Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.
Der ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können. Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das oder eine erstattet werden. Zusätzlich können die Kosten von bis zu 1.200 Euro gefördert werden.
Auch Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden, die im Rahmen der zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen. Zuvor müssen im Anerkennungsverfahren zur deutschen festgestellt worden sein, die mit Hilfe der Qualifizierung ausgeglichen werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung verfügen. Die maximale Fördersumme hierfür beträgt 3.000 Euro pro Person.
Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
Wichtig
Anerkennungsinteressierte sollten die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden.
Anerkennungsinteressierte können den beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben im Ausland eine erworben und wollen ein in Deutschland starten.
Oder sie verfügen über eine ausländische Hochschulqualifikation und möchten eine bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Förderfähig sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde.
Ihre finanziellen Mittel sind begrenzt: Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 32.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 50.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder).
nur bei Förderung von Qualifizierungen: Personen mit einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme in einem Berufsanerkennungsverfahren
Was kann gefördert werden?
Kosten für Gebühren und Auslagen des
Kosten für eine durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
Kosten für (nach §14 BQFG und §50b HwO)
überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
Vorbereitungskurse auf und sowie Prüfungsgebühren
Ausgaben für Fahrten sowie für eine auswärtige Unterbringung bei zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen analog der §§ 85, 86 Nummer 1 SGB III
Ausgaben für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Qualifizierungsbegleitung)
Was kann nicht gefördert werden?
Lernmittel, Kosten der Lebenshaltung und Betreuungskosten
Sprachkurse und entsprechende Prüfungsgebühren sowie Vorbereitungskurse auf Sprachprüfungen
Kosten und Gebühren für die (, Führen der ), wie z. B. die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder eines ärztlichen Attests
Leistungen, die bereits im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht werden.
Leistungen, die bereits durch andere Förderinstrumente zur wie z. B. die Förderprogramme der Länder erbracht werden.
Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
Ausgaben für Fahrten sowie für eine auswärtige Unterbringung, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der notwendigen Qualifizierung stehen.
Der Anerkennungszuschuss wird bei der Zentralen Förderstelle am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) beantragt. Informationen und Unterstützung bieten die Stellen, die zur Anerkennung beraten. Dazu zählen Kammern, Verbände, Vereine, Migrantenorganisationen, IQ Beratungsstellen sowie die zuständigen Stellen für das Anerkennungsverfahren.
Folgende Ergebnisse sind möglich:
Förderzusage: Die Fördervoraussetzungen sind erfüllt. Jetzt kann der Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle eingereicht oder eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden.
Aussetzung des Verfahrens: Die grundlegenden Fördervoraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Prüfung zwar erfüllt (Aufenthalt, Einkommensgrenze, Referenzberuf). Eine Zusage kann aber nicht erteilt werden, weil eine Förderung durch andere Stellen (meistens Arbeitsagentur oder Jobcenter) erfolgt. Der Antrag auf Anerkennungszuschuss kann wieder aufgenommen werden, sobald die andere Förderung abgeschlossen ist.
Förderabsage: Die Fördervoraussetzungen sind nicht erfüllt. Je nachdem, welche Bedingungen nicht erfüllt sind, kann der Anerkennungszuschuss möglicherweise erneut beantragt werden. Wenn beispielsweise der Aufenthalt in Deutschland bei der Antragstellung noch nicht gegeben ist, erfolgt eine Förderabsage. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stellen.
Wer Sozialleistungen nach SGB II oder III erhält, kann den Anerkennungszuschuss beantragen. In diesem Fall muss zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage B ausgefüllt werden. Dies gilt auch für Personen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistungen beziehen oder nur geringfügig beschäftigt sind.
Die finanzielle Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter hat Vorrang gegenüber dem Anerkennungszuschuss. Das bedeutet: Wenn das Anerkennungsverfahren bereits durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert wird, ist in der Regel keine Förderung durch den Anerkennungszuschuss möglich.
Der Anerkennungszuschuss wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährt. Antragstellende müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Als Nachweis ist die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes am besten geeignet. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich.
Diese Seite teilen:
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Eine Zeugnisbewertung ist ein Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Das Dokument beschreibt eine Hochschulqualifikation aus dem Ausland.
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige StelleZeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Der Anerkennungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oder Hochschulqualifikationen.
Die Person kann unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen.
Die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Dokumente.
Die zuständige Stelle hat eine Qualifikationsanalyse angeboten.
Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen. Zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.
Die Person darf den Verlust ihrer Dokumente nicht selbst verschuldet haben. Die zuständige Stelle kann von der Person verlangen, dass sie einen Eid darauf schwört. Die Qualifikationsanalyse steht im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und in der Handwerksordnung (HwO).
Die zuständige Stelle führt die Kenntnisprüfung durch. Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung. Es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht zwingend alle Inhalte geprüft.
Das wird in der Eignungsprüfung geprüft: Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den deutschen Referenzberufwichtig sind und nicht durch Dokumente belegt sind. Die Eignungsprüfung berücksichtigt die Berufsqualifikation. Eine Eignungsprüfung ist keine neue Abschlussprüfung. In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen reglementierten Beruf. Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.
Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem Anerkennungsbescheid stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Durch Ihren Besuch auf unserer Internetseite werden Daten von Ihnen erhoben. In Bezug auf den Umgang des BIBB-Portals "Anerkennung in Deutschland" mit Ihren Daten und den Zweck der Verarbeitung möchten wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung verweisen.
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.