BIBB Logo
Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
13.01.2025

Kosten der Anerkennung weiter gefördert

Anerkennungszuschuss und Qualifizierungsförderung werden unter neuen Bedingungen fortgesetzt.

Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden seit dem 1. Januar 2025 unter neuen Bedingungen fortgesetzt. In Ergänzung zu anderen Förderangeboten ist damit weiterhin eine Unterstützung von Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen möglich.

Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben. Außerdem wird der analoge Antragsprozess schrittweise in ein digitales Antragsverfahren überführt.

Eine Förderung in folgender Höhe ist möglich:

  • Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens selbst (Verfahrenskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten) sind in einer Höhe von max. 600 Euro pro Person förderfähig.
  • Kosten für Qualifikationsanalysen sind bis max. 1.200 Euro pro Person förderfähig.
  • Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse und Fahrtkosten) werden mit max. 3.000 Euro pro Person gefördert.

Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert. Hierfür wird ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurden, gelten die ursprünglichen Fristen und auch die ursprünglichen Förderbedingungen bei Antragstellung; eine letztmalige Kosteneinreichung ist am 30. September 2025 möglich.

Funktion des Anerkennungszuschuss

Der Anerkennungszuschuss unterstützt Personen, die in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, bei der Anerkennung ihrer beruflichen Abschlüsse. Das Anstreben einer vollen Anerkennung und bildungsadäquaten Beschäftigung bedeutet nicht nur eine individuelle Verbesserungsperspektive für die berufliche Situation der Anerkennungsinteressierten selbst, sondern begegnet auch auf wirtschaftlicher Ebene dem Fehlen von Fachkräften durch die Aktivierung bereits vorhandener Fachkräfteressourcen im Land selbst.

Vorteile der Anerkennung

Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss

Nähere Informationen, Voraussetzungen für eine Förderung sowie die notwendigen Formulare finden Sie hier auf „Anerkennung in Deutschland“:

Förderung über den Anerkennungszuschuss