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Glossar - B

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B
Befähigungsnachweis

Auch: Sachkundenachweis

Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe ist Folgendes wichtig: Die Person muss Fachwissen oder die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten besitzen. Sie muss ihr Fachwissen oder die Befähigung schriftlich nachweisen. Erst dann erhält die Person die Erlaubnis, bestimmte Tätigkeiten im Beruf auszuüben. Das Dokument mit dieser Erlaubnis heißt Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis.

Für einen Befähigungsnachweis gibt es eine bestimmte theoretische und praktische Ausbildung. Oft gibt es auch eine Prüfung (z. B. Sachkundeprüfung). Danach erhält die Person den Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis als offizielles Dokument. Für einige Tätigkeiten muss die Person auch nachweisen, dass sie gesundheitlich oder persönlich geeignet ist. Das gilt z. B. für die Bewacherin, den Versicherungsvermittler oder die Fahrlehrerin.

Das Fachwissen kann eine Person auch in ihrem Beruf erworben haben. Dann gilt die Berufsausbildung genauso wie ein Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis. Dies geht auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation für einen Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis anerkannt wird.
 

Beglaubigung, amtliche
Berufe, nicht reglementierte
Berufe, reglementierte
Berufliche Fortbildung
Berufsabschluss

Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.

Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:

• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung

Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.

Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.

Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.

BIBB: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe

Berufsausübung

In einem erlernten Beruf arbeiten.

Berufsbezeichnung, Führen der

Auch: Berufsbezeichnung führen

Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
 

Berufsbildung

Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen zur Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung. Die Berufsbildung gehört zum deutschen Bildungssystem.

Berufserlaubnis

Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.

Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.

Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
 

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. In einer Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler einen kompletten schulischen Ausbildungsberuf lernen.

Es gibt auch andere Angebote an einer Berufsfachschule, bei denen z. B. nur Teile einer Berufsausbildung unterrichtet werden.
 

Berufsqualifikation

Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
 

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein wichtiger Teil der Anerkennungsgesetze. Das BQFG gibt es in Deutschland auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern. Es ist immer Artikel 1 der Anerkennungsgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es regelt das Anerkennungsverfahren.

Berufsschule

Die Berufsschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Die Berufsschule ist die Schule für den schulischen Teil einer dualen Berufsausbildung.

Berufsurkunde

Auch: Zulassungsurkunde, Erlaubnisurkunde

Eine Berufsurkunde bestätigt, dass eine Person einen bestimmten Beruf ausüben darf. Sie ist ein schriftlicher Nachweis und wird vor allem für reglementierte Berufe ausgestellt. Auf einer Berufsurkunde stehen die Berufsbezeichnung, der Name der Person, die den Beruf ausüben darf, und weitere Daten wie Ort und Datum.

Eine Berufsurkunde ist z. B. die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die Approbationsurkunde, die Berufserlaubnis oder die staatliche Anerkennung.

Manchmal muss man im Anerkennungsverfahren auch die Berufsurkunde vorlegen. 
 

Berufsverzeichnis

Auch: Berufsregister, Berufsliste, Verzeichnis

Eine Liste mit Personen, die in einem Beruf in einer bestimmten Region arbeiten dürfen. Zum Beispiel Handwerksrolle oder Architektenliste. Ein Berufsverzeichnis wird meistens von der zuständigen Kammer geführt.

Deshalb ist ein Berufsverzeichnis für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wichtig: In manchen reglementierten Berufen darf eine Person nur arbeiten, wenn sie in das jeweilige Berufsverzeichnis eingetragen ist. Das kann auch für das Führen der Berufsbezeichnung gelten. Die Eintragung in das Berufsverzeichnis erfolgt erst nach der erfolgreichen Anerkennung.

Berufszulassung

Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!

Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.

Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.

Bescheid
Beschleunigtes Verfahren

Beschleunigtes Verfahren heißt: Die Zeit für ein Anerkennungsverfahren ist kürzer als üblich. Unternehmen können das beschleunigte Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Dazu schließt das Unternehmen eine Vereinbarung mit der zuständigen zentralen Ausländerbehörde. Die zuständige Ausländerbehörde beantragt das Anerkennungsverfahren. Sie dient als zentraler Ansprechpartner für das Unternehmen und die zuständige Stelle. Für ein beschleunigtes Verfahren sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Durch ein beschleunigtes Verfahren kann die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf 2 Monate verkürzt werden. Das Visumsverfahren kann durch die Koordination der zentralen Ausländerbehörde auch beschleunigt werden.