Dokumente für den Antrag
Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind, zeigt diese Übersicht.
Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind, zeigt diese Übersicht.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Beglaubigte Kopien und Übersetzungen ins Deutsche
Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. Meistens müssen die Dokumente zuvor von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, hängt von den folgenden Fragen ab:
Welche Dokumente immer notwendig sind, steht in der folgenden Liste. Welche Dokumente darüber hinaus im Einzelfall vorgelegt werden müssen, weiß die zuständige Stelle. Diese lässt sich im Anerkennungs-Finder ermitteln.
Die Dokumente sind in der Regel in Form von Kopien vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. In manchen Fällen kann die zuständige Stelle amtlich beglaubigte Kopien verlangen.
Wenn notwendige Dokumente für die Anerkennung fehlen oder unvollständig sind, kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein. Die Qualifikationsanalyse gibt es für duale Ausbildungsberufe, Meisterberufe oder Fortbildungsberufe. Für reglementierte Berufe besteht die Möglichkeit, einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung zu machen.
Bei fast allen zuständigen Stellen ist ein spezielles Formular für den Antrag auf Anerkennung erhältlich. Antragstellende müssen das Formular ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken.
Antragstellende können auch ein formloses Schreiben in deutscher Sprache mit folgendem Inhalt verfassen: „Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation als …“
Wenn der Identitätsnachweis in einer anderen Buchstabenschrift wie z. B. Kyrillisch vorliegt, ist vielleicht eine lateinische Umschrift notwendig. Wenn sich durch Heirat der Name geändert hat, ist zusätzlich ein Nachweis über die Namensänderung notwendig, z. B. Eheurkunde.
Die folgenden Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert:
Nachweis der Berufsqualifikation
Dies können z. B. sein:
Dies können z. B. sein:
Der Lebenslauf soll eine tabellarische Übersicht geben über:
Nachweise der Berufserfahrung
Dies können z.B. sein:
Antragstellende müssen schriftlich erklären, ob sie bereits einen Antrag auf Anerkennung in Deutschland gestellt haben oder nicht. Und wenn ja, bei welcher zuständigen Stelle.
Nur für Personen aus Drittstaaten. Der Nachweis der Arbeitsabsicht kann z. B. erfolgen durch:
Wenn Antragstellende schon in Deutschland wohnen, ist meistens eine Meldebescheinigung ausreichend.
Nachweis der gesundheitlichen Eignung
Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist vor allem für reglementierte Berufe in den folgenden Bereichen notwendig:
Der Nachweis der persönlichen Eignung ist vor allem für reglementierte Berufe in den folgenden Bereichen notwendig:
Dieser Nachweis ist manchmal notwendig. Das gilt z. B. für reglementierte Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit und vor allem für die Niederlassung in Deutschland. Die zuständige Stelle kann eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Versicherungssumme verlangen.
Dieser Nachweis kann z. B. erfolgen durch:
Notwendig für viele reglementierte Berufe. Das erforderliche Sprachniveau orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Dieser Nachweis kann z. B. erfolgen durch:
Dieser Nachweis kann auch nach Beginn des Anerkennungsverfahrens erbracht werden. Manchmal sind zusätzlich fachsprachliche Deutschkenntnisse für die Berufszulassung notwendig. Das gilt z. B. für die Approbation als Ärztin oder Arzt.
EU-Konformitätsbescheinigung
Notwendig für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen, Hebammen, Entbindungspfleger und Architekten. Hat der Antragstellende die Berufsqualifikation vor dem Beitritt des Heimatlandes zu EU oder EWR erworben? Dann wird für die automatische Anerkennung der Berufsqualifikation eine Konformitätsbescheinigung benötigt. Diese ist bei der zuständigen Stelle des Ausbildungslandes oder im letzten Land mit Arbeitstätigkeit erhältlich.
Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsland
Notwendig für bestimmte reglementierte Berufe. Die Bescheinigung bestätigt, dass der Antragstellende im Ausbildungsland in seinem Beruf arbeiten durfte.
Diese Bescheinigung hat unterschiedliche Namen, z.B.:
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