FAQ
Häufige Fragen
Sie fragen sich: Wo habe ich die besten Jobchancen?
Sie wissen noch nicht, wo Sie in Deutschland arbeiten möchten? Sie können sich dazu beraten lassen, an welchem Ort Sie in Deutschland gebraucht werden. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung führt die Standortberatung durch. Sie hilft dabei, einen geeigneten Arbeitsort und damit die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren zu finden.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Sie sind noch auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland? Dann finden Sie Ihre künftige Stelle vielleicht in der Jobbörse von „Make it in Germany“.
Make it in Germany: Jobbörse
Wenn Sie zur Jobsuche einreisen wollen, kann die Anerkennung hilfreich sein: Mit einer vollen Anerkennung können Sie die sogenannte Chancenkarte erhalten und damit einreisen. Auch eine teilweise Anerkennung bringt Ihnen bei der Chancenkarte Vorteile.
Sie fragen sich: Kann ich ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiten mit und ohne Anerkennung?
Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, ist die Anerkennung zwingend notwendig. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit. Hier gibt es manchmal Möglichkeiten, ohne offizielle Anerkennung zumindest in dem gewünschten Bereich zu arbeiten (z.B. als pädagogische Fachkraft in einem Kindergarten).
Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.
Egal ob reglementiert oder nicht reglementiert: In unserem „Anerkennungs-Finder“ haben wir speziell für Ihren Beruf die Möglichkeiten für das Arbeiten ohne offizielle Anerkennung aufgelistet. Geben Sie Ihren Beruf ein und lassen Sie sich von den Fragen durch das Tool leiten. Auf der letzten Seite gibt es einen Absatz unter „Meine weiteren Möglichkeiten“: “Arbeiten ohne Anerkennung“.
Sie kommen aus einem Land außerhalb der EU? Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland kann die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, brauchen Sie dafür die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Bei nicht reglementierten Berufen kann die Anerkennung in manchen Fällen für die Einreise aus einem Drittstaat notwendig sein. Das Anerkennungsverfahren und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Sie müssen beide Verfahren beantragen.
Alle Informationen rund um Visum und Aufenthalt finden Sie auf „Make it in Germany“. Dort gibt es auch einen Quick-Check: Damit können Sie sich schnell über die Voraussetzungen für Ihr Visum informieren.
Make it in Germany: Visum und Aufenthalt
Wie Anerkennung und Einreise zusammenhängen, erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.
Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren.
Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen.
Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen.
Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.
Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf der Seite Einwanderung.
Wenn Sie zum Anerkennungsverfahren Fragen haben, die sich nicht über das Portal "Anerkennung in Deutschland" klären lassen, können Sie sich beraten lassen. Dazu gibt es Angebote in Deutschland und im Ausland. Die Beratungsfachkräfte unterstützen Sie im gesamten Anerkennungsverfahren.
In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.
Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.
In einem nicht reglementierten Beruf können Sie meistens ohne Anerkennung arbeiten.
Es gibt auch folgende Alternativen zur Anerkennung:
In einem reglementierten Beruf dürfen Sie in Deutschland nicht ohne Anerkennung arbeiten. Sie können aber in nicht reglementierten Berufen arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie keine Anerkennung. Das können z. B. Tätigkeiten in der Forschung, bei Unternehmen oder in anderen Berufsbereichen sein.
Sie haben einen Abschluss in einem akademischen reglementierten Beruf? Dann können Sie sich auch auf Stellen für nicht reglementierte Berufe bewerben.
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland kann die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Hier ein paar Beispiele.
Die Beratungsstellen, Ihre zuständige Stelle oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren individuell geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Dabei wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. Deshalb ist es manchmal schwer, allgemeingültige Aussagen über die Erfolgsaussichten eines Anerkennungsverfahrens zu treffen.
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.
Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.
Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.
Sie fragen sich: Für welchen entsprechenden (deutschen) Beruf soll ich die Anerkennung beantragen?
Sie müssen für den Antrag auf Anerkennung Ihren sogenannten Referenzberuf kennen. Das ist der deutsche Beruf, der Ihrem erlernten Beruf am meisten ähnelt.
Sie finden Ihren Referenzberuf, wenn Sie Ihren erlernten Beruf in unserem Anerkennungs-Finder suchen. Manchmal ist es schwierig, seinen Referenzberuf selbst zu erkennen. Manchmal gibt es auch keinen entsprechenden Beruf in Deutschland. Beratungsstellen zur Anerkennung unterstützen Sie bei der Eingrenzung.
Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle und das Vorgehen zur Antragstellung finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Die zuständige Stelle prüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig? Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse und Dokumente. Die zuständige Stelle vergleicht z. B. die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung mit der Dauer einer Ausbildung im deutschen Referenzberuf. Ihre Berufserfahrung wird bei der Prüfung auch berücksichtigt. Die zuständige Stelle informiert Sie über das Ergebnis in einem Bescheid.
Ja. Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung auch aus dem Ausland stellen. Sie wollen aus einem Nicht-EU-Land einwandern und in Deutschland arbeiten? Hierbei kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.
Sie fragen sich: In welchem Beruf darf ich mit einer anerkannten Berufsqualifikation oder einem anerkannten Hochschulabschluss arbeiten?
Mit einem anerkannten Abschluss sind Sie als Fachkraft bei der Jobsuche grundsätzlich nicht auf bestimmte Beschäftigungen beschränkt. Das bedeutet: Sie dürfen in Deutschland in jedem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Auch in Berufen, die nicht mit Ihrem Berufsabschluss ähnlich sind.
Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben wollen, gilt das natürlich nicht: Hier brauchen Sie die formale Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU leben, könnte die Anerkennungspartnerschaft für Sie interessant sein. Die Anerkennungspartnerschaft ist ein Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten. Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie ohne vorherige Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation einreisen. Sie brauchen dafür u.a. einen Arbeitgeber.
Bei einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich Fachkraft und Arbeitgeber, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren durchzuführen. Das gesamte Anerkennungsverfahren findet in Deutschland statt. Eine Beschäftigung ist in vielen Tätigkeitsbereichen vom ersten Tag an möglich.
Das Ziel ist, das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen Anerkennung abzuschließen.
Wenn Sie mit einem ausländischen Hochschulabschluss in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie in jedem Fall die Anerkennung beantragen. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.
Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.
Sie haben einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Dann erhalten Sie spätestens nach einem Monat Nachricht von Ihrer zuständigen Stelle. In dieser Nachricht steht: Die zuständige Stelle hat Ihre Dokumente erhalten. Vielleicht müssen Sie dann noch Dokumente nachreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie über fehlende Dokumente.
Sie haben alle notwendigen Dokumente bei der zuständigen Stelle eingereicht? Dann dauert die Bearbeitung 3 - 4 Monate. Sie erhalten danach den Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Anerkennungsverfahren einmalig verlängern. Es kann auch länger dauern, wenn z. B. eine Qualifikationsanalyse erfolgt.
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren für Fachkräfte aus Drittstaaten beantragen. Dann dauert das Anerkennungsverfahren vielleicht nur 2 Monate. Sprechen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber darauf an!
Es gibt unterschiedliche Ergebnisse. Es gibt 2 mögliche Ergebnisse für reglementierte Berufe und 3 mögliche Ergebnisse für nicht reglementierte Berufe.
Für reglementierte Berufe gibt es 2 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder keine Anerkennung.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es 3 mögliche Ergebnisse: Anerkennung oder teilweise Anerkennung oder keine Anerkennung.
Sie können wesentliche Unterschiede in reglementierten und nicht reglementierten Berufen durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgleichen. Zum Beispiel durch eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung.
Sie erhalten das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid.
Wie bekomme ich die Anerkennung
Wie geht es nach dem Bescheid weiter?
In der Datenbank anabin können Sie online Ihren Hochschulabschluss suchen, einen Auszug davon speichern oder drucken. Der Abschluss sollte mindestens Bachelorniveau sein. Sie finden Ihre Hochschule oder den Hochschulabschluss nicht? Oder die Hochschule hat nicht den passenden Status (H+ oder H+/-)? Dann beantragen Sie über die ZAB eine individuelle Zeugnisbewertung. Der anabin-Auszug ist kostenlos, die Zeugnisbewertung kostet eine Gebühr.
Für das Visum reicht formal der kostenlose anabin-Auszug. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Diese kann aber hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Wichtig: Die Einträge in der Datenbank anabin und die Zeugnisbewertung ersetzen nicht das Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe.
Hochschulabschlüsse
Auf der Seite gibt es auch ein anschauliches Erklärvideo!
Sie fragen sich: Ist mein in der EU/EWR/CH anerkannter Beruf automatisch auch in Deutschland anerkannt?
Leider nein. Denn: Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Nicht reglementierte Berufe
Sie können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.
Reglementierte Berufe
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig.
Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen Sie für einen begrenzten Zeitraum auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Das nennt man Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen dies aber vorher der zuständigen Stelle melden.
Automatische Anerkennung
Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.
Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.
Sie fragen sich: Gilt eine Anerkennung meines Berufs in Deutschland in der ganzen EU/EWR/CH?
Die Anerkennung Ihres Berufs gilt erstmal für Deutschland.
Sie benötigen Informationen zur Reglementierung von Berufen oder Anerkennungsverfahren in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz?
Kontaktieren Sie bitte das nationale Beratungszentrum in Ihrem Zielland. Eine Liste aller Beratungszentren finden Sie auf der Seite der EU-Kommission: Free movement of professionals (englisch)
Sie fragen sich:
Gilt meine Anerkennung in ganz Deutschland?
Das hängt vom Beruf ab.
Für die Anerkennung von bestimmten Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften des Bundes. Wie z.B. für Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachpersonen. Wenn Sie die offizielle Anerkennung in einem solchen Beruf haben, gilt sie bundesweit und Sie dürfen in ganz Deutschland arbeiten. Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, dürfen Sie ohnehin auch in einem anderen Bundesland arbeiten, weil die Anerkennung dann nur optional ist.
Für die Anerkennung von anderen Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften der Bundesländer. Alle Bundesländer haben eigene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze und Fachgesetze. Die Anerkennung gilt nur für das Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt und den Bescheid erhalten haben. Folgende Berufe sind z. B. durch Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt: Lehrerin und Lehrer oder Ingenieurin und Ingenieur.
Sie fragen sich:
Kann ich in mehreren Bundesländern gleichzeitig einen Antrag auf Anerkennung meiner Berufsqualifikation stellen?
Nein, Sie stellen nur in einem Bundesland einen Antrag.
Kann ein Bundesland mein Antragsverfahren aus einem anderen Bundesland zur Bearbeitung übernehmen?
Nein, die Bundesländer können keine Anträge aus anderen Bundesländern übernehmen. Aber die zuständige Stelle hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen.
Lassen Sie sich in Deutschland oder im Ausland kostenlos durch eine Beratungsstelle zur Anerkennung beraten!
Sie fragen sich: Was bedeutet der Bescheid für mich?
Sie haben Ihren Bescheid zur Anerkennung erhalten. Darin steht, dass Ihre Berufsqualifikation nicht oder nur teilweise gleichwertig ist? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht:
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Die zuständige Stelle informiert Sie über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen hinzu. Vielleicht müssen Sie notwendige Dokumente persönlich aus dem Ausland abholen. Dann haben Sie auch Reisekosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.
Ja. Verschiedene Institutionen können Ihr Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen. Eine Förderung können Sie z. B. für Gebühren für das Anerkennungsverfahren, Beglaubigungen von Dokumenten oder Fahrtkosten erhalten. Manche Anbieter übernehmen auch die Kosten für Qualifizierungen nach dem Anerkennungsverfahren.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten! Die Beratungsstellen für Anerkennung und Ihre zuständige Stelle informieren Sie gerne.
Sie fragen sich: Was mache ich, wenn ich die Anerkennung wegen wesentlicher Unterschiede nicht bekomme?
Wie kann ich die volle Anerkennung bekommen?
Wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf lassen sich meistens mit einer Maßnahme zur Qualifizierung ausgleichen. Wie Sie die festgestellten Unterschiede am besten ausgleichen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Möglich ist z.B., dass Sie einen Lehrgang besuchen, eine Prüfung ablegen oder an einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung teilnehmen.
Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer Qualifikation passen. Nur dann können Sie damit die volle Anerkennung erreichen. Lassen Sie sich dazu von der zuständigen Stelle oder einer Beratungsstelle beraten! Beratungsstellen finden Sie in unserer Beratungssuche.
Ich habe eine Teilanerkennung: Wo finde ich einen Kurs, um mir das fehlende Wissen anzueignen?
Lassen Sie sich zur Qualifizierung beraten!
Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer Qualifikation passen. Nur dann können Sie damit die volle Anerkennung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Vielleicht können Sie sogar bei Ihrer Qualifizierung professionell begleitet werden.
Qualifizierung: Beratung und Begleitung
Sie sind noch im Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur Anerkennung nach Deutschland kommen und parallel hier arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einwanderung.
Sie fragen sich: Können Qualifizierungsmaßnahmen auch in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, wenn es im zuständigen Bundesland keine passenden Angebote gibt?
Ja, Qualifizierungsmaßnahmen können grundsätzlich auch in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Es ist aber sehr wichtig, dies vorher mit der zuständigen Stelle abzusprechen, damit die absolvierte Maßnahme später auch akzeptiert wird.
Für den Antrag auf Anerkennung benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Sie benötigen aber in einigen Berufen für eine Berufszulassung Deutschkenntnisse. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Approbation z. B. eine Fachsprachenprüfung bestehen. Bei vielen anderen Berufen werden die Sprachkenntnisse nicht geprüft.
Informationen über vorgeschriebene Sprachkenntnisse in Ihrem Beruf finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Informationen zu verschiedenen Deutschkursen finden Sie auf unserer Internetseite Deutsch lernen.
Gute Deutschkenntnisse helfen Ihnen im Beruf und im Alltag. Für bestimmte Berufe sind sie notwendig. Häufig sind Deutschkenntnisse auch Voraussetzung für ein Visum.
Sie fragen sich: Wie kann ich schon in meinem Land Deutsch lernen?
Sie können bereits in Ihrem Herkunftsland Deutsch lernen. Oft geht das auch online. Dafür eignen sich z.B. die Angebote vom Goethe-Institut und von Telc. Diese Institutionen bieten weltweit in vielen Ländern Deutschkurse für alle Sprachniveaus an.
Die Sprachzertifikate vom Goethe-Institut und von Telc werden auch beim Antrag auf ein Visum akzeptiert.
Für einen Antrag auf Anerkennung müssen Sie immer folgende Dokumente einreichen:
Häufig müssen Sie weitere Dokumente einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie über die notwendigen Dokumente, über die Form der Dokumente und notwendige Übersetzungen in die deutsche Sprache. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Sie können nicht alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation vorlegen? Dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten vielleicht praktisch nachweisen. Für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe und Fortbildungsberufe geht das mit einer Qualifikationsanalyse. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen. Zum Beispiel bei Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege.
Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen?
Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Ob für Ihren konkreten Antrag eine Übersetzung notwendig ist, legt die zuständige Stelle fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder.
Darf ich die Übersetzung in meinem Heimatland anfertigen lassen?
Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer. Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland.
Ich soll meine Dokumente im Original einreichen
Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache.
Manche Wörter und Begriffe auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de sind schwer verständlich. Im Glossar erklären wir diese Wörter und Begriffe.
Nutzen Sie die Angebote des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“! Hier geht es zur Startseite für Fachkräfte.
Sie haben Ihre gesuchten Informationen auf unserem Portal nicht gefunden? Dann können Sie uns über das folgende Kontaktformular direkt kontaktieren:
Kontaktformular
Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich ist weiterhin möglich. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Neuanträge die Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten.
Davon unabhängig gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihren Abschluss bis einschließlich 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erworben haben: Sie können die Anerkennung weiterhin gemäß den Regelungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen und erhalten.
Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hatten vor 2012 schon Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Deshalb können diese Personen beim Anerkennungsverfahren zwischen 2 Verfahren wählen:
Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Verfahren: Beim Anerkennungsverfahren nach BQFG wird Ihre Berufsqualifikation immer mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf verglichen. Das Anerkennungsverfahren nach BQFG berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung. Damit können Sie vielleicht im Anerkennungsverfahren festgestellte wesentliche Unterschiede ausgleichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die Unterschiede zwischen den Verfahren in einem Flyer.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei Ihrer zuständige Stellen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Flyer „Berufliche Anerkennung für Spätaussiedler“ des BAMF
Informationsseite des BAMF für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Wenn es eine ähnliche Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland gibt, können Sie Ihre Berufsqualifikation aus der DDR auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Wer führt das Verfahren durch? Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Ihre Bildungseinrichtung den Hauptsitz hatte. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Dafür geben Sie einfach Ihren Beruf an und den Ort, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung gemacht haben. Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie meistens einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit nach Art. 37 Einigungsvertrag stellen. Sie müssen für das Verfahren vielleicht Gebühren bezahlen.
Sie haben in der DDR die Berufsqualifikation Facharbeiterin oder Facharbeiter erworben? Oder den Titel Meisterin oder Meister? Dann wenden Sie sich bitte an die regionale Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK FOSA ist dafür nicht zuständig!
Gesetzestext zur Anerkennung von Abschlüssen aus der ehemaligen DDR
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.