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FAQ

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen.

Erste Orientierung

Sie fragen sich: Wo habe ich die besten Jobchancen?

Sie wissen noch nicht, wo Sie in Deutschland arbeiten möchten? Sie können sich dazu beraten lassen, an welchem Ort Sie in Deutschland gebraucht werden. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung führt die durch. Sie hilft dabei, einen geeigneten Arbeitsort und damit die für das zu finden. 

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

Sie sind noch auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland? Dann finden Sie Ihre künftige Stelle vielleicht in der Jobbörse von „Make it in Germany“.

Make it in Germany: Jobbörse

Wenn Sie zur Jobsuche einreisen wollen, kann die hilfreich sein: Mit einer vollen Anerkennung können Sie die sogenannte erhalten und damit einreisen. Auch eine teilweise Anerkennung bringt Ihnen bei der Chancenkarte Vorteile.

Make it in Germany: Self-Check Chancenkarte

Sie fragen sich: Kann ich ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiten mit und ohne Anerkennung? 

Wenn Sie in Deutschland in einem  arbeiten wollen, ist die zwingend notwendig. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit. Hier gibt es manchmal Möglichkeiten, ohne offizielle Anerkennung zumindest in dem gewünschten Bereich zu arbeiten (z.B. als pädagogische Fachkraft in einem Kindergarten).  

Ausnahme: Sie kommen aus und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der melden. Eine ist aber nicht erforderlich.

sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben. 

Egal ob reglementiert oder nicht reglementiert: In unserem „Anerkennungs-Finder“ haben wir speziell für Ihren Beruf die Möglichkeiten für das Arbeiten ohne offizielle Anerkennung aufgelistet. Geben Sie Ihren Beruf ein und lassen Sie sich von den Fragen durch das Tool leiten. Auf der letzten Seite gibt es einen Absatz unter „Meine weiteren Möglichkeiten“: “Arbeiten ohne Anerkennung“. 

Anerkennungs-Finder

Sie kommen aus einem Land ? Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland kann die Ihrer ausländischen eine Rolle spielen. Wenn Sie in Deutschland in einem arbeiten wollen, brauchen Sie dafür die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Bei kann die Anerkennung in manchen Fällen für die Einreise aus einem t notwendig sein. Das und das Visumverfahren sind getrennte Verfahren. Sie müssen beide Verfahren beantragen. 

Alle Informationen rund um Visum und Aufenthalt finden Sie auf „Make it in Germany“. Dort gibt es auch einen Quick-Check: Damit können Sie sich schnell über die Voraussetzungen für Ihr Visum informieren.

Make it in Germany: Visum und Aufenthalt

Wie Anerkennung und Einreise zusammenhängen, erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.

Einwanderung

Nein. Das und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren

Sie kommen aus einem und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. 

Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. 

Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf der Seite Einwanderung.

Beratung

Wenn Sie zum Anerkennungsverfahren Fragen haben, die sich nicht über das Portal "Anerkennung in Deutschland" klären lassen, können Sie sich beraten lassen. Dazu gibt es Angebote in Deutschland und im Ausland. Die Beratungsfachkräfte unterstützen Sie im gesamten .

Hinweise zur Beratung
Beratungssuche

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur von . Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

In einem können Sie meistens ohne arbeiten. 

Es gibt auch folgende Alternativen zur Anerkennung:

  • Vielleicht können Sie an einer für teilnehmen. Das heißt: Sie können ohne entsprechende an der regulären Prüfung für einen teilnehmen.
  • Sie können eine oder ein Studium in Deutschland beginnen. Vielleicht können dabei Teile Ihrer Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihre Berufserfahrung angerechnet werden.
  • Sie können machen und damit Ihre verbessern.
  • Sie können vielleicht selbst ein Unternehmen gründen.

In einem dürfen Sie in Deutschland nicht ohne arbeiten. Sie können aber in arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie keine Anerkennung. Das können z. B. Tätigkeiten in der Forschung, bei Unternehmen oder in anderen Berufsbereichen sein.

Sie haben einen Abschluss in einem akademischen ? Dann können Sie sich auch auf Stellen für bewerben. 

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland kann die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Hier ein paar Beispiele.

Die Beratungsstellen, Ihre oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Hochschulseite und Zeugnisbewertung
Beratung
Beratungssuche

Verfahren

Ob Ihr Abschluss werden kann, wird im  individuell geprüft. Dabei vergleicht die Ihre mit dem deutschen . Dabei wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. Deshalb ist es manchmal schwer, allgemeingültige Aussagen über die Erfolgsaussichten eines Anerkennungsverfahrens zu treffen. 

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.
  • Sie haben eine staatliche oder ausländische Berufsqualifikation erworben.
  • Sie können Ihre mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen . Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des . Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die wird anerkannt, es bestehen zum oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für vielleicht eine machen. Das gilt auch für eine im . Für gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen oder eine machen.

Ihren finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die für Ihren .

Beratungssuche

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Sie fragen sich: Für welchen entsprechenden (deutschen) Beruf soll ich die Anerkennung beantragen? 

Sie müssen für den Antrag auf Anerkennung Ihren sogenannten kennen. Das ist der deutsche Beruf, der Ihrem erlernten Beruf am meisten ähnelt.

Sie finden Ihren Referenzberuf, wenn Sie Ihren erlernten Beruf in unserem Anerkennungs-Finder suchen. Manchmal ist es schwierig, seinen Referenzberuf selbst zu erkennen. Manchmal gibt es auch keinen entsprechenden Beruf in Deutschland. Beratungsstellen zur Anerkennung unterstützen Sie bei der Eingrenzung.

Anerkennungs-Finder
Beratungssuche

Sie müssen Ihren bei der in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle und das Vorgehen zur Antragstellung finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für die Antragstellung
Anerkennungs-Finder

Die prüft: Ist Ihre mit einer deutschen Berufsqualifikation ? Diese Prüfung heißt . Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse und Dokumente. Die zuständige Stelle vergleicht z. B. die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung mit der Dauer einer Ausbildung im deutschen . Ihre Berufserfahrung wird bei der Prüfung auch berücksichtigt. Die zuständige Stelle informiert Sie über das Ergebnis in einem .

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Ja. Sie können Ihren auch aus dem Ausland stellen. Sie wollen aus einem  einwandern und in Deutschland arbeiten? Hierbei kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation eine Rolle spielen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.

Was ist berufliche Anerkennung?
Einwanderung

Sie fragen sich: In welchem Beruf darf ich mit einer anerkannten Berufsqualifikation oder einem anerkannten Hochschulabschluss arbeiten? 

Mit einem anerkannten Abschluss sind Sie als bei der Jobsuche grundsätzlich nicht auf bestimmte Beschäftigungen beschränkt. Das bedeutet: Sie dürfen in Deutschland in jedem arbeiten. Auch in Berufen, die nicht mit Ihrem Berufsabschluss ähnlich sind. 

Wenn Sie in Deutschland einen ausüben wollen, gilt das natürlich nicht: Hier brauchen Sie die formale Ihrer .

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU leben, könnte die für Sie interessant sein. Die Anerkennungspartnerschaft ist ein Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten. Mit der Anerkennungspartnerschaft können Sie ohne vorherige Anerkennung Ihrer einreisen. Sie brauchen dafür u.a. einen Arbeitgeber. 

Bei einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich und Arbeitgeber, die nach der Einreise zu beantragen und das durchzuführen. Das gesamte Anerkennungsverfahren findet in Deutschland statt. Eine Beschäftigung ist in vielen Tätigkeitsbereichen vom ersten Tag an möglich.   

Das Ziel ist, das in Deutschland durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen abzuschließen.  

Anerkennungspartnerschaft

Wenn Sie mit einem ausländischen Hochschulabschluss in einem  arbeiten möchten, müssen Sie in jedem Fall die Anerkennung beantragen. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für  können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.  

Hochschulabschlüsse

Was ist berufliche Anerkennung?

Vorteile der Anerkennung

Sie haben einen gestellt? Dann erhalten Sie spätestens nach einem Monat Nachricht von Ihrer . In dieser Nachricht steht: Die zuständige Stelle hat Ihre Dokumente erhalten. Vielleicht müssen Sie dann noch Dokumente nachreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie über fehlende Dokumente.

Sie haben alle notwendigen Dokumente bei der eingereicht? Dann dauert die Bearbeitung 3 - 4 Monate. Sie erhalten danach den mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das einmalig verlängern. Es kann auch länger dauern, wenn z. B. eine erfolgt.

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren für aus beantragen. Dann dauert das vielleicht nur 2 Monate. Sprechen Sie Ihren künftigen Arbeitgeber darauf an!

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Es gibt unterschiedliche Ergebnisse. Es gibt 2 mögliche Ergebnisse für und 3 mögliche Ergebnisse für .

Reglementierte Berufe

Für gibt es 2 mögliche Ergebnisse: oder keine Anerkennung.

  • Dann erhalten Sie eine Anerkennung: Ihre ist mit dem entsprechenden deutschen und Sie erfüllen weitere Kriterien. Weitere Kriterien sind z. B. Ihre oder Deutschkenntnisse.
  • Dann erhalten Sie keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist nicht oder Sie erfüllen nicht die weiteren Kriterien. 

Nicht reglementierte Berufe

Für gibt es 3 mögliche Ergebnisse: oder teilweise Anerkennung oder keine Anerkennung.

  • Dann erhalten Sie die Anerkennung: Ihre ist mit der entsprechenden deutschen Berufsqualifikation .
  • Dann erhalten Sie die teilweise Anerkennung: Ihrer Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation nur teilweise gleichwertig. Sie dürfen mit einer teilweisen Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten.
  • Dann erhalten Sie keine Anerkennung: Der Unterschied Ihrer Berufsqualifikation ist im Vergleich mit der deutschen Berufsqualifikation zu groß.

Sie können in und durch Qualifizierungsmaßnahmen ausgleichen. Zum Beispiel durch eine oder eine .

Sie erhalten das Ergebnis des in einem .

Wie bekomme ich die Anerkennung
Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

In der Datenbank anabin können Sie online Ihren Hochschulabschluss suchen, einen Auszug davon speichern oder drucken. Der Abschluss sollte mindestens Bachelorniveau sein. Sie finden Ihre Hochschule oder den Hochschulabschluss nicht? Oder die Hochschule hat nicht den passenden Status (H+ oder H+/-)? Dann beantragen Sie über die ZAB eine individuelle Zeugnisbewertung. Der anabin-Auszug ist kostenlos, die kostet eine Gebühr.

Für das Visum reicht formal der kostenlose anabin-Auszug. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Diese kann aber hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz.

Wichtig: Die Einträge in der Datenbank anabin und die Zeugnisbewertung ersetzen nicht das für reglementierte Berufe.

Hochschulabschlüsse
Auf der Seite gibt es auch ein anschauliches Erklärvideo!

Sie fragen sich: Ist mein in der EU/EWR/CH anerkannter Beruf automatisch auch in Deutschland anerkannt? 

Leider nein. Denn: bedeutet hier: Eine ausländische ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.   

Nicht reglementierte Berufe

Sie können ohne Anerkennung in einem arbeiten. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. 

Reglementierte Berufe

Für ist die Anerkennung zwingend notwendig.

Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen -Land rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen Sie für einen begrenzten Zeitraum auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Das nennt man Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen dies aber vorher der melden. 

Automatische Anerkennung

Einige werden innerhalb der Europäischen Union () automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die . Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.

Auch für die muss ein bei der gestellt werden. Im erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.


Sie fragen sich: Gilt eine Anerkennung meines Berufs in Deutschland in der ganzen EU/EWR/CH? 

Die Ihres Berufs gilt erstmal für Deutschland. 

Sie benötigen Informationen zur Reglementierung von Berufen oder Anerkennungsverfahren in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz? 
Kontaktieren Sie bitte das nationale Beratungszentrum in Ihrem Zielland. Eine Liste aller Beratungszentren finden Sie auf der Seite der EU-Kommission: Free movement of professionals (englisch)

EU-Beratungszentrum

Sie fragen sich:

Gilt meine Anerkennung in ganz Deutschland?

Das hängt vom Beruf ab.  

Für die Anerkennung von bestimmten Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften des Bundes. Wie z.B. für Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachpersonen. Wenn Sie die offizielle Anerkennung in einem solchen Beruf haben, gilt sie bundesweit und Sie dürfen in ganz Deutschland arbeiten. Wenn Ihr Beruf ist, dürfen Sie ohnehin auch in einem anderen Bundesland arbeiten, weil die Anerkennung dann nur optional ist.

Für die Anerkennung von anderen Berufen gelten die Gesetze und Vorschriften der Bundesländer. Alle Bundesländer haben eigene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze und Fachgesetze. Die Anerkennung gilt nur für das Bundesland, in dem Sie den gestellt und den erhalten haben. Folgende Berufe sind z. B. durch Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt: Lehrerin und Lehrer oder Ingenieurin und Ingenieur. 

Sie fragen sich:

Kann ich in mehreren Bundesländern gleichzeitig einen Antrag auf Anerkennung meiner Berufsqualifikation stellen?

Nein, Sie stellen nur in einem Bundesland einen

Kann ein Bundesland mein Antragsverfahren aus einem anderen Bundesland zur Bearbeitung übernehmen?

Nein, die Bundesländer können keine aus anderen Bundesländern übernehmen. Aber die hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen. 

Lassen Sie sich in Deutschland oder im Ausland kostenlos durch eine Beratungsstelle zur Anerkennung beraten! 

Beratungssuche
Rechtliche Grundlagen
Was ist Anerkennung?

Sie fragen sich: Was bedeutet der Bescheid für mich? 

Sie haben Ihren zur erhalten. Darin steht, dass Ihre nicht oder nur teilweise ist? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht:

Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

Kosten

Die Kosten für ein  sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Die  informiert Sie über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, , oder hinzu. Vielleicht müssen Sie notwendige Dokumente persönlich aus dem Ausland abholen. Dann haben Sie auch Reisekosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.

Finanzielle Förderung

Ja. Verschiedene Institutionen können Ihr finanziell unterstützen. Eine Förderung können Sie z. B. für Gebühren für das Anerkennungsverfahren, von Dokumenten oder Fahrtkosten erhalten. Manche Anbieter übernehmen auch die Kosten für Qualifizierungen nach dem Anerkennungsverfahren.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten! Die Beratungsstellen für und Ihre informieren Sie gerne.

Finanzielle Förderung

Beratung

Qualifizierung

Sie fragen sich: Was mache ich, wenn ich die Anerkennung wegen wesentlicher Unterschiede nicht bekomme?
Wie kann ich die volle Anerkennung bekommen?

zwischen Ihrer und dem deutschen lassen sich meistens mit einer Maßnahme zur Qualifizierung ausgleichen. Wie Sie die festgestellten Unterschiede am besten ausgleichen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Möglich ist z.B., dass Sie einen Lehrgang besuchen, eine Prüfung ablegen oder an einer betrieblichen teilnehmen.

Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer n passen. Nur dann können Sie damit die volle erreichen. Lassen Sie sich dazu von der oder einer Beratungsstelle beraten! Beratungsstellen finden Sie in unserer Beratungssuche.

Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

Ich habe eine Teilanerkennung: Wo finde ich einen Kurs, um mir das fehlende Wissen anzueignen?  

Lassen Sie sich zur Qualifizierung beraten!   

Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer passen. Nur dann können Sie damit die volle g erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Vielleicht können Sie sogar bei Ihrer Qualifizierung professionell begleitet werden.   
Qualifizierung: Beratung und Begleitung

Sie sind noch im Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur nach Deutschland kommen und parallel hier arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einwanderung.   

 

Sie fragen sich: Können Qualifizierungsmaßnahmen auch in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, wenn es im zuständigen Bundesland keine passenden Angebote gibt? 

Ja, Qualifizierungsmaßnahmen können grundsätzlich auch in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Es ist aber sehr wichtig, dies vorher mit der abzusprechen, damit die absolvierte Maßnahme später auch akzeptiert wird.

Sprache

Für den benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Im vergleicht die Ihre mit dem deutschen . Sie benötigen aber in einigen Berufen für eine Deutschkenntnisse. Ärztinnen und Ärzte müssen für die z. B. eine Fachsprachenprüfung bestehen. Bei vielen anderen Berufen werden die Sprachkenntnisse nicht geprüft.

Informationen über vorgeschriebene Sprachkenntnisse in Ihrem Beruf finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Informationen zu verschiedenen Deutschkursen finden Sie auf unserer Internetseite Deutsch lernen.

Gute Deutschkenntnisse helfen Ihnen im Beruf und im Alltag. Für bestimmte Berufe sind sie notwendig. Häufig sind Deutschkenntnisse auch Voraussetzung für ein Visum.   

Sie fragen sich: Wie kann ich schon in meinem Land Deutsch lernen?

Sie können bereits in Ihrem Herkunftsland Deutsch lernen. Oft geht das auch online. Dafür eignen sich z.B. die Angebote vom Goethe-Institut und von Telc. Diese Institutionen bieten weltweit in vielen Ländern Deutschkurse für alle Sprachniveaus an.  

Die Sprachzertifikate vom Goethe-Institut und von Telc werden auch beim Antrag auf ein Visum akzeptiert.   

Deutsch lernen

Dokumente

Für einen müssen Sie immer folgende Dokumente einreichen:

  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über Inhalte und Dauer Ihrer beruflichen Qualifizierung 

Häufig müssen Sie weitere Dokumente einreichen. Die informiert Sie über die notwendigen Dokumente, über die Form der Dokumente und notwendige Übersetzungen in die deutsche Sprache. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für den Antrag

Übersetzer finden

Sie können nicht alle Dokumente zu Ihrer vorlegen? Dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten vielleicht praktisch nachweisen. Für alle , und  geht das mit einer . Für gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen oder eine machen. Zum Beispiel bei Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege.

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Häufige Fragen zur Qualifikationsanalyse

Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen?

Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen machen. Ob für Ihren konkreten eine Übersetzung notwendig ist, legt die fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder

Darf ich die Übersetzung in meinem Heimatland anfertigen lassen?

Manchmal erlauben keine Übersetzungen von einem im Ausland . Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu im Ausland.

Ich soll meine Dokumente im Original einreichen
Wenn die Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache. 

Dokumente

Noch Fragen?

Manche Wörter und Begriffe auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de sind schwer verständlich. Im Glossar erklären wir diese Wörter und Begriffe.

Glossar

Nutzen Sie die Angebote des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“! Hier geht es zur Startseite für Fachkräfte

Sie haben Ihre gesuchten Informationen auf unserem Portal nicht gefunden? Dann können Sie uns über das folgende Kontaktformular direkt kontaktieren: 
Kontaktformular
 

Sonderfragen

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Ihrer beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Die von aus dem Vereinigten Königreich ist weiterhin möglich. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Neuanträge die Regelungen für Berufsqualifikationen aus .

Davon unabhängig gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihren Abschluss bis einschließlich 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erworben haben: Sie können die Anerkennung weiterhin gemäß den Regelungen der beantragen und erhalten.

Für bereits anerkannte bleibt die auch nach dem Brexit gültig.

Informationsseite der Bundesregierung zum Brexit

hatten vor 2012 schon Anspruch auf ein . Deshalb können diese Personen beim Anerkennungsverfahren zwischen 2 Verfahren wählen:

  1. Verfahren nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder
  2. Verfahren nach

Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Verfahren: Beim nach wird Ihre immer mit einem aktuellen deutschen verglichen. Das Anerkennungsverfahren nach berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung. Damit können Sie vielleicht im festgestellte ausgleichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die Unterschiede zwischen den Verfahren in einem Flyer.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei Ihrer . Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Flyer „Berufliche Anerkennung für Spätaussiedler“ des BAMF

Informationsseite des BAMF für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Wenn es eine ähnliche in der Bundesrepublik Deutschland gibt, können Sie Ihre Berufsqualifikation aus der DDR auf prüfen lassen.  Wer führt das Verfahren durch? Die in dem Bundesland, in dem Ihre Bildungseinrichtung den Hauptsitz hatte. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Dafür geben Sie einfach Ihren Beruf an und den Ort, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung gemacht haben. Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie meistens einen Antrag auf nach Art. 37 Einigungsvertrag stellen. Sie müssen für das vielleicht Gebühren bezahlen. 

Sie haben in der DDR die Facharbeiterin oder Facharbeiter erworben? Oder den Titel ? Dann wenden Sie sich bitte an die regionale Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK FOSA ist dafür nicht zuständig!

Gesetzestext zur Anerkennung von Abschlüssen aus der ehemaligen DDR