Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht;
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht
Die Anerkennung der Berufsqualifikation aus dem Ausland können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus Drittstaaten müssen die Absicht nachweisen, in Deutschland arbeiten zu wollen.
Die zuständige Stelle kann einen Nachweis für die Arbeitsabsicht verlangen. Die zuständige Stelle weiß dann auch, in welchem Ort oder Bundesland die Person arbeiten will.
Ein Nachweis der Arbeitsabsicht ist z.B.:
- Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
- Kontakt mit einem Arbeitgeber in Deutschland: z.B. Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Geschäftskonzept für eine selbständige Tätigkeit
- Antrag auf ein Visum zur Einreise, um in Deutschland zu arbeiten
Ausnahmen: Personen aus EU/EWR/Schweiz brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem Drittstaat kommt und schon in EU/EWR/Schweiz lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der Standortvermerk kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Indem Sie diesen Inhalt teilen, erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten an den jeweiligen Dienst übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.