Für die Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen gelten seit 1. Januar 2021 die Regelungen für Drittstaaten. Davon ausgenommen sind Abschlüsse aus dem Vereinigten Königreich, die von EU-Bürgern bis zum 31. Dezember 2020 erworben wurden.
Brexit bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (kurz: Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union (EU). Der Austritt erfolgte zum 31. Januar 2020. Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2020. Seit 1. Januar 2021 regelt ein Partnerschaftsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Der Brexit hat rechtliche Auswirkungen auf die von aus dem Vereinigten Königreich:
Für bereits anerkannte bleibt die auch nach dem Brexit gültig.
Wurde die einer britischen vor dem 1. Januar 2021 beantragt und noch nicht entschieden, muss das laut Austrittsabkommen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften fortgesetzt und abgeschlossen werden. Genaue Auskunft erteilt die . Diese lässt sich im ermitteln.
Wird die Anerkennung nach dem 1. Januar 2021 beantragt, gelten die nationalen Regelungen für aus . Davon unabhängig gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihren Abschluss bis einschließlich 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erworben haben: Sie können die Anerkennung weiterhin gemäß den Regelungen der beantragen und erhalten.
Laut Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich können Berufsorganisationen beider Vertragspartner erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen.
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Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige StelleZeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Der Profi-Filter ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de. Der Profi-Filter stellt besondere Suchfunktionen für Expertinnen und Experten sowie Beratungsfachkräfte bereit. Damit können diese Personen gezielt nach wichtigen Informationen suchen, wie z. B. zuständige Stellen, Berufe nach gesetzlicher Regelung, Berufe nach bestimmten Reglementierungen und Berufsgruppen (basierend auf der einheitlichen nationalen Klassifikation der Berufe 2010 (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes).
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
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