Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse nach einer Ausbildung trainieren und erweitern. Es gibt folgende Formen von Weiterbildung:
Zur beruflichen Weiterbildung gehören Kurse für die Vertiefung und Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Das Lernen in der beruflichen Weiterbildung erfolgt formal, nicht formal oder informell.
Die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ werden im beruflichen Kontext heute oft synonym verwendet. In der Praxis gibt es für die berufliche Weiterbildung folgende Unterscheidung:
Eventuell muss am Ende einer Weiterbildung eine Prüfung abgelegt werden. Am Ende einer Weiterbildung bekommt man in der Regel einen Nachweis über die Teilnahme oder das Bestehen der Prüfung. Diese Nachweise heißen z. B. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis.
Diese Nachweise helfen im Anerkennungsverfahren. Denn damit können Personen oft wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Die Fachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Hier kann eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine Weiterbildung machen. Sie kann diese Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit machen. Fachschulen bieten auch folgende Weiterbildungen an:
Fachschulen werden von den Bundesländern geregelt.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Auch: berufsständische Körperschaft, Standesvertretung
Einrichtung zur Verwaltung für Personen mit gleichem oder ähnlichem Beruf. Es gibt verschiedene Kammern. Zum Beispiel Handwerkskammer, Ärztekammer und Industrie- und Handelskammer (IHK).
Eine Kammer übernimmt staatliche Aufgaben und kümmert sich um die Interessen der Mitglieder. Eine Kammer hat verschiedene Aufgaben. Sie benennt z. B. Inhalte der Ausbildungen, legt Prüfungsrichtlinien fest und stellt Berufszulassungen aus. Eine Kammer kann auch die zuständige Stelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sein.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
ermächtigte Übersetzerin/ ermächtigter Übersetzer
vereidigte Übersetzerin/vereidigter Übersetzer
beeidigte Übersetzerin/beeidigter Übersetzer
Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen eine Sprache in eine andere Sprache. Manchmal benötigt eine Übersetzung von amtlichen Dokumenten eine Bestätigung über die Richtigkeit der Übersetzung. Das Dokument bekommt dann einen offiziellen Vermerk und eine Unterschrift. Diese Bestätigung dürfen in Deutschland nur ermächtigte Übersetzerinnen oder ermächtigte Übersetzer ausstellen. Sie haben von einem Gericht die Erlaubnis dafür bekommen. In Deutschland haben diese Übersetzerinnen und Übersetzer unterschiedliche Bezeichnungen. Sie können heißen:
Zu einem Anerkennungsantrag gehören meistens Dokumente, die übersetzt werden müssen. Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland gibt es online in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer! Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland.
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Deutsche Botschaften in anderen Ländern
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine Empfehlung des Europarates zu Sprachkenntnissen in einer Fremdsprache. Der GER teilt Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache in verschiedene Kompetenzlevel und Sprachniveaus ein. Dadurch sind Sprachkenntnisse besser miteinander vergleichbar. Der GER dient auch als Maßstab zum Erwerb von Sprachkenntnissen.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Raster zur Selbsteinschätzung von Europass
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Sachkundenachweis
Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe ist Folgendes wichtig: Die Person muss Fachwissen oder die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten besitzen. Sie muss ihr Fachwissen oder die Befähigung schriftlich nachweisen. Erst dann erhält die Person die Erlaubnis, bestimmte Tätigkeiten im Beruf auszuüben. Das Dokument mit dieser Erlaubnis heißt Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis.
Für einen Befähigungsnachweis gibt es eine bestimmte theoretische und praktische Ausbildung. Oft gibt es auch eine Prüfung (z. B. Sachkundeprüfung). Danach erhält die Person den Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis als offizielles Dokument. Für einige Tätigkeiten muss die Person auch nachweisen, dass sie gesundheitlich oder persönlich geeignet ist. Das gilt z. B. für die Bewacherin, den Versicherungsvermittler oder die Fahrlehrerin.
Das Fachwissen kann eine Person auch in ihrem Beruf erworben haben. Dann gilt die Berufsausbildung genauso wie ein Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis. Dies geht auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation für einen Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis anerkannt wird.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein wichtiger Teil der Anerkennungsgesetze. Das BQFG gibt es in Deutschland auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern. Es ist immer Artikel 1 der Anerkennungsgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es regelt das Anerkennungsverfahren.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.
Auch: Mangelberufe
In Deutschland gibt es für bestimmte Berufe zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das heißt: Es sind zu wenige Personen für diese Berufe ausgebildet. Diese Berufe heißen Engpassberufe.
Zu den Engpassberufen gehören vor allem technische Berufe und einige Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Engpassberufe stehen in der Positivliste.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch: polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Dokument von einer Behörde. Darin stehen alle registrierten Vorstrafen einer Person.
Jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis beantragen. Der Antrag wird hier gestellt:
In den meisten Ländern gibt es ein Dokument, das mit dem deutschen Führungszeugnis vergleichbar ist.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Viele Berufe sind sogenannte freie Berufe. Das sind Berufe, die nach dem Gesetz eine besondere Qualifikation voraussetzen oder in denen man wissenschaftlich oder künstlerisch arbeitet. Zu den freien Berufen gehören z. B. Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Architekten, Journalistinnen und Physiotherapeuten.
Freiberuflerinnen und Freiberufler bieten anderen Personen ihre Dienste oder Werke für Geld an. Sie arbeiten in der Regel selbstständig und unabhängig. Das heißt: Sie haben keinen Arbeitgeber.
Freie Berufe sind keine Gewerbe. Für viele freie Berufe benötigt man die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Durch die Dienstleistungsfreiheit dürfen Personen, die in einem Land der Europäischen Union (EU) selbstständig Dienstleistungen anbieten, diese auch in jedem anderen Land der EU anbieten. Dies gilt aber nur für selbstständige Tätigkeiten. Das sind gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, die anderen angeboten werden. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit. Es ist keine dauerhafte Möglichkeit und gilt nicht für angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dies regelt die Niederlassungsfreiheit.
Nur in den reglementierten Berufen in Deutschland, wie z. B. Arzt oder Ärztin, muss die Tätigkeit vorher schriftlich bei der zuständigen Behörde in Deutschland gemeldet werden.
Wer dauerhaft in Deutschland selbstständig tätig sein möchte, muss eine Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland durchführen. Dies gilt auch für angestellte Personen.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Gleichwertigkeitsfeststellung
In Deutschland prüft die zuständige Stelle: Ist eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig? Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und findet im Anerkennungsverfahren statt.
Die zuständige Stelle braucht für diese Prüfung alle Dokumente über die ausländische Berufsqualifikation. Zum Beispiel das Zeugnis über den Berufsabschluss und einen Nachweis über Berufserfahrung.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Viele Berufe sind sogenannte freie Berufe. Das sind Berufe, die nach dem Gesetz eine besondere Qualifikation voraussetzen oder in denen man wissenschaftlich oder künstlerisch arbeitet. Zu den freien Berufen gehören z. B. Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Architekten, Journalistinnen und Physiotherapeuten.
Freiberuflerinnen und Freiberufler bieten anderen Personen ihre Dienste oder Werke für Geld an. Sie arbeiten in der Regel selbstständig und unabhängig. Das heißt: Sie haben keinen Arbeitgeber.
Freie Berufe sind keine Gewerbe. Für viele freie Berufe benötigt man die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse nach einer Ausbildung trainieren und erweitern. Es gibt folgende Formen von Weiterbildung:
Zur beruflichen Weiterbildung gehören Kurse für die Vertiefung und Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Das Lernen in der beruflichen Weiterbildung erfolgt formal, nicht formal oder informell.
Die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ werden im beruflichen Kontext heute oft synonym verwendet. In der Praxis gibt es für die berufliche Weiterbildung folgende Unterscheidung:
Eventuell muss am Ende einer Weiterbildung eine Prüfung abgelegt werden. Am Ende einer Weiterbildung bekommt man in der Regel einen Nachweis über die Teilnahme oder das Bestehen der Prüfung. Diese Nachweise heißen z. B. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis.
Diese Nachweise helfen im Anerkennungsverfahren. Denn damit können Personen oft wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.
Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:
• Ärztin und Arzt
• Zahnärztin und Zahnarzt
• Tierärztin und Tierarzt
• Apothekerin und Apotheker
• Pflegefachfrau und Pflegefachmann
• Hebamme
• Architektin und Architekt
Im Anhang der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) gibt es eine Liste dieser Berufe.
Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht;
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht
Die Anerkennung der Berufsqualifikation aus dem Ausland können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus Drittstaaten müssen die Absicht nachweisen, in Deutschland arbeiten zu wollen.
Die zuständige Stelle kann einen Nachweis für die Arbeitsabsicht verlangen. Die zuständige Stelle weiß dann auch, in welchem Ort oder Bundesland die Person arbeiten will.
Ein Nachweis der Arbeitsabsicht ist z.B.:
Ausnahmen: Personen aus EU/EWR/Schweiz brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem Drittstaat kommt und schon in EU/EWR/Schweiz lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der Standortvermerk kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Für einige reglementierte Berufe ist die persönliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Die zuständige Stelle verlangt dann beim Antrag auf Anerkennung oder vor Antritt einer Ausgleichsmaßnahme den Nachweis der persönlichen Eignung. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person persönlich geeignet: Die Person hat keine Straftaten begangen und ist zuverlässig.
Die persönliche Eignung kann man mit folgenden Dokumenten nachweisen:
Alle Nachweise dürfen meistens maximal 3 Monate alt sein.
Für einige reglementierte Berufe ist die gesundheitliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Für diese Berufe verlangt die zuständige Stelle den Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Das gilt auch vor dem Antritt einer Ausgleichsmaßnahme. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person gesundheitlich geeignet: Eine Person kann psychisch und physisch in ihrem Beruf arbeiten.
Meistens kann die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung steht, dass die berufliche Tätigkeit nicht durch die Gesundheit beeinträchtig wird. Meistens darf diese Bescheinigung maximal 3 Monate alt sein.
Das kann auch passieren: Die zuständige Stelle verlangt nur eine persönliche Erklärung zum individuellen Gesundheitszustand.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Viele Berufe sind sogenannte freie Berufe. Das sind Berufe, die nach dem Gesetz eine besondere Qualifikation voraussetzen oder in denen man wissenschaftlich oder künstlerisch arbeitet. Zu den freien Berufen gehören z. B. Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Architekten, Journalistinnen und Physiotherapeuten.
Freiberuflerinnen und Freiberufler bieten anderen Personen ihre Dienste oder Werke für Geld an. Sie arbeiten in der Regel selbstständig und unabhängig. Das heißt: Sie haben keinen Arbeitgeber.
Freie Berufe sind keine Gewerbe. Für viele freie Berufe benötigt man die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Die Niederlassung in einem reglementierten Beruf ist in Deutschland aber nur mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation möglich. Das gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.
Wenn Personen nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten wollen, brauchen sie keine Anerkennung. Dann gilt die Dienstleistungsfreiheit.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Für einige reglementierte Berufe ist die persönliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Die zuständige Stelle verlangt dann beim Antrag auf Anerkennung oder vor Antritt einer Ausgleichsmaßnahme den Nachweis der persönlichen Eignung. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person persönlich geeignet: Die Person hat keine Straftaten begangen und ist zuverlässig.
Die persönliche Eignung kann man mit folgenden Dokumenten nachweisen:
Alle Nachweise dürfen meistens maximal 3 Monate alt sein.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Auch: berufsständische Körperschaft, Standesvertretung
Einrichtung zur Verwaltung für Personen mit gleichem oder ähnlichem Beruf. Es gibt verschiedene Kammern. Zum Beispiel Handwerkskammer, Ärztekammer und Industrie- und Handelskammer (IHK).
Eine Kammer übernimmt staatliche Aufgaben und kümmert sich um die Interessen der Mitglieder. Eine Kammer hat verschiedene Aufgaben. Sie benennt z. B. Inhalte der Ausbildungen, legt Prüfungsrichtlinien fest und stellt Berufszulassungen aus. Eine Kammer kann auch die zuständige Stelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sein.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
In Deutschland gibt es Berufe mit zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Das ist zum Beispiel „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“. Diese Abschlussbezeichnungen sind Teil der Bezeichnung für einen Berufsabschluss oder eine bestimmte Fortbildung. Zum Beispiel „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ oder „staatlich geprüfte Betriebswirtin“. Diese Bezeichnungen sind rechtlich geschützt. Nur Personen, die diesen Abschluss erworben haben, dürfen sich dann so nennen.
Die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ ("staatliche Anerkennung") bedeutet nicht Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation!
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert die Leistungen einer Berufsqualifikation. Ausbildungsnachweise sind z.B. ein Zeugnis, ein Prüfungszeugnis oder ein Diplom. Der Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Auch: Sachkundenachweis
Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe ist Folgendes wichtig: Die Person muss Fachwissen oder die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten besitzen. Sie muss ihr Fachwissen oder die Befähigung schriftlich nachweisen. Erst dann erhält die Person die Erlaubnis, bestimmte Tätigkeiten im Beruf auszuüben. Das Dokument mit dieser Erlaubnis heißt Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis.
Für einen Befähigungsnachweis gibt es eine bestimmte theoretische und praktische Ausbildung. Oft gibt es auch eine Prüfung (z. B. Sachkundeprüfung). Danach erhält die Person den Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis als offizielles Dokument. Für einige Tätigkeiten muss die Person auch nachweisen, dass sie gesundheitlich oder persönlich geeignet ist. Das gilt z. B. für die Bewacherin, den Versicherungsvermittler oder die Fahrlehrerin.
Das Fachwissen kann eine Person auch in ihrem Beruf erworben haben. Dann gilt die Berufsausbildung genauso wie ein Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis. Dies geht auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation für einen Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis anerkannt wird.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Eine Zeugnisbewertung ist ein Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Das Dokument beschreibt eine Hochschulqualifikation aus dem Ausland.
Anerkennungsverfahren gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf gibt es die Zeugnisbewertung. Eine Zeugnisbewertung vergleicht die ausländische Qualifikation mit der deutschen Qualifikation nach einem Studium. Die Zeugnisbewertung informiert auch über berufliche und akademische Möglichkeiten der Qualifikation.
Die Zeugnisbewertung wird bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Die Berufsfachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. In einer Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler einen kompletten schulischen Ausbildungsberuf lernen.
Es gibt auch andere Angebote an einer Berufsfachschule, bei denen z. B. nur Teile einer Berufsausbildung unterrichtet werden.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Betriebe und Unternehmen, in denen Auszubildende eine duale Berufsausbildung machen können. In einem Ausbildungsbetrieb findet der praktische Teil der Berufsausbildung statt.
Die Berufsschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Die Berufsschule ist die Schule für den schulischen Teil einer dualen Berufsausbildung.
Die Berufsfachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. In einer Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler einen kompletten schulischen Ausbildungsberuf lernen.
Es gibt auch andere Angebote an einer Berufsfachschule, bei denen z. B. nur Teile einer Berufsausbildung unterrichtet werden.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Auch: berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildung berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohne Berufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür werden Kopie und Original des Dokuments miteinander verglichen. Das wird auf der Kopie mit einem Beglaubigungsvermerk oder Stempel bestätigt. Eine beglaubigte Kopie kann oft anstelle des Originals verwendet werden. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Für einige reglementierte Berufe ist die gesundheitliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Für diese Berufe verlangt die zuständige Stelle den Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Das gilt auch vor dem Antritt einer Ausgleichsmaßnahme. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person gesundheitlich geeignet: Eine Person kann psychisch und physisch in ihrem Beruf arbeiten.
Meistens kann die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung steht, dass die berufliche Tätigkeit nicht durch die Gesundheit beeinträchtig wird. Meistens darf diese Bescheinigung maximal 3 Monate alt sein.
Das kann auch passieren: Die zuständige Stelle verlangt nur eine persönliche Erklärung zum individuellen Gesundheitszustand.
Für einige reglementierte Berufe ist die persönliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Die zuständige Stelle verlangt dann beim Antrag auf Anerkennung oder vor Antritt einer Ausgleichsmaßnahme den Nachweis der persönlichen Eignung. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person persönlich geeignet: Die Person hat keine Straftaten begangen und ist zuverlässig.
Die persönliche Eignung kann man mit folgenden Dokumenten nachweisen:
Alle Nachweise dürfen meistens maximal 3 Monate alt sein.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Berufsanerkennungsrichtlinie, Anerkennungsrichtlinie
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie heißt offiziell: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Richtlinie regelt die Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) für reglementierte Berufe.
Das sind die wichtigsten Regeln:
Die Richtlinie ist am 15. Oktober 2005 in Kraft getreten und wurde mit der Richtlinie 2013/55/EU reformiert.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Defizitprüfung
Eine Eignungsprüfung ist eine Ausgleichsmaßnahme für Personen, die sich in einem Anerkennungsverfahren befinden.
Mit einer Eignungsprüfung können Personen mit einem reglementierten Beruf die wesentlichen Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Das wird in der Eignungsprüfung geprüft: Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den deutschen Referenzberuf wichtig sind und nicht durch Dokumente belegt sind. Die Eignungsprüfung berücksichtigt die Berufsqualifikation. Eine Eignungsprüfung ist keine neue Abschlussprüfung. In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
Eine Kenntnisprüfung ist eine Ausgleichsmaßnahme für Personen aus Drittstaaten, die sich im Anerkennungsverfahren für reglementierte Heilberufe befinden.
Mit einer Kenntnisprüfung können Personen mit einem reglementierten Heilberuf die wesentlichen Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Die zuständige Stelle führt die Kenntnisprüfung durch. Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung. Es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht zwingend alle Inhalte geprüft.
Auch: Nachfolgeantrag, Wiederaufnahmeantrag
Ein Folgeantrag ist ein neuer Anerkennungsantrag, der nach einer Anpassungsqualifizierung gestellt wird. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die wesentlichen Unterschiede durch die Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden konnten.
Wenn die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden, stellt die zuständige Stelle die volle Anerkennung fest.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Dabei lernt eine Person das, was ihr für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlt. Durch die erfolgreiche Teilnahme kann diese Person die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann erhält die Person doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen reglementierten Beruf. Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.
Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem Anerkennungsbescheid stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
Mit dem Begriff „Gesundheitsberufe“ sind alle Berufe gemeint, bei denen man Menschen pflegt oder medizinisch versorgt. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten und Aufgaben. Diese Berufe sind unterschiedlich rechtlich geregelt und es gibt bestimmte Voraussetzungen für den Berufszugang und im Anerkennungsverfahren. Aber bei fast allen muss man ein Anerkennungsverfahren durchführen.
Personen mit einem Gesundheitsberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen. Zu den Gesundheitsberufen gehören akademische und nicht akademische Heilberufe. Zum Beispiel Ärztin, Augenoptiker und Zahntechnikerin.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z.B. Kfz-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.
Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:
Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten
Informationen zum Aufenthaltsrecht
Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.
Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Die Niederlassung in einem reglementierten Beruf ist in Deutschland aber nur mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation möglich. Das gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.
Wenn Personen nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten wollen, brauchen sie keine Anerkennung. Dann gilt die Dienstleistungsfreiheit.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.
Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:
Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten
Informationen zum Aufenthaltsrecht
Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.
Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Nachfolgeantrag, Wiederaufnahmeantrag
Ein Folgeantrag ist ein neuer Anerkennungsantrag, der nach einer Anpassungsqualifizierung gestellt wird. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die wesentlichen Unterschiede durch die Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden konnten.
Wenn die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden, stellt die zuständige Stelle die volle Anerkennung fest.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.
Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:
Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten
Informationen zum Aufenthaltsrecht
Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.
Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein wichtiger Teil der Anerkennungsgesetze. Das BQFG gibt es in Deutschland auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern. Es ist immer Artikel 1 der Anerkennungsgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es regelt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Verfahrenskosten sind Kosten für das Anerkennungsverfahren. Das heißt: Personen im Anerkennungsverfahren müssen Geld an die zuständige Stelle bezahlen.
Im Anerkennungsverfahren kann es weitere Kosten geben. Zum Beispiel für Übersetzungen von Zeugnissen und Beglaubigungen von Dokumenten. Denn Übersetzungen und Beglaubigungen kosten Geld. Es gibt für Personen im Anerkennungsverfahren aber auch finanzielle Unterstützung.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch: Antrag auf Anerkennung
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
In Deutschland gibt es Berufe mit zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Das ist zum Beispiel „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“. Diese Abschlussbezeichnungen sind Teil der Bezeichnung für einen Berufsabschluss oder eine bestimmte Fortbildung. Zum Beispiel „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ oder „staatlich geprüfte Betriebswirtin“. Diese Bezeichnungen sind rechtlich geschützt. Nur Personen, die diesen Abschluss erworben haben, dürfen sich dann so nennen.
Die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ ("staatliche Anerkennung") bedeutet nicht Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation!
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Personen aus Drittstaaten benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Deutsch: Standortberatung, Standortvermerk
Auch: Standortberatungsvermerk, Beratungsvermerk, Standortnachweis, Beratungsnachweis
Fachkräfte im Ausland können sich dazu beraten lassen, an welchem Ort sie in Deutschland gebraucht werden. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung führt die Standortberatung durch. Sie hilft dabei, einen geeigneten Arbeitsort (eine Stadt oder ein Bundesland) und damit die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren zu finden. Inhalt und Ergebnis der Beratung werden im Standortvermerk dokumentiert. Der Standortvermerk bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten will.
Der Standortvermerk ist für den Antrag auf Anerkennung nicht zwingend notwendig, aber sehr hilfreich:
Hinweis: Personen aus Drittstaaten können auch anders nachweisen, dass sie in Deutschland arbeiten wollen. Siehe dazu die Seite „Dokumente für die Antragstellung“.
Dokumente für die Antragstellung
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
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