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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Glossar - F

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F
Fachkraft

Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

  • Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mit einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in Deutschland gleichwertig ist. Kürzere ausländische Berufsausbildungen können gleichwertig mit einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland sein, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede aufweist oder diese ausgeglichen wurden.
  • Personen mit einem Hochschulabschluss, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (auch: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung) vereinfacht die Einwanderung aus Drittstaaten. Dadurch können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern.

Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung

Fachschule

Die Fachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Hier kann eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine Weiterbildung machen. Sie kann diese Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit machen. Fachschulen bieten auch folgende Weiterbildungen an:

  • Ergänzungs- oder Aufbaubildungsgänge
  • Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung

Fachschulen werden von den Bundesländern geregelt.
 

Fachsprachenprüfung

Auch: Fachsprachprüfung

Wer die Anerkennung in einem Gesundheitsberuf wie z.B. Ärztin, Apotheker oder Physiotherapeutin beantragt, muss auch fachbezogene Deutschkenntnisse nachweisen. Fachbezogene Deutschkenntnisse bedeutet: Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse auch im medizinischen Bereich. 

Die Fachsprachenprüfung ist ein mündlicher und schriftlicher Test. Meistens enthält sie ein Gespräch zwischen Patient und Arzt. Wer die Fachsprachenprüfung besteht, erhält ein Fachsprachenzertifikat. Es gibt verschiedene Prüfungsniveaus. Die Fachsprachen-Niveaus richten sich nach dem Beruf.

Man muss sich nicht für die Fachsprachenprüfung anmelden. Wer eine Fachsprachenprüfung machen muss, wird von der zuständigen Stelle informiert.

Die Fachsprachenprüfung kostet Geld.

Manchmal ist die Fachsprachenprüfung nicht notwendig: 

  • Sie beherrschen die deutsche Sprache. Dies stellt die zuständige Stelle fest.
  • Der Berufsabschluss stammt von einer deutschsprachigen Hochschule.
  • Der Berufsabschluss stammt von einer deutschsprachigen Schule nach mindestens 10-jähriger Ausbildung.
  • Die Berufsausbildung dauerte mindestens 3 Jahre und erfolgte auf Deutsch.
Folgeantrag

Auch: Nachfolgeantrag, Wiederaufnahmeantrag

Ein Folgeantrag ist ein neuer Anerkennungsantrag, der nach einer Anpassungsqualifizierung gestellt wird. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die wesentlichen Unterschiede durch die Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden konnten.

Wenn die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden, stellt die zuständige Stelle die volle Anerkennung fest.

Fortbildung

Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung

In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt. 

In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.

Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
 

Fortbildungsabschluss

Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.

Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.

Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:

  • Meisterin und Meister
  • Fachberaterin und Fachberater
  • Fachwirtin und Fachwirt
  • Fachkaufleute
  • Betriebswirtin und Betriebswirt
     
Freie Berufe

Viele Berufe sind sogenannte freie Berufe. Das sind Berufe, die nach dem Gesetz eine besondere Qualifikation voraussetzen oder in denen man wissenschaftlich oder künstlerisch arbeitet. Zu den freien Berufen gehören z. B. Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Architekten, Journalistinnen und Physiotherapeuten.

Freiberuflerinnen und Freiberufler bieten anderen Personen ihre Dienste oder Werke für Geld an. Sie arbeiten in der Regel selbstständig und unabhängig. Das heißt: Sie haben keinen Arbeitgeber.

Freie Berufe sind keine Gewerbe. Für viele freie Berufe benötigt man die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
 

Führen der Berufsbezeichnung
Führungszeugnis

Auch: polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Dokument von einer Behörde. Darin stehen alle registrierten Vorstrafen einer Person.

Jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis beantragen. Der Antrag wird hier gestellt:

  • In Deutschland: Bei der Gemeindeverwaltung, wo die Person ihren Hauptwohnsitz hat.
  • Im Ausland: Bei der deutschen Auslandsvertretung.

In den meisten Ländern gibt es ein Dokument, das mit dem deutschen Führungszeugnis vergleichbar ist.