Mit dem Anerkennungszuschuss können Kosten gefördert werden, die direkt mit dem Anerkennungsverfahren oder der Zeugnisbewertung zusammenhängen. Dies gilt auch für Kosten, die in einem laufenden Verfahren anfallen, wie z. B. Gebühren für einen Folgeantrag.
Es können grundsätzlich nur Kosten gefördert werden, die nach der Antragstellung entstehen. Vorher entstandene Kosten können nicht nachträglich gefördert werden. Das heißt: Das Eingangsdatum des Antrags muss vor dem Rechnungsdatum liegen. Daher wird dringend empfohlen, den Anerkennungszuschuss vor dem Start eines Anerkennungsverfahrens zu beantragen.
Nach der Förderzusage kann der Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle eingereicht oder eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden.
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