EU-Konformitätsbescheinigung
Die EU-Konformitätsbescheinigung ist ein offizielles Dokument innerhalb der Europäischen Union (EU). Die Konformitätsbescheinigung bestätigt, dass Ihre Berufsqualifikation den Mindeststandards der EU entspricht. Die zuständige Stelle im Zielland kann das Dokument auf Grundlage von Anhang VII, Nr. 2 der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anfordern.
Die Konformitätsbescheinigung kann für die Berufe aus Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ausgestellt werden. Für diese Berufe gilt in der EU die automatische Anerkennung:
- Architektin/Architekt
- Ärztin/Arzt und Fachärztin/Facharzt
- Apothekerin/Apotheker
- Hebamme
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Pflegefachperson
- Tierärztin/Tierarzt
- Zahnärztin/Zahnarzt und Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
Hier finden Sie die Informationen der zuständigen Stellen für die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe in Deutschland. Dort können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung für Ihren Beruf erhalten.
Zuständige Stellen für akademische Heilberufe nach Bundesrecht sowie Fachärztinnen und Fachärzte
Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker
Zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
BfArM: Konformitätsbescheinigung
Fachärztin/Facharzt (fachärztliche Weiterbildung)
Zuständig ist jeweils die Landesärztekammer, die die Berufsbezeichnung verliehen hat.
Adressen der Landesärztekammern
Fachzahnärztin/Fachzahnarzt (fachärztliche Weiterbildung)
Zuständig ist jeweils die Landeszahnärztekammer, die die Berufsbezeichnung verliehen hat.
Zahnärztekammern der Länder
Tierärztin/Tierarzt
Zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das dortige Referat 325: 325@bmel.bund.de
Zuständige Stellen für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachpersonen sowie Hebammen
Für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachpersonen sowie Hebammen sind unterschiedliche Stellen in den Bundesländern zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich meistens aus Ihrem letzten Arbeitsort in Deutschland. In Bayern, Brandenburg, Hessen (Pflegeberufe) und Sachsen-Anhalt ist hingegen entscheidend, wo Sie Ihren Berufsabschluss gemacht haben.
Bundesland
Zuständige Stelle
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95.1, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW), Sachgebiet 2
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Tübingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Freiburg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Karlsruhe
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Niederbayern
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Oberfranken
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Mittelfranken
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk Oberpfalz
Bundesland
BerlinBundesland
BrandenburgZuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Gesundheit, Dezernat G1 - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen/ Approbations- und Erlaubniswesen/ Schulaufsicht
Bundesland
BremenBundesland
HamburgZuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe
E-Mail: lpagesundheitsberufe@soziales.hamburg.de
Die Website wird derzeit überarbeitet.
Bundesland
HessenZuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
- Pflegeberufe: Webseite (Abteilung IV 3)
- Hebammen, E-Mail: lisa.cappel@hlfgp.hessen.de (Abteilung IV 4)
Bundesland
Mecklenburg-VorpommernZuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales, Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
Webseite (Reiter „Bescheinigung zur Vorlage im Ausland“)
Bundesland
NiedersachsenBundesland
Nordrhein-WestfalenZuständige Stelle
Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsberufe (ZAG-PuG)
Bundesland
Rheinland-PfalzBundesland
SaarlandZuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt
- Webseite
- Formular Gesundheitsfachberufe - unter „Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (NAH)“
Bundesland
Sachsen-AnhaltZuständige Stelle
Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Bundesland
Schleswig-HolsteinZuständige Stelle
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung, Sachgebiet 21 - Gesundheits- und Pflegeberufe
Formular:
Bundesland
ThüringenZuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720
Webseite - Ausbildungsberufe des Gesundheitswesens
Stand: 15.08.2024
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