25.000 Bescheide zur Anerkennung
Auch mit teilweiser Gleichwertigkeit zum Erfolg
Auch mit teilweiser Gleichwertigkeit zum Erfolg
Der 25.000ste Anerkennungsbescheid der IHK FOSA ging an Luka Jovanovic aus dem Raum Frankfurt am Main. Dem 21-Jährigen wurde die teilweise Gleichwertigkeit seiner in Serbien abgeschlossenen Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf „Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ bestätigt.
Wie dieses Beispiel zeigt, kann auch der Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit zu einer Beschäftigung führen. Denn inzwischen hat Luka Jovanovic eine Stelle als Fachinformatiker gefunden. Darüber hinaus steht ihm nach einer Anpassungsqualifizierung auch noch der Weg zur vollen Gleichwertigkeit offen. In jedem Fall macht der Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache die beruflichen Kompetenzen von Fachkräften mit ausländischer Berufsqualifikation für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland sichtbar.
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern (IHK) zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse aus dem IHK-Bereich. Seit 2012 führt die IHK FOSA Anerkennungsverfahren zentral für 76 Mitgliedskammern durch.
Wichtige Informationen zu Zuständigkeit und Ablauf des Anerkennungsverfahrens z.B. für den Referenzberuf „Fachinformatiker/in“ bieten Profi-Filter und Anerkennungs-Finder in diesem Portal. Dass bereits eine teilweise Gleichwertigkeit Vorteile für die Arbeitsmarktintegration hat, belegt auch der Evaluationsbericht zum Anerkennungsgesetz.
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