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Glossar - A

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A
Absicht der Arbeitsaufnahme

Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht; 
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht

Die der Berufsqualifikation aus dem Ausland können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus müssen die Absicht nachweisen, in Deutschland arbeiten zu wollen.

Die kann einen Nachweis für die Arbeitsabsicht verlangen. Die zuständige Stelle weiß dann auch, in welchem Ort oder Bundesland die Person arbeiten will.

Ein Nachweis der Arbeitsabsicht ist z.B.: 

  • der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
  • Kontakt mit einem Arbeitgeber in Deutschland: z.B. Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
  • Geschäftskonzept für eine selbständige Tätigkeit
  • Antrag auf ein Visum zur Einreise, um in Deutschland zu arbeiten

Ausnahmen: Personen aus brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem kommt und schon in lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.

Dokumente für die Antragstellung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

amtliche Beglaubigung

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür werden Kopie und Original des Dokuments miteinander verglichen. Das wird auf der Kopie mit einem Beglaubigungsvermerk oder Stempel bestätigt. Eine beglaubigte Kopie kann oft anstelle des Originals verwendet werden. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.

anerkannt, staatlich (Bezeichnung)

siehe (Bezeichnung)

Anerkennung

Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit

Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen .

Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:

Volle Anerkennung

Eine ausländische ist mit dem deutschen rechtlich gleichwertig.

Teilweise Anerkennung

Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer

Keine Anerkennung

Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.

Die Anerkennung muss mit einem beantragt werden. Dann beginnt das .
 

Anerkennungsantrag

Auch: Antrag auf Anerkennung

Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die  ihrer ausländischen beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der herunterladen.

Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.

Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.

Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für die Antragstellung

Anerkennungsbescheid

Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde

Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zu einem . Darin steht das Ergebnis des . Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.

Bei voller kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die , die , die Erlaubnis zum oder die Urkunde zur sein.
 

Anerkennungs-Finder

Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur . Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur , zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das und erforderlichen Dokumente.

Anerkennungs-Finder

 

Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsgesetz regelt die von ausländischen . Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen haben in Deutschland das Recht auf ein .

Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
 

Anerkennungspartnerschaft

Die Anerkennungspartnerschaft ist ein sogenannter für Personen aus . Der Aufenthalt dient hierbei dem Zweck, das in Deutschland durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen Anerkennung abzuschließen.

Mit der Anerkennungspartnerschaft können Personen aus auch ohne vorherige Anerkennung ihrer ausländischen nach Deutschland einreisen. Wenn die Person aus dem Ausland einen Arbeitsplatz gefunden hat, trifft sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung. Darin verpflichtet sie sich, die Anerkennung direkt nach der Einreise zu beantragen. Die angehende kann einreisen und sofort eine Beschäftigung antreten. Wenn der Beruf ist, sind bestimmte Tätigkeiten noch nicht oder nur unter Aufsicht möglich. Der Arbeitgeber unterstützt die Fachkraft bei der Anerkennung. Er muss auch die Qualifizierung ermöglichen, die für die Anerkennung notwendig ist.

Mehr zur Anerkennungspartnerschaft und ihren Voraussetzungen erfahren Sie hier:

Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?

Vorteile der Anerkennung

Anerkennungsverfahren

Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung

Die in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische . Die prüft: Ist die ausländische mit dem deutschen ?

Für das Anerkennungsverfahren braucht die Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der . Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
 

Anerkennungszuschuss

auch: Anerkennungszuschuss des Bundes, „Zuschuss“

Der Anerkennungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für die Verfahren zur  von ausländischen Berufsabschlüssen oder Hochschulqualifikationen.

Finanzielle Förderung

Anpassungslehrgang

Ein Anpassungslehrgang ist eine  für . Dabei lernt eine Person das, was ihr für die  einer ausländischen noch fehlt. Durch die erfolgreiche Teilnahme kann diese Person die zum deutschen ausgleichen. Dann erhält die Person doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen . Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.

Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
 

Anpassungsqualifizierung

Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit  zwischen ihrer ausländischen und dem deutschen ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle ihrer ausländischen erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen bei der  stellen.

Approbation

Die Approbation ist eine offizielle staatliche .  Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.

Arbeitserlaubnis

Das Wort Arbeitserlaubnis ist kein offizieller Begriff und kein eigenes Dokument. Der offizielle Begriff ist Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Diese Genehmigung erteilt die Ausländerbehörde mit einem Vermerk im . Personen aus brauchen diese Genehmigung, damit sie in Deutschland arbeiten dürfen. Das heißt: Personen aus dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn dazu ein Vermerk im steht!

Staatsangehörige der EU und des EWR benötigen keinen , um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige der Schweiz benötigen nur die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz.

Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten mit dem Quick-Check von Make it in Germany: Hier erfahren Sie, ob Sie in Deutschland arbeiten und leben können.

Quick-Check von Make it in Germany
 

Arbeitsmarktzugang

Die rechtlichen oder fachlichen Voraussetzungen, um als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland arbeiten zu können.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt den Arbeitsmarktzugang. Es gibt verschiedene Regeln für Staatsangehörige aus verschiedenen Ländern. Wichtig ist dabei der Grund für den Aufenthalt (siehe ). Für Staatsangehörige aus gilt die .
 

Aufenthaltstitel

Personen aus brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.

Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Visum

Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:

  • Daueraufenthalt EU
  • Niederlassungserlaubnis

In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten

Informationen zum Aufenthaltsrecht

Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.

Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz

 

Ausbildungsberuf

Ein Beruf, der durch eine geregelte erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:

  • schulischer Ausbildungsberuf
     
Ausbildungsbetrieb

Betriebe und Unternehmen, in denen Auszubildende eine machen können. In einem Ausbildungsbetrieb findet der praktische Teil der statt.

Ausbildungsland

Auch: Ausbildungsstaat

Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine ausgestellt wurde.
 

Ausbildungsnachweis

Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert die Leistungen einer . Ausbildungsnachweise sind z.B. ein Zeugnis, ein Prüfungszeugnis oder ein Diplom. Der Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die erworben wurde.

Ausgleichsmaßnahme

Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem zwischen einer ausländischen und einem deutschen ausgleichen.

Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die einer ausländischen noch fehlen, oder sie machen eine oder . Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle ihrer ausländischen .

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein , eine oder eine sein. Die muss z. B. in den gemacht werden, wenn man aus einem kommt.
 

automatische Anerkennung

Einige werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die . Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.

Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:

  • Ärztin und Arzt
  • Zahnärztin und Zahnarzt
  • Tierärztin und Tierarzt
  • Apothekerin und Apotheker
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann (auch: Pflegefachperson)
  • Hebamme
  • Architektin und Architekt

Im Anhang der (2005/36/EG) gibt es eine Liste dieser Berufe.

Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der gestellt werden. Im erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.