Auch: Sachkundenachweis
Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe ist Folgendes wichtig: Die Person muss Fachwissen oder die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten besitzen. Sie muss ihr Fachwissen oder die Befähigung schriftlich nachweisen. Erst dann erhält die Person die Erlaubnis, bestimmte Tätigkeiten im Beruf auszuüben. Das Dokument mit dieser Erlaubnis heißt Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis.
Für einen Befähigungsnachweis gibt es eine bestimmte theoretische und praktische Ausbildung. Oft gibt es auch eine Prüfung (z. B. Sachkundeprüfung). Danach erhält die Person den Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis als offizielles Dokument. Für einige Tätigkeiten muss die Person auch nachweisen, dass sie gesundheitlich oder persönlich geeignet ist. Das gilt z. B. für die Bewacherin, den Versicherungsvermittler oder die Fahrlehrerin.
Das Fachwissen kann eine Person auch in ihrem Beruf erworben haben. Dann gilt die Berufsausbildung genauso wie ein Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis. Dies geht auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation für einen Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis anerkannt wird.
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