Siehe: Befähigungsnachweis
Glossar - S
Auch: Aussiedler, Russlanddeutsche
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Menschen mit deutscher Abstammung, die aus der früheren Sowjetunion oder aus Osteuropa nach Deutschland einwandern. Diese Personen werden offiziell als Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler anerkannt.
Mit der Spätaussiedlerbescheinigung können diese Personen ein spezielles Verfahren zur Berufsanerkennung beantragen. Ein anderer Name für die Spätaussiedlerbescheinigung ist: Vertriebenenausweis.
Auch: Sprachdiplom, Sprachtest, Sprachnachweis, Deutschzertifikat
Für viele reglementierte Berufe ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse notwendig. Dieser Nachweis erfolgt durch ein sogenanntes Sprachzertifikat oder Sprachdiplom. Dann bekommt eine Person ein Sprachzertifikat oder Sprachdiplom: Die Person muss einen Sprachtest erfolgreich bestehen. Ein Sprachzertifikat bescheinigt das Niveau der deutschen Sprachkenntnisse. Das Niveau richtet sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es gibt verschiedene Sprachniveaus. Jeder Beruf erfordert ein bestimmtes Sprachniveau. Die zuständige Stelle informiert über das für den jeweiligen Beruf benötigte Sprachniveau und Sprachzertifikat.
Sprachzertifikate für die Sprache Deutsch sind z. B.:
In Deutschland gibt es Berufe mit zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Das ist zum Beispiel „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“. Diese Abschlussbezeichnungen sind Teil der Bezeichnung für einen Berufsabschluss oder eine bestimmte Fortbildung. Zum Beispiel „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ oder „staatlich geprüfte Betriebswirtin“. Diese Bezeichnungen sind rechtlich geschützt. Nur Personen, die diesen Abschluss erworben haben, dürfen sich dann so nennen.
Die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ ("staatliche Anerkennung") bedeutet nicht Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation!
Deutsch: Standortberatung, Standortvermerk
Auch: Standortberatungsvermerk, Beratungsvermerk, Standortnachweis, Beratungsnachweis
Fachkräfte im Ausland können sich dazu beraten lassen, an welchem Ort sie in Deutschland gebraucht werden. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung führt die Standortberatung durch. Sie hilft dabei, einen geeigneten Arbeitsort (eine Stadt oder ein Bundesland) und damit die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren zu finden. Inhalt und Ergebnis der Beratung werden im Standortvermerk dokumentiert. Der Standortvermerk bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten will.
Der Standortvermerk ist für den Antrag auf Anerkennung nicht zwingend notwendig, aber sehr hilfreich:
- Wenn die Person aus einem Drittstaat kommt.
- Wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Hinweis: Personen aus Drittstaaten können auch anders nachweisen, dass sie in Deutschland arbeiten wollen. Siehe dazu die Seite „Dokumente für die Antragstellung“.
Dokumente für die Antragstellung
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
siehe zuständige Stelle
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