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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Anerkennung nach dem Brexit

Für die Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen gelten seit 1. Januar 2021 die Regelungen für Drittstaaten. Davon ausgenommen sind Abschlüsse aus dem Vereinigten Königreich, die von EU-Bürgern bis zum 31. Dezember 2020 erworben wurden.

Hier finden Sie Antworten auf folgende Frage:

Was bedeutet der Brexit für die Anerkennung?

Brexit bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (kurz: Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union (EU). Der Austritt erfolgte zum 31. Januar 2020. Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2020. Seit 1. Januar 2021 regelt ein Partnerschaftsabkommen die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Der Brexit hat rechtliche Auswirkungen auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich: 

  • Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.
  • Wurde die Anerkennung einer britischen Berufsqualifikation vor dem 1. Januar 2021 beantragt und noch nicht entschieden, muss das Anerkennungsverfahren laut Austrittsabkommen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften fortgesetzt und abgeschlossen werden. Genaue Auskunft erteilt die zuständige Stelle. Diese lässt sich im Profi-Filter ermitteln.
  • Wird die Anerkennung nach dem 1. Januar 2021 beantragt, gelten die nationalen Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Davon unabhängig gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU, die ihren Abschluss bis einschließlich 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich erworben haben: Sie können die Anerkennung weiterhin gemäß den Regelungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen und erhalten.
  • Laut Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich können Berufsorganisationen beider Vertragspartner erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen.