Eine ausländische kann sich von einer deutschen Berufsqualifikation stark unterscheiden. Die ist dann nicht möglich. Manchmal kann die aber einen sogenannten partiellen Berufszugang genehmigen. Mit einem partiellen Berufszugang darf eine Person in Deutschland arbeiten. Für die Arbeit mit einem partiellen Berufszugang gelten diese Voraussetzungen:
- Die Person hat eine aus einem Staat der .
- Im darf die Person in dem Beruf ohne Einschränkung arbeiten.
- Die Berufsqualifikation aus dem Ausland macht nur einen Teil der deutschen Berufsqualifikation aus.
- Die ausländische Berufsqualifikation ist also nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Die sind zu groß. Eine umfasst in diesem Fall die gesamte deutsche Ausbildung.
Die Erlaubnis für einen partiellen Berufszugang erteilt die . Dafür muss vorher ein Antrag gestellt werden. Mit dieser Erlaubnis darf eine Person in Deutschland arbeiten. Die Person darf aber nur bestimmte Tätigkeiten ausüben. Die Person muss auch die ihres führen.
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