Anerkennungsverfahren
Eine ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland anerkannt werden, wenn sie mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dies wird im Anerkennungsverfahren geprüft.
Eine ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland anerkannt werden, wenn sie mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dies wird im Anerkennungsverfahren geprüft.
Im Anerkennungsverfahren prüft die die Gleichwertigkeit der ausländischen , die dazu mit der Berufsqualifikation eines deutschen verglichen wird. Für diese sind bestimmte Dokumente notwendig, die Inhalt und Dauer der Ausbildung dokumentieren. Die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt.
Die ausländische wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine zur deutschen Berufsqualifikation bestehen. Bei werden weitere Voraussetzungen geprüft, die neben der Anerkennung der Berufsqualifikation für die notwendig sind. Dazu gehören z. B. die oder deutsche Sprachkenntnisse.
Für ausländische Hochschulabschlüsse in gibt es ein eigenes Verfahren: die .
Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind das und berufsrechtliche Fachgesetze des Bundes sowie entsprechende Gesetze der Länder. Anerkennungsinteressierte können die beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Aufenthalt in Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft sind keine Voraussetzung für das .
Die Wahl des passenden Referenzberufs ist oft schwierig. Hilfe bieten die Beratungsstellen und der Anerkennungs-Finder. Hier lassen sich Informationen zu Berufen, zum Verfahren sowie die zuständige Stelle und eine Beratungsstelle finden.
Wer einen Antrag auf Anerkennung stellen möchte, sollte sich vorher beraten lassen. Die Beratung bietet alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren. Hier erfahren Antragstellende vorab, ob eine finanzielle Förderung möglich ist.
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Welche Dokumente für den Antrag notwendig sind, verrät der Anerkennungs-Finder.
Die zuständige Stelle bestätigt den Erhalt des Antrags und teilt mit, ob Dokumente nachgereicht werden müssen. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.
Die zuständige Stelle teilt das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens in einem Bescheid mit. Das Ergebnis lautet „keine“ oder „teilweise“ Anerkennung? Dann ist je nach Beruf vielleicht eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung möglich.
Anerkennungsinteressierte müssen die bei der beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf und dem Arbeitsort. Die zuständige Stelle lässt sich im auf „Anerkennung in Deutschland“ finden. Der bietet Expertinnen und Experten eine schnelle Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen.
Für das sind bestimmte Dokumente notwendig. Eine allgemeine Übersicht bietet die Seite „Dokumente für die Antragstellung“. Welche Dokumente im Einzelnen notwendig sind, zeigt der . Wenn Dokumente fehlen oder unvollständig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine oder eine durchgeführt werden. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Danach teilt die das Ergebnis des Verfahrens in einem mit.
Das kann zu folgenden Ergebnissen kommen:
Anerkennung
Die ausländische wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Mit der erhalten die Antragstellenden die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation.
Werden bei der festgestellt, die trotz sowie sonstigen Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen bleiben, kommt es auf die Art des Berufs an:
Bei wird die teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die teilweise Anerkennung wird in einem mitgeteilt, der die wesentlichen Unterschiede zum deutschen beschreibt. In diesem Fall können die Antragstellenden meistens eine machen, um die auszugleichen. Danach können sie einen stellen, um die vollständige Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu erhalten.
Bei legt die eine fest, mit der die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Möglich sind ein , die oder die . Wenn die Antragstellenden die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt. Im Anschluss werden die weiteren Voraussetzungen für die geprüft.
Keine Anerkennung
Die ausländische wird nicht anerkannt, wenn zum deutschen bestehen und diese nicht auszugleichen sind.
Für bestimmte Berufsqualifikationen aus gelten vereinfachte Regelungen im Anerkennungsverfahren. Die sogenannte gilt für folgende Berufe, die im Anhang der aufgelistet sind: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachperson, Hebamme, Architekt. Auch der vereinfacht das Anerkennungsverfahren für bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der EU und des EWR.
Eine besondere Möglichkeit bietet das : Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ein für den Aufenthalt von aus beantragen. Damit soll sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf 2 Monate verkürzen.
Die Kosten für die Anerkennung sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das kann mehrere hundert Euro kosten. Manchmal kostet es weniger, aber manchmal auch mehr. Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, oder hinzu. Für Antragstellende gibt es finanzielle Unterstützung z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungszuschuss des Bundes oder Förderprogramme in den Bundesländern. Das Beratungsangebot zum Anerkennungsverfahren ist vielfältig. Eine genaue Übersicht bietet die Seite „Beratung“ in diesem Portal.
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