Wie geht es nach dem Bescheid weiter?
Sie haben Ihren Bescheid zur Anerkennung erhalten. Darin steht, dass Ihre Berufsqualifikation nicht oder nur teilweise gleichwertig ist? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht.
Sie haben Ihren Bescheid zur Anerkennung erhalten. Darin steht, dass Ihre Berufsqualifikation nicht oder nur teilweise gleichwertig ist? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht.
Die hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihre nicht oder nur teilweise ist? Dann hat die zuständige Stelle zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen festgestellt. Der benennt die wesentlichen Unterschiede. Daraus lässt sich erkennen, welche Qualifikationen Ihnen für eine volle Anerkennung fehlen. Im Bescheid stehen auch Informationen zu Ihrer Ausbildung und der berücksichtigten Berufserfahrung. Damit können Sie vielleicht leichter eine Arbeit in Ihrem erlernten Beruf finden.
zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen lassen sich meistens mit einer Maßnahme zur Qualifizierung ausgleichen. Wie Sie die festgestellten Unterschiede am besten ausgleichen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Möglich ist z.B., dass Sie einen Lehrgang besuchen, eine Prüfung ablegen oder an einer betrieblichen teilnehmen.
Wichtig: Eine Qualifizierung muss genau zu Ihrem Beruf und Ihrer Qualifikation passen. Nur dann können Sie damit die volle Anerkennung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Vielleicht können Sie sogar bei Ihrer Qualifizierung professionell begleitet werden. Qualifizierung: Beratung und Begleitung
Bei reglementierten Berufen, wie z.B. Pflegefachmann oder Erzieherin, wird die erforderliche häufig direkt im Bescheid benannt. Hier können Sie meistens zwischen einem und einer oder wählen. Was in Ihrem Fall zutrifft, erfahren Sie im . Manchmal enthält der Bescheid auch Angaben zu den Anbietern der Ausgleichsmaßnahme. Sie können sich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Danach müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, für welche Ausgleichsmaßnahme Sie sich entscheiden.
Wenn Sie einen besuchen, können Sie oft schon bestimmte Arbeiten und Hilfstätigkeiten in Ihrem Beruf ausüben. So können Sie bereits Geld verdienen und Erfahrungen im Berufsumfeld sammeln.
Nach erfolgreichem Abschluss der bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der einreichen müssen. Unser Tipp: Fragen Sie dort am besten vorher nach, wie das Verfahren jetzt weitergeht. Je nach Beruf oder Bundesland gibt es Unterschiede. Dann werden die weiteren Voraussetzungen für die geprüft. Wenn Sie die Berufszulassung erhalten, können Sie Ihren Beruf in vollem Umfang ausüben.
Bei nicht reglementierten Berufen, wie z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement, können Sie eine machen. Dies kann ein beruflicher Weiterbildungslehrgang (Kurs oder Seminar) oder auch eine betriebliche Anpassungsqualifizierung (Praktikum oder angeleitetes Arbeiten) sein. Parallel dazu können Sie bereits in Ihrem Beruf arbeiten. Nach Abschluss der Qualifizierung müssen Sie einen bei der einreichen, um die volle Anerkennung zu erhalten.
Unser Tipp: Sie sind noch im Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur Anerkennung nach Deutschland kommen und parallel hier arbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einwanderung.
In den meisten Berufen können Sie auch ohne oder mit teilweiser in Deutschland arbeiten. Das hängt auch von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Genaue Informationen für Ihren erhalten Sie im Anerkennungs-Finder unter folgender Anleitung:
Hinweis: Sie können zwar in vielen Berufen mit einer teilweisen arbeiten. Allerdings kann Ihnen die volle Anerkennung Vorteile für Ihre berufliche Zukunft in Deutschland bringen.
Wie Sie die volle erreichen können, hängt von Ihrem Beruf ab. Erste Informationen über Ihre nächsten Schritte zur Anerkennung erhalten Sie im Anerkennungs-Finder unter folgender Anleitung:
Der Bescheid zur „teilweisen“ Anerkennung hat keinen einheitlichen Namen. Es gibt aber verschiedene Bezeichnungen, z.B. „Feststellungsbescheid“, „Bescheid mit Auflage“, „Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit“ oder auch „Defizitbescheid".
Der Begriff „Defizit" klingt sehr negativ und wird hier auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ nicht verwendet. Denn der Bescheid bezieht sich nur auf die festgestellten Unterschiede zur deutschen Ausbildung. Der Bescheid stellt nicht Ihre Berufsqualifikation in Frage. Klar ist: Auch ohne volle berufliche Anerkennung bringen Sie bereits wesentliche Kompetenzen und Qualifikationen mit!
„Bescheid mit Auflage“ bedeutet: Sie können die Anerkennung erreichen, wenn Sie die Unterschiede mit einer Qualifizierung ausgleichen. In vielen Fällen bestätigt der Bescheid auch die „teilweise Gleichwertigkeit“, so z.B. bei allen nicht reglementierten Berufen.
zur können sehr unterschiedlich aussehen. Hier finden Sie einige Beispiele:
Musterbescheide für den Beruf Erzieher/in
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