Verfahrenskosten sind Kosten für das . Das heißt: Personen im Anerkennungsverfahren müssen Geld an die bezahlen.
Im kann es weitere Kosten geben. Zum Beispiel für Übersetzungen von Zeugnissen und Beglaubigungen von Dokumenten. Denn und kosten Geld. Es gibt für Personen im Anerkennungsverfahren aber auch finanzielle Unterstützung.
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EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Fachkräfte im Ausland können sich dazu beraten lassen, an welchem Ort sie in Deutschland gebraucht werden. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung führt die Standortberatung durch. Sie hilft dabei, einen geeigneten Arbeitsort (eine Stadt oder ein Bundesland) und damit die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren zu finden. Inhalt und Ergebnis der Beratung werden im Standortvermerk dokumentiert. Der Standortvermerk bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten will.
Der Standortvermerk ist für den Antrag auf Anerkennung nicht zwingend notwendig, aber sehr hilfreich:
Wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Hinweis: Personen aus Drittstaaten können auch anders nachweisen, dass sie in Deutschland arbeiten wollen. Siehe dazu die Seite „Dokumente für die Antragstellung“.
Die „zuständige Stelle“ führt das Anerkennungsverfahren durch. Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.
Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Das heißt: Die ausländische Berufsqualifikation ist in Deutschland anerkannt. Die Gleichwertigkeit gilt für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.
In Deutschland gibt es Berufe mit zusätzlichen Abschlussbezeichnungen. Das ist zum Beispiel „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“. Diese Abschlussbezeichnungen sind Teil der Bezeichnung für einen Berufsabschluss oder eine bestimmte Fortbildung. Zum Beispiel „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ oder „staatlich geprüfte Betriebswirtin“. Diese Bezeichnungen sind rechtlich geschützt. Nur Personen, die diesen Abschluss erworben haben, dürfen sich dann so nennen.
Die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ ("staatliche Anerkennung") bedeutet nicht Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation!
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige StelleZeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Der Anerkennungsantrag ist meistens ein Formular. Damit können Personen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Das Formular lässt sich meistens von der Website der zuständigen Stelle herunterladen.
Wenn es kein Formular gibt, kann die Person einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Person schreibt einen Brief an die zuständige Stelle. In dem Brief beantragt sie die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Der Anerkennungsantrag muss zusammen mit den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das geht meistens per Post oder E-Mail. Der Anerkennungsantrag kann manchmal auch online gestellt werden.
Wie und wo der Anerkennungsantrag im konkreten Fall eingereicht werden kann, erfahren Antragstellende im Anerkennungs-Finder.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufenzeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Die Approbation ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker.
Im Anerkennungsverfahren kann es weitere Kosten geben. Zum Beispiel für Übersetzungen von Zeugnissen und Beglaubigungen von Dokumenten. Denn Übersetzungen und Beglaubigungen kosten Geld. Es gibt für Personen im Anerkennungsverfahren aber auch finanzielle Unterstützung.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Diese Personen gelten als Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mit einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in Deutschland gleichwertig ist. Kürzere ausländische Berufsausbildungen können gleichwertig mit einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland sein, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede aufweist oder diese ausgeglichen wurden.
Personen mit einem Hochschulabschluss, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist.
Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.
Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
Visum
Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:
Daueraufenthalt EU
Niederlassungserlaubnis
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z.B. alle Berufe mit dualer Berufsausbildung. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können ohne Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Mit dem Begriff „Gesundheitsberufe“ sind alle Berufe gemeint, bei denen man Menschen pflegt oder medizinisch versorgt. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten und Aufgaben. Diese Berufe sind unterschiedlich rechtlich geregelt und es gibt bestimmte Voraussetzungen für den Berufszugang und im Anerkennungsverfahren. Aber bei fast allen muss man ein Anerkennungsverfahren durchführen.
Personen mit einem Gesundheitsberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen. Zu den Gesundheitsberufen gehören akademische und nicht akademische Heilberufe. Zum Beispiel Ärztin, Augenoptiker und Zahntechnikerin.
In einem Anpassungslehrgang arbeitet die Person in dem jeweiligen reglementierten Beruf. Sie wird dabei von einer für diesen Beruf qualifizierten Person beaufsichtigt. Zum Beispiel als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in einem Krankenhaus.
Manchmal ist der Anpassungslehrgang auch eine Zusatzausbildung. Ein Anpassungslehrgang dauert maximal 3 Jahre. Die Dauer hängt davon ab, welche Unterschiede in ihrem Anerkennungsbescheid stehen bzw. was die Person noch lernen muss.
Die zuständige Stelle führt die Kenntnisprüfung durch. Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Inhalte einer deutschen staatlichen Abschlussprüfung. Es können alle Inhalte einer solchen Abschlussprüfung geprüft werden. Es werden aber nicht zwingend alle Inhalte geprüft.
Das wird in der Eignungsprüfung geprüft: Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den deutschen Referenzberufwichtig sind und nicht durch Dokumente belegt sind. Die Eignungsprüfung berücksichtigt die Berufsqualifikation. Eine Eignungsprüfung ist keine neue Abschlussprüfung. In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
Für einige reglementierte Berufe ist die persönliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Die zuständige Stelle verlangt dann beim Antrag auf Anerkennung oder vor Antritt einer Ausgleichsmaßnahme den Nachweis der persönlichen Eignung. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person persönlich geeignet: Die Person hat keine Straftaten begangen und ist zuverlässig.
Die persönliche Eignung kann man mit folgenden Dokumenten nachweisen:
Für einige reglementierte Berufe ist die gesundheitliche Eignung für einen Antrag auf Anerkennung wichtig. Zum Beispiel für Berufe im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und im sozialen und erzieherischen Bereich. Für diese Berufe verlangt die zuständige Stelle den Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Das gilt auch vor dem Antritt einer Ausgleichsmaßnahme. Manchmal muss der Nachweis aber auch erst bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Dann ist eine Person gesundheitlich geeignet: Eine Person kann psychisch und physisch in ihrem Beruf arbeiten.
Meistens kann die gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung steht, dass die berufliche Tätigkeit nicht durch die Gesundheit beeinträchtig wird. Meistens darf diese Bescheinigung maximal 3 Monate alt sein.
Das kann auch passieren: Die zuständige Stelle verlangt nur eine persönliche Erklärung zum individuellen Gesundheitszustand.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischenBerufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür werden Kopie und Original des Dokuments miteinander verglichen. Das wird auf der Kopie mit einem Beglaubigungsvermerk oder Stempel bestätigt. Eine beglaubigte Kopie kann oft anstelle des Originals verwendet werden. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.
In einer Fortbildung können Personen mit einer Berufsausbildungberufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben oder trainieren. Damit können diese Personen ihre Berufsqualifizierung verbessern. Und ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt.
In Deutschland gibt es auch Fortbildungen für Personen ohneBerufsausbildung. Diese Personen müssen aber in der Regel Berufserfahrung haben.
Fortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man unterscheidet zwischen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurse), Umschulung und Anpassungsfortbildung. Am Ende einer Fortbildung gibt es auch eine Prüfung. Wer die Prüfung besteht, erhält einen Fortbildungsabschluss.
Die Berufsfachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. In einer Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler einen kompletten schulischen Ausbildungsberuf lernen.
Es gibt auch andere Angebote an einer Berufsfachschule, bei denen z. B. nur Teile einer Berufsausbildung unterrichtet werden.
Betriebe und Unternehmen, in denen Auszubildende eine duale Berufsausbildungmachen können. In einem Ausbildungsbetrieb findet der praktische Teil der Berufsausbildung statt.
Eine Zeugnisbewertung ist ein Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Das Dokument beschreibt eine Hochschulqualifikation aus dem Ausland.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe ist Folgendes wichtig: Die Person muss Fachwissen oder die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten besitzen. Sie muss ihr Fachwissen oder die Befähigung schriftlich nachweisen. Erst dann erhält die Person die Erlaubnis, bestimmte Tätigkeiten im Beruf auszuüben. Das Dokument mit dieser Erlaubnis heißt Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis.
Für einen Befähigungsnachweis gibt es eine bestimmte theoretische und praktische Ausbildung. Oft gibt es auch eine Prüfung (z. B. Sachkundeprüfung). Danach erhält die Person den Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis als offizielles Dokument. Für einige Tätigkeiten muss die Person auch nachweisen, dass sie gesundheitlichoder persönlich geeignetist. Das gilt z. B. für die Bewacherin, den Versicherungsvermittler oder die Fahrlehrerin.
Das Fachwissen kann eine Person auch in ihrem Beruf erworben haben. Dann gilt die Berufsausbildunggenauso wie ein Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis. Dies geht auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation für einen Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis anerkannt wird.
Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert die Leistungen einer Berufsqualifikation. Ausbildungsnachweise sind z.B. ein Zeugnis, ein Prüfungszeugnis oder ein Diplom. Der Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Einrichtung zur Verwaltung für Personen mit gleichem oder ähnlichem Beruf. Es gibt verschiedene Kammern. Zum Beispiel Handwerkskammer, Ärztekammer und Industrie- und Handelskammer (IHK).
Eine Kammer übernimmt staatliche Aufgaben und kümmert sich um die Interessen der Mitglieder. Eine Kammer hat verschiedene Aufgaben. Sie benennt z. B. Inhalte der Ausbildungen, legt Prüfungsrichtlinien fest und stellt Berufszulassungen aus. Eine Kammer kann auch die zuständige Stelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sein.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolleeintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerkenund handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerkdarf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Viele Berufe sind sogenannte freie Berufe. Das sind Berufe, die nach dem Gesetz eine besondere Qualifikation voraussetzen oder in denen man wissenschaftlich oder künstlerisch arbeitet. Zu den freien Berufen gehören z. B. Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Architekten, Journalistinnen und Physiotherapeuten.
Freiberuflerinnen und Freiberufler bieten anderen Personen ihre Dienste oder Werke für Geld an. Sie arbeiten in der Regel selbstständig und unabhängig. Das heißt: Sie haben keinen Arbeitgeber.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Auch: Erwerbstätigkeitsabsicht, Arbeitsabsicht;
Nachweis, Darlegung, Glaubhaftmachung der Arbeitsabsicht
Die Anerkennung der Berufsqualifikation aus dem Ausland können Personen beantragen, die in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus Drittstaaten müssen die Absicht nachweisen, in Deutschland arbeiten zu wollen.
Die zuständige Stelle kann einen Nachweis für die Arbeitsabsicht verlangen. Die zuständige Stelle weiß dann auch, in welchem Ort oder Bundesland die Person arbeiten will.
Ein Nachweis der Arbeitsabsicht ist z.B.:
Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Kontakt mit einem Arbeitgeber in Deutschland: z.B. Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
Geschäftskonzept für eine selbständige Tätigkeit
Antrag auf ein Visum zur Einreise, um in Deutschland zu arbeiten
Ausnahmen: Personen aus EU/EWR/Schweiz brauchen keinen Nachweis. Sie müssen nur erklären, an welchem Ort in Deutschland sie arbeiten wollen. Wer aus einem Drittstaat kommt und schon in EU/EWR/Schweiz lebt, braucht auch keinen Nachweis. Der Standortvermerk kann aber hilfreich sein. Er bestätigt der zuständigen Stelle, dass die Person in dem genannten Bundesland arbeiten möchte. Z.B. wenn die Person noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat.
Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.
Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:
Ärztin und Arzt
Zahnärztin und Zahnarzt
Tierärztin und Tierarzt
Apothekerin und Apotheker
Pflegefachfrau und Pflegefachmann (auch: Pflegefachperson)
Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.
Die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse nach einer Ausbildung trainieren und erweitern. Es gibt folgende Formen von Weiterbildung:
berufliche Weiterbildung
allgemeine Weiterbildung
politische Weiterbildung
Weiterbildung an Hochschulen (auch: wissenschaftliche Weiterbildung)
Zur beruflichen Weiterbildung gehören Kurse für die Vertiefung und Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Das Lernen in der beruflichen Weiterbildung erfolgt formal, nicht formal oder informell.
Die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ werden im beruflichen Kontext heute oft synonym verwendet. In der Praxis gibt es für die berufliche Weiterbildung folgende Unterscheidung:
Umschulung
Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterkurse)
Anpassungsfortbildung
Eventuell muss am Ende einer Weiterbildung eine Prüfung abgelegt werden. Am Ende einer Weiterbildung bekommt man in der Regel einen Nachweis über die Teilnahme oder das Bestehen der Prüfung. Diese Nachweise heißen z. B. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis.
Die zuständige Stelle braucht für diese Prüfung alle Dokumente über die ausländische Berufsqualifikation. Zum Beispiel das Zeugnis über den Berufsabschluss und einen Nachweis über Berufserfahrung.
Durch die Dienstleistungsfreiheit dürfen Personen, die in einem Land der Europäischen Union (EU) selbstständig Dienstleistungen anbieten, diese auch in jedem anderen Land der EU anbieten. Dies gilt aber nur für selbstständige Tätigkeiten. Das sind gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, die anderen angeboten werden. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit. Es ist keine dauerhafte Möglichkeit und gilt nicht für angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dies regelt die Niederlassungsfreiheit.
Nur in den reglementierten Berufen in Deutschland, wie z. B. Arzt oder Ärztin, muss die Tätigkeit vorher schriftlich bei der zuständigen Behörde in Deutschland gemeldet werden.
Wer dauerhaft in Deutschland selbstständig tätig sein möchte, muss eine Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland durchführen. Dies gilt auch für angestellte Personen.
In Deutschland gibt es für bestimmte Berufe zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das heißt: Es sind zu wenige Personen für diese Berufe ausgebildet. Diese Berufe heißen Engpassberufe.
Zu den Engpassberufen gehören vor allem technische Berufe und einige Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Engpassberufe stehen in der Positivliste.
Der Anerkennungs-Finder ist ein spezielles Tool auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de zur Suche nach Informationen zur Anerkennung. Damit können Personen leicht Informationen auf dieser Website finden. Es gibt z. B. Informationen zur zuständigen Stelle, zu Besonderheiten zum Beruf, Kosten für das Anerkennungsverfahren und erforderlichen Dokumente.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine Empfehlung des Europarates zu Sprachkenntnissen in einer Fremdsprache. Der GER teilt Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache in verschiedene Kompetenzlevel und Sprachniveaus ein. Dadurch sind Sprachkenntnisse besser miteinander vergleichbar. Der GER dient auch als Maßstab zum Erwerb von Sprachkenntnissen.
Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen eine Sprache in eine andere Sprache. Manchmal benötigt eine Übersetzung von amtlichen Dokumenten eine Bestätigung über die Richtigkeit der Übersetzung. Das Dokument bekommt dann einen offiziellen Vermerk und eine Unterschrift. Diese Bestätigung dürfen in Deutschland nur ermächtigte Übersetzerinnen oder ermächtigte Übersetzer ausstellen. Sie haben von einem Gericht die Erlaubnis dafür bekommen. In Deutschland haben diese Übersetzerinnen und Übersetzer unterschiedliche Bezeichnungen. Sie können heißen:
öffentlich bestellt
gerichtlich bestellt
(allgemein) ermächtigt
(allgemein) beeidigt
(allgemein) vereidigt
Zu einem Anerkennungsantrag gehören meistens Dokumente, die übersetzt werden müssen. Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern in Deutschland gibt es online in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Manchmal erlauben zuständige Stellenkeine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer! Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland.
Die Fachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Hier kann eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildungund Berufserfahrung eine Weiterbildung machen. Sie kann diese Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit machen. Fachschulen bieten auch folgende Weiterbildungen an:
Ergänzungs- oder Aufbaubildungsgänge
Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung
Fachschulen werden von den Bundesländern geregelt.
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