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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

EU-Konformitätsbescheinigung

Die EU-Konformitätsbescheinigung ist ein offizielles Dokument innerhalb der Europäischen Union (EU). Die Konformitätsbescheinigung bestätigt, dass Ihre Berufsqualifikation den Mindeststandards der EU entspricht. Die zuständige Stelle im Zielland kann das Dokument auf Grundlage von Anhang VII, Nr. 2 der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anfordern.

Die Konformitätsbescheinigung kann für die Berufe aus Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ausgestellt werden. Für diese Berufe gilt in der EU die automatische Anerkennung:

  • Architektin/Architekt
  • Ärztin/Arzt und Fachärztin/Facharzt
  • Apothekerin/Apotheker
  • Hebamme
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Pflegefachperson
  • Tierärztin/Tierarzt
  • Zahnärztin/Zahnarzt und Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

Hier finden Sie die Informationen der zuständigen Stellen für die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe in Deutschland. Dort können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung für Ihren Beruf erhalten.

Zuständige Stellen für akademische Heilberufe nach Bundesrecht sowie Fachärztinnen und Fachärzte

Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker
Zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
BfArM: Konformitätsbescheinigung

Fachärztin/Facharzt (fachärztliche Weiterbildung)
Zuständig ist jeweils die Landesärztekammer, die die Berufsbezeichnung verliehen hat.
Adressen der Landesärztekammern

Fachzahnärztin/Fachzahnarzt (fachärztliche Weiterbildung)
Zuständig ist jeweils die Landeszahnärztekammer, die die Berufsbezeichnung verliehen hat.
Zahnärztekammern der Länder

Tierärztin/Tierarzt
Zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das dortige Referat 325: 325@bmel.bund.de 
 

Zuständige Stellen für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachpersonen sowie Hebammen

Für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachpersonen sowie Hebammen sind unterschiedliche Stellen in den Bundesländern zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich meistens aus Ihrem letzten Arbeitsort in Deutschland. In Bayern, Brandenburg, Hessen (Pflegeberufe) und Sachsen-Anhalt ist hingegen entscheidend, wo Sie Ihren Berufsabschluss gemacht haben.
 

Bundesland

Zuständige Stelle

Bundesland

Baden-Württemberg

Regierungsbezirk Stuttgart

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95.1, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW), Sachgebiet 2

Formular

Bundesland

Baden-Württemberg

Regierungsbezirk Tübingen

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Tübingen, Referat 25, Sachgebiet 1

Formular

Bundesland

Baden-Württemberg

Regierungsbezirk Freiburg

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 25, Berufsanerkennung im Ausland

Formular

Bundesland

Baden-Württemberg

Regierungsbezirk Karlsruhe

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 25

Formular

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Oberbayern

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 55.3

Formular

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Niederbayern

Zuständige Stelle

Regierung von Niederbayern, SG 53

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Schwaben

Zuständige Stelle

Regierung von Schwaben, Sachgebiet 55.2, Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Oberfranken

Zuständige Stelle

Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 55.2, Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Mittelfranken

Zuständige Stelle

Regierung von Mittelfranken, SG 55.2, Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Unterfranken

Zuständige Stelle

Regierung von Unterfranken, SG 55.2, Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

Bundesland

Bayern

Regierungsbezirk Oberpfalz

Zuständige Stelle

Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 53

Bundesland

Berlin

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, IV H 215

Bundesland

Brandenburg

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Gesundheit, Dezernat G1 - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen/ Approbations- und Erlaubniswesen/ Schulaufsicht

Webseite

Bundesland

Bremen

Zuständige Stelle

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 20

Webseite

Bundesland

Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Landesprüfungsamt für Gesundheitsfachberufe

E-Mail: lpagesundheitsberufe@soziales.hamburg.de

Die Website wird derzeit überarbeitet.

Bundesland

Hessen

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales, Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe

Webseite (Reiter „Bescheinigung zur Vorlage im Ausland“)

Bundesland

Niedersachsen

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsberufe (ZAG-PuG)

Webseite

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Aufgabengebiet 53.2

Formular

Bundesland

Saarland

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Kontakt Gesundheitsfachberufe

Bundesland

Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung, Sachgebiet 21 - Gesundheits- und Pflegeberufe

Formular:

Bundesland

Thüringen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720

Webseite - Ausbildungsberufe des Gesundheitswesens

Stand: 15.08.2024