Sonderfonds Qualifikationsanalysen
Neue Abläufe bei Beantragung und Auszahlung der Fördermittel
Neue Abläufe bei Beantragung und Auszahlung der Fördermittel
Am 15. Juni 2020 ist der neue Ablauf zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderfonds Qualifikationsanalysen gestartet.
Wer sich in einem Anerkennungsverfahren für einen dualen Ausbildungsberuf oder eine Meisterqualifikation befindet und die Anerkennung mittels Qualifikationsanalyse (QA) anstrebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der jeweils zuständigen Stelle eine Förderung über den Sonderfonds Qualifikationsanalysen beantragen. Die seit 2014 bestehende Förderung hat sich als nützliches Instrument zur Fachkräftesicherung und -gewinnung erwiesen. Vielen Antragstellenden wurde auf diesem Weg die Anerkennung über eine Qualifikationsanalyse ermöglicht.
Der Antrag – die sogenannte Förderanzeige – wird bei der für die Anerkennung zuständigen Stelle ausgefüllt. Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zuständige Stelle nimmt nun selbst Förderanzeigen auf. Alle anderen zuständigen Stellen können wie bisher die nötigen Unterlagen über den Westdeutschem Handwerkskammertag (WHKT) erhalten und ihre Förderanzeigen dort einreichen. Die Förderanzeigen werden dann von dort an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weitergeleitet. Die Vorab-Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Projektpartner WHKT und IHK FOSA. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder an die zuständige Stelle wird dann vom BIBB durch das Projekt NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse durchgeführt.
Eine Qualifikationsanalyse kostet Geld – z. B. für die Anmietung von Räumen und Geräten zur Durchführung der Qualifikationsanalyse. Durch den Sonderfonds Qualifikationsanalyse wird sichergestellt, dass eine Qualifikationsanalyse mit dem Ziel der beruflichen Anerkennung nicht an den Kosten scheitert.
Voraussetzung für eine Förderung: Die Kosten für die QA können weder von Privat noch über die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder über eines der Stipendienprogramme in den Bundesländern Hamburg und Berlin bezahlt werden. Es handelt sich bei der Förderung durch den Sonderfonds Qualifikationsanalysen also um eine sogenannte nachrangige Förderung, die erst in Frage kommt, wenn die oben genannten Fördermöglichkeiten nicht greifen.
Die Formulare zur Förderanzeige für den Sonderfonds Qualifikationsanalysen finden Sie auf den Internetseiten des WHKT. Die IHK FOSA steht im direkten Kontakt mit den Antragstellenden und gibt die Formulare bei Bedarf an diese heraus.
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