Bewertung von Hochschulabschlüssen
Über die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse in Deutschland gibt die Datenbank anabin Auskunft. Ist dort kein Eintrag zu finden, kann oder muss eine Zeugnisbewertung beantragt werden.
Über die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse in Deutschland gibt die Datenbank anabin Auskunft. Ist dort kein Eintrag zu finden, kann oder muss eine Zeugnisbewertung beantragt werden.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Wie ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, lässt sich zunächst in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) prüfen. Wenn sich dort kein Eintrag finden lässt oder die Bewertung nicht ausreicht, kann oder muss eine Zeugnisbewertung bei der ZAB beantragt werden. Der ausländische Abschluss sollte allerdings mindestens Bachelor-Niveau haben. Die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses kann für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in nicht reglementierten Berufen hilfreich oder sogar notwendig sein.
Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat oder aus der EU/EWR/Schweiz kommt, kann ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Auch eine Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ist nicht erforderlich. Sie kann aber hilfreich sein, z.B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Denn Arbeitgeber können die berufliche Qualifikation dann besser einschätzen.
Für die Einreise aus einem Drittstaat ist die Bewertung des Hochschulabschlusses wichtig: Wenn der ausländische Hochschulabschluss nachweislich mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, kann die Person als anerkannte Fachkraft z.B. zur Jobsuche oder für eine Beschäftigung nach Deutschland kommen. Als Nachweis für die Einreise reicht ein entsprechender Auszug aus der Datenbank anabin.
Die Bewertung der ZAB gilt außerdem als Nachweis, dass der ausländische Hochschulabschluss im Ausbildungsland staatlich anerkannt ist. Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn die Beschäftigung aufgrund „ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung“ gemäß § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) erfolgt.
Ein Eintrag in der Datenbank anabin und auch die Zeugnisbewertung ersetzen nicht das für reglementierte Berufe erforderliche Anerkennungsverfahren.
In der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) lässt sich kostenlos nachsehen, wie ein ausländischer Hochschulabschluss und die entsprechende Hochschule in Deutschland bewertet werden. Beide Bewertungen sind wichtig. Denn der ausländische Hochschulabschluss gilt nur dann als vergleichbar, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, das die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführt. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Danach stellt die ZAB eine offizielle Bescheinigung aus, in der die ausländische Hochschulqualifikation sowie ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten beschrieben werden. Auch die Bescheinigung heißt Zeugnisbewertung.
Die Zeugnisbewertung beschreibt Art und Dauer der Hochschulausbildung und nennt die Entsprechung im deutschen Bildungssystem wie z. B. Bachelor oder Master. Zudem informiert sie über die Möglichkeiten, in Deutschland weiter zu studieren, einen akademischen Grad zu führen oder die berufliche Anerkennung zu erlangen. Die ZAB bewertet abgeschlossene Hochschulausbildungen aus allen Staaten der Welt. Die rechtliche Grundlage bildet die sogenannte Lissabon-Konvention.
Ausländische Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können die Zeugnisbewertung bei der ZAB digital beantragen. Dazu sind verschiedene Dokumente notwendig, die je nach Herkunftsland unterschiedlich sein können. In der Regel sind folgende Dokumente einzureichen:
Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert die Zeugnisbewertung maximal drei Monate. Die Zeugnisbewertung kostet 208 Euro, eine Ersatzbescheinigung 104 Euro. Bei Stornierung fallen bis zu 50 Prozent der Kosten an. Das sind 20 Euro bis maximal 104 Euro. Das digitale Antragsformular und weitere Informationen zur Zeugnisbewertung sind auf der Internetseite der ZAB erhältlich.
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