Berufliche Anerkennung
Mit der Anerkennung wird eine ausländische Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt. Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung notwendig, für andere bringt sie Vorteile.
Mit der Anerkennung wird eine ausländische Berufsqualifikation einer deutschen rechtlich gleichgestellt. Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung notwendig, für andere bringt sie Vorteile.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt. Bei reglementierten Berufen müssen zudem weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt sein. Mit der Anerkennung erhalten die Antragstellenden die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt.
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Eine Ausnahme bilden Fachkräfte aus EU/EWR/Schweiz, die nur gelegentlich ihren Beruf in Deutschland ausüben. Die sogenannte Dienstleistungsfreiheit ist in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie geregelt.
Für die Ausübung nicht reglementierter Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben. In manchen Fällen kann die Anerkennung aber für die Einreise aus einem Drittstaat notwendig sein. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung des Hochschulabschlusses kann generell Vorteile für die berufliche Zukunft in Deutschland haben.
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z.B. Ärztin oder Lehrer. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z.B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z.B. Meister oder Fachwirtin sind Formen der Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement und viele akademische Berufe wie z.B. Chemikerin oder Mathematiker. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, lässt sich mit dem Profi-Filter herausfinden.
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