Eine Qualifikationsanalyse ist eine besondere Form des Nachweises einer Berufsqualifikation. Dieser Nachweis erfolgt unter diesen Bedingungen:
- Die Person hat einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation gestellt.
- Die Person will in einem dualen Ausbildungsberuf oder als Meisterin oder Meister arbeiten.
- Die Person kann unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen.
- Die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit der vorgelegten Dokumente.
Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen. Zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.
Die Person darf den Verlust ihrer Dokumente nicht selbst verschuldet haben. Die zuständige Stelle kann von der Person verlangen, dass sie einen Eid darauf schwört. Die Qualifikationsanalyse steht im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und in der Handwerksordnung (HwO).
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