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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
10.07.2020

Son­der­fonds Qua­li­fi­ka­ti­ons­ana­ly­sen

Neue Ab­läu­fe bei Be­an­tra­gung und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel

Am 15. Juni 2020 ist der neue Ablauf zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderfonds Qualifikationsanalysen gestartet.

Wer sich in einem Anerkennungsverfahren für einen dualen Ausbildungsberuf oder eine Meisterqualifikation befindet und die Anerkennung mittels Qualifikationsanalyse (QA) anstrebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der jeweils zuständigen Stelle eine Förderung über den Sonderfonds Qualifikationsanalysen beantragen. Die seit 2014 bestehende Förderung hat sich als nützliches Instrument zur Fachkräftesicherung und -gewinnung erwiesen. Vielen Antragstellenden wurde auf diesem Weg die Anerkennung über eine Qualifikationsanalyse ermöglicht.

BIBB zahlt Fördermittel an zuständige Stellen aus

Der Antrag – die sogenannte Förderanzeige – wird bei der für die Anerkennung zuständigen Stelle ausgefüllt. Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zuständige Stelle nimmt nun selbst Förderanzeigen auf. Alle anderen zuständigen Stellen können wie bisher die nötigen Unterlagen über den Westdeutschem Handwerkskammertag (WHKT) erhalten und ihre Förderanzeigen dort einreichen. Die Förderanzeigen werden dann von dort an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weitergeleitet. Die Vorab-Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Projektpartner WHKT und IHK FOSA. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder an die zuständige Stelle wird dann vom BIBB durch das Projekt NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse durchgeführt.

Qualifikationsanalyse soll nicht an Kosten scheitern

Eine Qualifikationsanalyse kostet Geld – z. B. für die Anmietung von Räumen und Geräten zur Durchführung der Qualifikationsanalyse. Durch den Sonderfonds Qualifikationsanalyse wird sichergestellt, dass eine Qualifikationsanalyse mit dem Ziel der beruflichen Anerkennung nicht an den Kosten scheitert.

Voraussetzung für eine Förderung: Die Kosten für die QA können weder von Privat noch über die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder über eines der Stipendienprogramme in den Bundesländern Hamburg und Berlin bezahlt werden. Es handelt sich bei der Förderung durch den Sonderfonds Qualifikationsanalysen also um eine sogenannte nachrangige Förderung, die erst in Frage kommt, wenn die oben genannten Fördermöglichkeiten nicht greifen.

Wo wird die Förderanzeige eingereicht?

  • Wie nach früherer Regelung werden Förderanzeigen für HWK-Berufe und von allen weiteren zuständigen Stellen beim WHKT gestellt.
  • Für Berufe aus dem IHK-Bereich werden Förderanzeigen nach neuer Regelung bei der IHK FOSA eingereicht.
  • Die Verwaltung des Sonderfonds übernimmt seit 15. Juni 2020 das BIBB mit dem Projekt NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse.

Die Formulare zur Förderanzeige für den Sonderfonds Qualifikationsanalysen finden Sie auf den Internetseiten des WHKT. Die IHK FOSA steht im direkten Kontakt mit den Antragstellenden und gibt die Formulare bei Bedarf an diese heraus.

Weitere Informationen:

Internetseite des WHKT zu NetQA und Sonderfonds

IHK FOSA