Finanzielle Förderung
Ein Anerkennungsverfahren kostet Geld. Vielleicht können die Kosten ganz oder teilweise über eine finanzielle Förderung bezahlt werden. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.
Ein Anerkennungsverfahren kostet Geld. Vielleicht können die Kosten ganz oder teilweise über eine finanzielle Förderung bezahlt werden. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Verschiedene Institutionen können Ihr Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen. Nutzen Sie die Beratung zu den unterschiedlichen finanziellen Förderungen oder die allgemeine Beratung zur Anerkennung! Sie müssen erst den Antrag auf finanzielle Förderung stellen und dann den Antrag auf Anerkennung. Nur auf diesem Weg können die Kosten übernommen werden.
Eine finanzielle Förderung erhalten nur Personen, die in Deutschland leben. Es gibt Förderungen für arbeitslose oder arbeitsuchende Personen. Es gibt auch Förderungen für Berufstätige, die kein Geld für die Kosten haben. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für finanzielle Unterstützung: Vielleicht übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten für das Anerkennungsverfahren. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber darüber.
In der Regel übernehmen die Anbieter von finanzieller Förderung die direkten Kosten für das Anerkennungsverfahren. Zu den Kosten gehören:
Manche Anbieter übernehmen auch weitere Kosten, z.B. für Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierungen, Qualifikationsanalysen oder Lernmaterialien. Die Anbieter informieren Sie über die finanzielle Förderung in Ihrem konkreten Fall.
Sie sind in Deutschland arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet? Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vielleicht die Kosten für die Anerkennung und mögliche Qualifizierungen.
Sie haben eine Arbeitsstelle, aber kein Geld für die Kosten einer Anerkennung? Dann bekommen Sie vielleicht mit dem Anerkennungszuschuss eine finanzielle Förderung. Sie müssen dafür in Deutschland wohnen. Mit dem Anerkennungszuschuss werden Kosten bis zu 600 Euro erstattet. Sie müssen erst den Antrag auf finanzielle Förderung stellen und dann den Antrag auf Anerkennung. Für bestimmte Berufe werden auch Qualifizierungen im Anschluss an das Anerkennungsverfahren gefördert.
Beratung erhalten Sie beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Beratung erhalten Sie auch bei allen Beratungsstellen zur Anerkennung und bei Ihrer zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder.
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Telefon: +49 371 4 33 11 222
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Weitere Informationen
Das Stipendienprogramm in Hamburg bietet Unterstützung für das Leben in Deutschland und Zuschüsse zu den Kosten für die Anerkennung. Sie können beim Stipendienprogramm eine finanzielle Förderung beantragen. Sie müssen dafür in Hamburg leben.
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)
Schauenburgerstraße 49, 20095 Hamburg
Telefon: +49 40 30 620 396
E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de
Internetseite: Stipendienprogramm Hamburg (deutsch)
Es gibt auch finanzielle Förderungen für:
Das bundesweite Förderprogramm IQ bietet Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren an. Die Angebote sind kostenlos. Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten!
Über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Deutschkurse angeboten. Sie können kostenlos oder für wenig Geld an diesen Kursen teilnehmen. In den Berufssprachkursen erwerben Sie die Sprachkenntnisse, die für die Anerkennung vielleicht vorgeschrieben sind. Mehr Infos zum Deutsch lernen finden Sie auch in diesem Portal.
Sie wollen eine berufliche Fortbildung machen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG stellen. Fortbildungsabschlüsse sind z. B. Meisterin oder Geprüfter Betriebswirt. Für eine Fortbildung müssen Sie meistens schon einen erlernten und anerkannten Beruf haben. Vielleicht können Sie aber auch mit genügend Berufserfahrung oder mit einem Hochschulabschluss eine Fortbildung machen.
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren oder eine Qualifizierung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
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