Zuschuss um sechs Monate verlängert
Seit sechs Jahren bietet der Anerkennungszuschuss finanzielle Förderung für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss. Die Antragsfrist wurde jetzt bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Seit sechs Jahren bietet der Anerkennungszuschuss finanzielle Förderung für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss. Die Antragsfrist wurde jetzt bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Die Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen Studien- oder Berufsabschlusses ist zum Teil mit hohen Kosten verbunden. Das stellt eingewanderte Fachkräfte vor finanzielle Herausforderungen. Um diese Hürde zu überwinden, startete Ende 2016 das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Pilotprojekt „Anerkennungszuschuss“.
Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden nun fortgeführt und um ein weiteres Instrument ergänzt. Künftig sind auch Kosten, die im Rahmen einer Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen anfallen, förderfähig. Im Zuge der Verlängerung können Anträge für die genannten Förderinstrumente bis zum 30. Juni 2023 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden. Grundsätzlich können Anträge auf Kostenerstattung innerhalb von neun Monaten ab der Förderzusage, in jedem Fall aber spätestens bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll insgesamt pro Person mindestens 100 Euro betragen. Konkret förderfähig sind damit folgende Leistungen:
Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)
bis zu 600 Euro für:
Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Qualifizierungsförderung)
bis zu 3.000 Euro für:
Qualifikationsanalysen zur Feststellung beruflicher Kompetenzen (Qualifikationsanalyse)
bis zu 1.200 Euro für Kosten, die im Rahmen eines von der zuständigen Stelle beauftragten praktischen Nachweises der Berufsqualifikation anfallen, z.B.
Der Anerkennungszuschuss schließt eine Förderlücke insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen und ist vor Beginn des Anerkennungsverfahrens zu beantragen. Ebenso ist die Qualifizierungsförderung frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung zu beantragen. Förderanträge können bei den meisten Einrichtungen ausgefüllt werden, die auch zur Anerkennung beraten.
Umgesetzt wird das Projekt „Anerkennungszuschuss“ vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Weitere Informationen erhalten Sie hier im Portal oder per E-Mail unter anerkennungszuschuss@f-bb.de.
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