Statistik zum Bundesgesetz
Zu den des Bundes wird eine amtliche Statistik geführt. Die gesetzliche Grundlage ist § 17 . Die Umsetzung erfolgt durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die neuen Ergebnisse der Statistik. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wertet die Daten der Bundesstatistik ebenfalls aus.
Seit Inkrafttreten des des Bundes am 1. April 2012 wurden 327.921 Anträge auf der ausländischen an die Bundesstatistik gemeldet (Stichtag: 31. Dezember 2023).
Die Ergebnisse für 2023 in Kürze:
- 48.546 neue Anträge gemeldet, davon:
- Die drei antragsstärksten : Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Pflegefachperson (20.394 Anträge), Ärztin/Arzt (9.111 Anträge), Physiotherapeut/-in (1.638 Anträge)
- 86 Prozent zu aus (vor allem Türkei, Bosnien und Herzegowina sowie Tunesien)
- 54 Prozent Anträge aus dem Ausland gestellt (Auslandsanträge)
- 54.981 Verfahren beschieden, davon:
- 45 Prozent mit voller
- 9 Prozent mit teilweiser Gleichwertigkeit
- 44 Prozent mit der „Auflage“ einer (zum 31. Dezember 2023 noch nicht absolviert)
- 1 Prozent negativ
Statistik zu den Ländergesetzen
Zu den der Länder werden ebenfalls amtliche Statistiken geführt. Neben dem Statistischen Bundesamt veröffentlichen auch statistische Landesämter Zahlen zur von ausländischen .
Unter den folgenden Links gelangen Sie zu den statistischen Daten des jeweiligen Bundeslands.
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