Aufwand erspart. Doch schließlich hatte sie alle notwendigen Dokumente vollständig eingereicht. Danach ging die weitere Bearbeitung sehr schnell. Denn nach einem persönlichen Gespräch mit Esther Wamala-Bollig hatte das LAGeSo die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung ausnahmsweise schon vorab geprüft. Als Grundlage dazu dienten die guten Arbeitszeugnisse und Sprachkenntnisse sowie alle anderen bereits vorliegenden Dokumente. Nach Vorlage des Zeugnisses von Interpol und des B2-Sprachzertifikats war es dann schließlich soweit: Im Mai 2013 erhielt Esther Wamala-Bollig den Anerkennungsbescheid.

Seit Juli 2013 ist sie an einer Uniklinik beschäftigt und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nach nur 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland wurde sie im Dezember 2014 eingebürgert. „In der Zeit des Anerkennungsverfahrens war ich manchmal frustriert. Ich bin aber sehr froh, dass ich nicht aufgegeben habe. Heute werde ich nicht nur besser bezahlt. Ich bekomme auch sehr viel Respekt von meinen Kolleginnen und Kollegen.“

Das Gespräch mit Esther Wamala-Bollig wurde im Dezember 2014 geführt. Der Berliner Verein „Miteinander Weltweit e. V.“ und das IQ Netzwerk Berlin haben sie zum Anerkennungsverfahren beraten.

Esther Wamala-Bollig hat die Anerkennung für den Beruf „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ erhalten. Dieser wird durch den neuen Beruf „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ abgelöst. Bis Ende 2024 gilt eine Übergangsfrist. Danach ist die Anerkennung nur noch für den Referenzberuf „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ möglich.

Mein Verfahren in Kürze

  1. In Uganda macht Esther Wamala-Bollig eine Ausbildung zur Krankenschwester und Hebamme. Sie lernt Deutsch am Goethe-Institut.
  2. 2011 kommt sie mit ihrer Familie nach Deutschland. Hier macht sie einen Integrationskurs und ein 6-monatiges Praktikum auf einer Mutter-Kind-Station.
  3. In der Anerkennungsberatung erfährt Esther Wamala-Bollig von der Möglichkeit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses. Bei der Antragstellung fehlen zwei notwendige Dokumente.
  4. Sie macht einen Sprachkurs am Goethe-Institut Berlin und erhält das B2-Sprachzertifikat. Aus Uganda besorgt sie das Certificate of Good Conduct. Jetzt sind alle Dokumente vollständig.
  5. 2013 erhält Esther Wamala-Bollig den Anerkennungsbescheid. Seitdem arbeitet sie als Pflegekraft.