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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
10.08.2020

Kernvorhaben für Erstintegration & Anerkennung

Nationaler Aktionsplan Integration: Bundesregierung erklärt Kernvorhaben für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

„Erstintegration: Ankommen erleichtern – Werte vermitteln“: So lautet Phase II im „Nationalen Aktionsplan Integration“ (NAP-I), mit dem die Bundesregierung die vielfältigen Maßnahmen zur Integration in einer bundesweiten Strategie bündelt. Der Aktionsplan orientiert sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens. Für Phase II hat die Bundesregierung jetzt ihre Kernvorhaben formuliert – darunter auch für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Für die „Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen“ benennt die Bundesregierung in der vorliegenden Erklärung insgesamt 4 Kernvorhaben

  • Mit dem Anerkennungszuschuss werden Fachkräfte unterstützt, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und keine andere Förderung erhalten. 
  • Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bietet Fachkräften im Ausland zentrale Beratung und Unterstützung für die Anerkennung an. Damit soll das Anerkennungsverfahren effizienter und transparenter werden.
  • Ein Runder Tisch Anerkennung soll dazu dienen, die Akteure des Anerkennungsverfahrens zu vernetzen und die Erfahrungen von Fachkräften, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialpartnern und Beratungsstellen systematisch einzubeziehen.
  • Im Pflegebereich etabliert die Bundesregierung pilothaft eine Prozesskette zur Einwanderung: Die Wege zur vollen Gleichwertigkeit sollen durch eine gebündelte Servicestruktur für anwerbende Gesundheitseinrichtungen und den Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen beschleunigt werden.

Weitere Kernvorhaben in Phase II betreffen die Themen „Sprachförderung“, „Beratungsangebote“ sowie „Bildung und Ausbildung als Grundlage gelingender Integration und Teilhabe“. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Ausbau digitaler Formate – etwa die „Digital-Offensive bei den Integrations- und Berufssprachkursen“ sowie die Einführung von „Online-Beratung als Regelangebot bei der Migrationsberatung“.

Phase II setzt bei der Erstintegration und damit unmittelbar nach der Ankunft von Einwanderinnen und Einwanderern ein. Mit ihren Kernvorhaben will die Bundesregierung die Integration „so früh wie möglich“ fördern und den Grundstein für eine „gelingende Integration und Teilhabe“ legen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den NAP-I-Prozess bisher mit mehreren Workshops unterstützt. Die Ergebnisse der Phasen II und III werden im Oktober 2020 auf dem 12. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin vorgestellt.

Weitere Informationen:

Erklärung des Bundes - Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten vom 29.07.2020

Fragen und Antworten zum Nationalen Aktionsplan Integration

Nationaler Aktionsplan Integration (NAP-I)

Anerkennungszuschuss

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)