Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur als .
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im muss man sein. Dies geht auch mit einer ausländischen (). Zusätzlich muss man vorher in die eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein eintragen lassen oder ein beim Gewerbeamt anmelden. Die ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen .
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