Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Sie sind noch im Ausland und möchten einen Antrag auf Anerkennung stellen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Anerkennungsverfahren.
Sie sind noch im Ausland und möchten einen Antrag auf Anerkennung stellen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Anerkennungsverfahren.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Sie leben im Ausland und möchten von dort die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen? Dann können Sie sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wenden. Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung. Die ZSBA berät Sie und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.
Die ZSBA ist ein Beratungsangebot und keine zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung. Und sie löst keine Fristen aus, wenn sie Ihre Dokumente prüft.
Die ZSBA ist Ihr zentraler Ansprechpartner im Anerkennungsverfahren. Sie übernimmt z.B. folgende Aufgaben:
Die ZSBA begleitet Sie im gesamten Verlauf des Anerkennungsverfahrens. Dabei arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und den Ausländerbehörden zusammen. Außerdem informiert die ZSBA über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Sie können die ZSBA unter folgender Adresse erreichen:
E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de
Bitte füllen Sie vor der Beratung den Registrierungsbogen aus! Schicken Sie den ausgefüllten Registrierungsbogen, Ihren Lebenslauf und Ihr Abschlusszeugnis an die oben genannte Mail-Adresse. Den Registrierungsbogen finden Sie auf der Internetseite der ZSBA.
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