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Glossar - A

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A
Absicht der Arbeitsaufnahme

Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht; 
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht

Die Anerkennung der Berufsqualifikation aus dem Ausland können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus Drittstaaten müssen die Absicht nachweisen, in Deutschland arbeiten zu wollen.

Die zuständige Stelle kann einen Nachweis für die Arbeitsabsicht verlangen. Die zuständige Stelle weiß dann auch, in welchem Ort oder Bundesland die Person arbeiten will.

Ein Nachweis der Arbeitsabsicht ist z.B.: 

  • Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
  • Kontakt mit einem Arbeitgeber in Deutschland: z.B. Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
  • Geschäftskonzept für eine selbständige Tätigkeit
  • Antrag auf ein Visum zur Einreise, um in Deutschland zu arbeiten

Ausnahmen: Personen aus EU/EWR/Schweiz brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem Drittstaat kommt und schon in EU/EWR/Schweiz lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der Standortvermerk kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.

Dokumente für die Antragstellung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

amtliche Beglaubigung

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür werden Kopie und Original des Dokuments miteinander verglichen. Das wird auf der Kopie mit einem Beglaubigungsvermerk oder Stempel bestätigt. Eine beglaubigte Kopie kann oft anstelle des Originals verwendet werden. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.

anerkannt, staatlich (Bezeichnung)

siehe staatlich anerkannt (Bezeichnung)

Anerkennung

Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit

Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.

Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:

Volle Anerkennung

Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.

Teilweise Anerkennung

Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:

Keine Anerkennung

Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.

Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
 

Anerkennungsantrag

Auch: Antrag auf Anerkennung

Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.

Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.

Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.

Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.

Dokumente für die Antragstellung

Anerkennungsbescheid

Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde

Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.

Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
 

Anerkennungs-Finder

Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.

Anerkennungs-Finder

 

Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.

Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
 

Anerkennungspartnerschaft

Die Anerkennungspartnerschaft ist ein sogenannter Aufenthaltstitel für Personen aus Drittstaaten. Der Aufenthalt dient hierbei dem Zweck, das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen Anerkennung abzuschließen.

Mit der Anerkennungspartnerschaft können Personen aus Drittstaaten auch ohne vorherige Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation nach Deutschland einreisen. Wenn die Person aus dem Ausland einen Arbeitsplatz gefunden hat, trifft sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung. Darin verpflichtet sie sich, die Anerkennung direkt nach der Einreise zu beantragen. Die angehende Fachkraft kann einreisen und sofort eine Beschäftigung antreten. Wenn der Beruf reglementiert ist, sind bestimmte Tätigkeiten noch nicht oder nur unter Aufsicht möglich. Der Arbeitgeber unterstützt die Fachkraft bei der Anerkennung. Er muss auch die Qualifizierung ermöglichen, die für die Anerkennung notwendig ist.

Mehr zur Anerkennungspartnerschaft und ihren Voraussetzungen erfahren Sie hier:

Wie funktioniert die Anerkennungspartnerschaft?

Vorteile der Anerkennung

Anerkennungsverfahren

Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung

Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?

Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
 

Anerkennungszuschuss

auch: Anerkennungszuschuss des Bundes, „Zuschuss“

Der Anerkennungszuschuss ist eine finanzielle Förderung für die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oder Hochschulqualifikationen.

Finanzielle Förderung

Anpassungslehrgang

Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Dabei lernt eine Person das, was ihr für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlt. Durch die erfolgreiche Teilnahme kann diese Person die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann erhält die Person doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen reglementierten Beruf. Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.

Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem Anerkennungsbescheid stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
 

Anpassungsqualifizierung

Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Approbation

Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung.  Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.

Arbeitserlaubnis

Das Wort Arbeitserlaubnis ist kein offizieller Begriff und kein eigenes Dokument. Der offizielle Begriff ist Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Diese Genehmigung erteilt die Ausländerbehörde mit einem Vermerk im Aufenthaltstitel. Personen aus Drittstaaten brauchen diese Genehmigung, damit sie in Deutschland arbeiten dürfen. Das heißt: Personen aus Drittstaaten dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn dazu ein Vermerk im Aufenthaltstitel steht!

Staatsangehörige der EU und des EWR benötigen keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige der Schweiz benötigen nur die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz.

Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten mit dem Quick-Check von Make it in Germany: Hier erfahren Sie, ob Sie in Deutschland arbeiten und leben können.

Quick-Check von Make it in Germany
 

Arbeitsmarktzugang

Die rechtlichen oder fachlichen Voraussetzungen, um als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland arbeiten zu können.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt den Arbeitsmarktzugang. Es gibt verschiedene Regeln für Staatsangehörige aus verschiedenen Ländern. Wichtig ist dabei der Grund für den Aufenthalt (siehe Aufenthaltstitel). Für Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz gilt die Niederlassungsfreiheit.
 

Aufenthaltstitel

Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.

Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Visum

Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:

  • Daueraufenthalt EU
  • Niederlassungserlaubnis

In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten

Informationen zum Aufenthaltsrecht

Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.

Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz

 

Ausbildungsberuf

Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:

Ausbildungsbetrieb

Betriebe und Unternehmen, in denen Auszubildende eine duale Berufsausbildung machen können. In einem Ausbildungsbetrieb findet der praktische Teil der Berufsausbildung statt.

Ausbildungsland

Auch: Ausbildungsstaat

Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
 

Ausbildungsnachweis

Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert die Leistungen einer Berufsqualifikation. Ausbildungsnachweise sind z.B. ein Zeugnis, ein Prüfungszeugnis oder ein Diplom. Der Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.

Ausgleichsmaßnahme

Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.

Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
 

automatische Anerkennung

Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.

Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:

  • Ärztin und Arzt
  • Zahnärztin und Zahnarzt
  • Tierärztin und Tierarzt
  • Apothekerin und Apotheker
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann (auch: Pflegefachperson)
  • Hebamme
  • Architektin und Architekt

Im Anhang der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) gibt es eine Liste dieser Berufe.

Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.