Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union (EU). So ermöglicht sie den freien Zugang zum Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten.
Die (Richtlinie 2005/36/EG) gewährleistet die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die und in der Europäischen Union (EU): Jeder Staat hat das Recht, den Zugang und die Ausübung eines Berufs von bestimmten Qualifikationen abhängig zu machen. Gleichzeitig sollen Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ihren erlernten Beruf auch in einem anderen Mitgliedstaat ausüben können. Daher ist zu regeln, wie die in einem Staat erworbene in einem anderen genutzt werden kann.
Zu diesem Zweck definiert die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie Vorschriften für die gegenseitige von Berufsqualifikationen für . Wichtige Elemente dabei sind die und der 2013 eingeführte .
Was bedeutet Niederlassungsfreiheit?
Wenn Staatsangehörige aus sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten und einen ausüben wollen, können sie die in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die der . Um das zu erleichtern, gelten für einige Berufe vereinfachte Regelungen, die sogenannte . Diese gilt für die folgenden Berufe: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachperson, Hebamme, Architekt. In diesen Berufen gibt es in der Europäischen Union einheitliche Ausbildungsstandards.
Auch der vereinfacht das für einige Berufe innerhalb der EU und des EWR. Der kann für die folgenden Berufe auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ beantragt werden: Apothekerin, Bergführer, Immobilienmaklerin, Pflegefachperson, Physiotherapeutin.
Wenn Staatsangehörige aus nur gelegentlich und vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat in einem arbeiten wollen, können sie die in Anspruch nehmen. Dafür ist in der Regel keine Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig. Allerdings muss die Tätigkeit bei vielen Berufen, vor allem im Gesundheitsbereich, vorher bei der gemeldet werden. Welche Dokumente dazu im Einzelfall notwendig sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Weitere Informationen bietet der .
Information und Beratung
Alle Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) haben eine Informationsstelle, die im Sinne der Auskunft über Bildungsabschlüsse und berufliche Berechtigungen im eigenen Staat gibt. In der Regel wird diese Funktion durch das NARIC (National Academic Recognition Information Centre) und das ENIC (European Network of Information Centres) wahrgenommen. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Im Zusammenhang mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie startete auch das (IMI). IMI dient dem Informationsaustausch von Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum und wird auch für Fragen zur beruflichen Anerkennung genutzt. „Anerkennung in Deutschland“ ist offizielles EU-Beratungszentrum und kooperiert mit der Nationalen Koordinierungsstelle des IMI-Systems (NIMIC) in Deutschland.
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Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.
Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:
Ärztin und Arzt
Zahnärztin und Zahnarzt
Tierärztin und Tierarzt
Apothekerin und Apotheker
Pflegefachfrau und Pflegefachmann (auch: Pflegefachperson)
Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Durch die Dienstleistungsfreiheit dürfen Personen, die in einem Land der Europäischen Union (EU) selbstständig Dienstleistungen anbieten, diese auch in jedem anderen Land der EU anbieten. Dies gilt aber nur für selbstständige Tätigkeiten. Das sind gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, die anderen angeboten werden. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit. Es ist keine dauerhafte Möglichkeit und gilt nicht für angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dies regelt die Niederlassungsfreiheit.
Nur in den reglementierten Berufen in Deutschland, wie z. B. Arzt oder Ärztin, muss die Tätigkeit vorher schriftlich bei der zuständigen Behörde in Deutschland gemeldet werden.
Wer dauerhaft in Deutschland selbstständig tätig sein möchte, muss eine Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland durchführen. Dies gilt auch für angestellte Personen.
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Elektronisches System der Europäischen Union (EU) zum Austausch von Daten. Mit IMI können öffentliche Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Informationen über das Internet austauschen.
Die zuständige Stelle für die Anerkennung kann so z. B. Informationen direkt von der zuständigen Behörde im Herkunftsstaat erhalten.
Der Profi-Filter ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de. Der Profi-Filter stellt besondere Suchfunktionen für Expertinnen und Experten sowie Beratungsfachkräfte bereit. Damit können diese Personen gezielt nach wichtigen Informationen suchen, wie z. B. zuständige Stellen, Berufe nach gesetzlicher Regelung, Berufe nach bestimmten Reglementierungen und Berufsgruppen (basierend auf der einheitlichen nationalen Klassifikation der Berufe 2010 (KLDB 2010) der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes).
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige StelleZeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
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