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Handwerk

Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.

Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur als .

Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.

Im muss man sein. Dies geht auch mit einer ausländischen (). Zusätzlich muss man vorher in die eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.

Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein eintragen lassen oder ein beim Gewerbeamt anmelden. Die ist hier nicht notwendig.

Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.

Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen .

Deutsche Handwerksordnung

Anlage B der Handwerksordnung

Handwerk, zulassungspflichtiges

Bestimmte Berufe im sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.

Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.

Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien und handwerksähnlichen brauchen das nicht zu tun.

In die werden des zulassungspflichtigen eingetragen. Personen mit einer ausländischen müssen dazu eine durchführen lassen. Wenn die des ausländischen mit dem entsprechenden deutschen festgestellt wird, dann können sie in die eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.

Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen . Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
 

Handwerksrolle

Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im .

In Deutschland können Personen im einen Betrieb gründen. In Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten haben. Dieser Abschluss heißt: . müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.

Personen mit ausländischem als im können einen
für diese stellen. Mit der können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als !
 

Heilberuf

Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.

Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer , oder arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.

Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:

Übersicht aller Heilberufe