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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
29.08.2022

100. Förderung des Sonderfonds

Endspurt: Noch bis Ende November kann eine Auszahlung aus dem Sonderfonds Qualifikationsanalysen beantragt werden.

Jean Issa aus Syrien hatte in seiner Heimat ein eigenes Friseurgeschäft. Bei seiner Flucht nach Deutschland konnte er die Zeugnisse über seine Ausbildung auf Meister-Niveau nicht mitbringen. Bei der Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf erfuhr er von der Möglichkeit der Qualifikationsanalyse (QA). Hiermit kann er praktisch zeigen, was er kann, und so trotz fehlender Unterlagen in seinem Beruf die Anerkennung erhalten. Dank der insgesamt 100. finanziellen Unterstützung durch den Sonderfonds Qualifikationsanalysen kann auch seine QA jetzt stattfinden.

Mariangela Pierri von der HWK Düsseldorf hat schon für mehrere QAs die Förderung genutzt und ist überzeugt: „Gerade Anerkennungsinteressierte mit Fluchthintergrund und ohne Zeugnisse brauchen – auch als langfristige Perspektive – die Anerkennung. Da ist natürlich auch eine Unterstützung bei der Finanzierung des Verfahrens, zum Beispiel über den Sonderfonds Qualifikationsanalysen, oft entscheidend für die Frage: Anerkennung – ja oder nein?“

Zuständige Stellen sollten den Bedarf zur Förderung einer QA rechtzeitig anzeigen – im Handwerksbereich beim Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und im Bereich Industrie und Handel bei der IHK FOSA.

Denn nur noch bis 30. November 2022 können zuständige Stellen die Erstattung der bei der QA entstandenen Kosten beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beantragen. Die Förderung läuft Ende des Jahres aus. 100 Prozent der Kosten einer QA können dabei durch den Sonderfonds übernommen werden. Bei Jean Issa können so die Personalkosten für die berufsfachliche Expertin sowie die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten im Berufsbildungs- und Technologiezentrum in Düsseldorf gedeckt werden.

Der Sonderfonds Qualifikationsanalysen wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Er ermöglicht es Fachkräften mit ausländischer Berufsqualifikation, die nicht alle benötigten Dokumente für die Gleichwertigkeitsfeststellung einreichen können, an einer bis zu 100 Prozent über den Sonderfonds finanzierten QA teilzunehmen. Sie können damit die Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf praktisch nachweisen. Auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können die Kosten für das Anerkennungsverfahren mit QA übernehmen. In bestimmten Fällen übernimmt auch das Stipendienprogramm in Hamburg die Kosten für eine QA.

Weitere Informationen

WHKT: Netzwerk Qualifikationsanalyse

IHK FOSA: Qualifikationsanalyse