Digital schneller zur Anerkennung
EfA beschleunigt bundesweit das Anfragsverfahren.
EfA beschleunigt bundesweit das Anfragsverfahren.
Das OZG-Projekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ verknüpft die politischen Ziele der Verwaltungsdigitalisierung mit der Fachkräftegewinnung und der Beschleunigung von Anerkennungsverfahren. Dr. Arne Schüler vom Referat 316 „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt Einblicke zum Stand der Umsetzung.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) haben sich Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 all ihre Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Damit für Leistungen im Landesvollzug nicht 16-mal die gleiche Software entwickelt wird, hat der Bund ein Programm aufgesetzt, bei dem ein Land einen für alle Länder nachnutzbaren Dienst entwickelt („Einer für Alle“; kurz: „EfA“). Die abschließende Umsetzung bis Ende 2022 hat nur bedingt geklappt. Der Bund hat daher entschieden, die Entwicklungskosten noch bis Ende 2023 zu finanzieren. Die finanzielle Verantwortung geht mit dem Jahr 2024 auf die Länder über. Letztlich stellt die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eine Daueraufgabe dar, die aber in den neu geschaffenen Umsetzungsstrukturen weiter vorangetrieben wird.
Jetzt, Ende 2023, ist es an der Zeit einen Blick auf das weit fortgeschrittene Umsetzungsprojekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ zu werfen. Das Projekt ist als Antragsdienst für alle Berufe konzipiert und wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt.
Herausgekommen ist ein nutzerzentrierter Onlineservice, bei dem Fachkräfte aus aller Welt über das vom BMBF finanzierte Informationsportal Anerkennung-in-Deutschland.de direkt in die Antragstellung überführt werden. Der Anerkennungs-Finder gibt dabei erste Eingaben der Fachkraft an den Antragsdienst weiter (z. B. Referenzberuf, Zielort), die zur Auswahl der korrekten Antragsstrecke genutzt und im Antragsformular übernommen werden. Die Antragstellenden werden durch eine möglichst einheitliche grafische Gestaltung durch den Gesamtprozess geführt. Die Antragstellenden müssen sich dafür eine sogenannte BundID mit E-Mailadresse und Passwort anlegen, die zugleich für andere Online-Verwaltungsdienste genutzt werden kann. Zukünftig soll auch der Anerkennungsbescheid digital an dieses Konto verschickt werden.
Das Projekt verbindet damit nicht nur technische Dienste von Bund und Ländern, sondern auch die politischen Ziele der Verwaltungsdigitalisierung mit der Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren. Denn es ist gelungen, inhaltlich wie sprachlich bundesweit weitgehend einheitliche Antragserfordernisse für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen mit den mitnutzenden Ländern abzustimmen. Dafür wurden berufsspezifische Fach-AGs mit Vertreter*innen zuständiger Stellen, dem BIBB und BMBF gebildet. So müssen einerseits nicht 16 verschiedene Antragsformulare je Beruf entwickelt und gepflegt werden. Andererseits ist dies ein bedeutender Gewinn an Transparenz für Antragstellende und Berater*innen.
Elektronische Antragstrecken wurden für insgesamt über 750 deutsche Referenzberufe entwickelt und können seit Ende Juli 2023 von den Ländern nachgenutzt werden. Die Nachnutzungsallianz umfasst inzwischen 14 Bundesländer. Leider beteiligen sich nicht alle Länder an diesem Projekt. Berlin und Hessen setzen aktuell auf eine technische Eigenentwicklung, die zukünftig aber ebenfalls den sich auf europäischer Ebene ergebenden Anforderungen, z. B. durch die Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO), gerecht werden müssen.
Die Länder arbeiten mit Hochdruck am technischen Anschluss ihrer zuständigen Stellen. Der Antrag für Ärzt*innen ist mit Stand 07.12.2023 in 7 Ländern freigeschaltet; in Rheinland-Pfalz steht darüber hinaus der Onlineservice auch für die Berufe Lehrer*in und Pflegefachfrau*mann zur Verfügung. Weitere Länder und Berufe folgen kontinuierlich, was eine tagesaktuelle Übersicht im Rahmen dieses Beitrages erschwert.
Die digitale Dividende, also der beschleunigende Vorteil der Digitalisierung, liegt auch darin, dass die Mitarbeiter*innen in den zuständigen Stellen eingehende Anträge nicht mehr abtippen, ausdrucken, abheften und/oder sortieren müssen. Sie haben dann mehr Kapazitäten für ihre Kernkompetenz: die inhaltliche Prüfung. Das setzt allerdings voraus, dass eine entsprechende Software, das sogenannte Fachverfahren, bereitgestellt wird. Hier ist zu hoffen, dass Behörden zeitgemäß ausgestattet und die Mitarbeiter*innen entsprechend geschult sind. Um zu einer schnellen Umsetzung und Nutzung zu kommen, müssen alle notwendigen rechtlichen wie tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gastbeitrag von Dr. Arne Schüler, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), erschienen im Newsletter 3/2023 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung
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