Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
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