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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren.

Cover Evaluationsbericht ZSBA
BIBB, 2023

Evaluationsbericht zur ZSBA

Seit 2020 hat die ZSBA knapp 10.000 ausländische Fachkräfte betreut. Der Evaluationsbericht gibt einen ersten Überblick über die Tätigkeiten, Zielerreichung, Optimierungspotenziale und Handlungsempfehlungen.

Video
Youtube-Video, 3:21

Beratung durch die ZSBA

Sie sind im Ausland und möchten die Anerkennung beantragen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Verfahren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

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Was ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot und richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort den Antrag auf Anerkennung stellen. Dabei erfüllt die ZSBA vor allem 3 Funktionen:

  • Sie dient den Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens als zentraler Ansprechpartner.
  • Sie entlastet die zuständigen Stellen bei der Beratung vor und während des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie macht das Anerkennungsverfahren für die Antragstellenden transparenter und effizienter.

Die ZSBA ist ein unverbindliches Serviceangebot und keine einheitliche oder zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt.

Welche Aufgaben hat die ZSBA?

Die ZSBA ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Einzelnen übernimmt die ZSBA z. B. folgende Aufgaben:

  • Sie berät zum Verlauf des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie unterstützt die Antragstellenden dabei, den passenden Referenzberuf festzulegen.
  • Sie klärt mit den Antragstellenden, in welchem Bundesland sie arbeiten und den Antrag stellen wollen (Standortberatung).
  • Sie hilft den Antragstellenden dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.
  • Sie prüft vorab, ob die Dokumente vollständig sind und leitet sie mit dem Antrag auf Anerkennung an die zuständige Stelle weiter.
  • Sie informiert zu Aufenthaltstiteln, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren stehen.

Die ZSBA begleitet die Antragstellenden während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Zum Austausch von Informationen arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen. Außerdem informiert die ZSBA über Beratungsangebote in Deutschland, Möglichkeiten zur Qualifizierung und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie arbeitet hierzu mit den Beratungsstellen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zusammen.

Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. Sie wird für eine erste Phase von 4 Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Kontakt

Fachkräfte aus dem Ausland können die ZSBA unter folgender Adresse erreichen.

E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de

Fachkräfte sollten vor der Beratung den Registrierungsbogen ausfüllen: Schicken Sie den ausgefüllten Registrierungsbogen, einen Lebenslauf und das Abschlusszeugnis an die oben genannte Mail-Adresse. Den Registrierungsbogen finden Sie auf der Internetseite der ZSBA.

ZSBA: Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren