Dolmetscherin und Dolmetscher
Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen mündlich aus der Ausgangssprache in die sogenannte Zielsprache und umgekehrt. Sie überwinden damit Sprachbarrieren. In Deutschland gibt es unterschiedliche Wege zu einer Qualifikation als Dolmetscherin und Dolmetscher.
Für welchen Beruf interessieren Sie sich?
Sie haben den Beruf Dolmetscherin oder Dolmetscher an einer Schule gelernt und haben auch eine staatliche Abschlussprüfung gemacht. Dann entspricht das in Deutschland einer Ausbildung. Dann ist Ihr Referenzberuf Dolmetscherin oder Dolmetscher (staatlich geprüft).
Sie haben an einer Hochschule die Kenntnisse erworben als Dolmetscherin oder Dolmetscher zu arbeiten und haben auch eine Abschlussprüfung gemacht. Dann entspricht das in Deutschland einem Studium. Dann ist Ihr Referenzberuf Dolmetscherin oder Dolmetscher (Hochschule).
Besondere Tätigkeit
Sie möchten in Deutschland vor Gericht arbeiten. Dann brauchen Sie eine spezielle Qualifikation: Sie benötigen die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Dolmetscherin oder Dolmetscher. Und Sie müssen sich von einem Gericht als Dolmetscherin oder Dolmetscher beeidigen lassen. Den Antrag dazu stellen Sie bei den Gerichten. Ihr Referenzberuf ist dann Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher (allgemein beeidigte/r).
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