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01.04.2021

Einreise zur Qualifizierung

Neuer IQ Leitfaden für Beraterinnen und Berater informiert über die Möglichkeiten nach § 16d Aufenthaltsgesetz.

Fachkräfte aus Drittstaaten, die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen möchten, können dafür nach Deutschland einreisen. Wie das geht und was Beraterinnen und Berater wissen sollten, erklärt der neue „Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz“ des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“.

Der Leitfaden informiert über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert und im § 16d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt sind. Im Kontext der Anerkennung werden das Verfahren selbst und weitere wichtige Themen behandelt, wie z.B. Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede, Visumverfahren, Finanzierung und notwendige Unterlagen.

Parallel zum Leitfaden hat das IQ Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ ein kurzes Handout für Fachkräfte veröffentlicht. Das Handout in deutscher und englischer Sprache veranschaulicht das Verfahren sowie Angebote zu Beratung und Unterstützung.

Leitfaden und Handout sind als PDF zum kostenlosen Download über den untenstehenden Link sowie über die Mediathek in diesem Portal verfügbar. Druckexemplare des Leitfadens können bei der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung bestellt werden.

Weitere Informationen

Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz

Handout für Fachkräfte zu § 16d Aufenthaltsgesetz (deutsch)

Handout für Fachkräfte zu § 16d Aufenthaltsgesetz (englisch)

Mediathek

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung