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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Glossar - N

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N
nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.

Niederlassungsfreiheit

Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.

Die Niederlassung in einem reglementierten Beruf ist in Deutschland aber nur mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation möglich. Das gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.

Wenn Personen nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten wollen, brauchen sie keine Anerkennung. Dann gilt die Dienstleistungsfreiheit.